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# taz.de -- Bürger im Clinch mit Polizisten: Unvereinbare Gegensätze
> Ein langjähriger Streit zweier Männer mit der Waller Polizei endet wegen
> einer Kleinigkeit nun vor Gericht – und endet teils mit Freispruch, teils
> mit Geldstrafe.
Bild: So seltsam wie die Fassade des Amtsgerichts sind mitunter die Fälle, die…
BREMEN taz | Im Grunde ist das Ganze ja eine Lappalie. Aber es geht
natürlich ums Prinzip, den einen, wie den anderen. Um einen „persönlichen
Rachefeldzug“ gegen die Polizei, wie die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer
sagt. Um den „Privatkrieg“ eines Kontaktpolizisten aus Walle, wie Gerald H.
schreibt. Um den „Eindruck“ des Uwe F., Polizei und Staatsanwaltschaft
seien eine „kriminelle Vereinigung“.
Angeklagt sind Herr H. und Herr F., weil sie zwei Videos ins Netz gestellt
haben sollen, und außerdem wegen Beleidigung und übler Nachrede. Die Videos
zeigen eine verbale Auseinandersetzung der beiden mit der Polizei, eine von
ihnen endete mit einem Platzverweis. Ob diese Videos je im Netz zu sehen
waren, ist strittig, also: für die einen eine Tatsache, für die anderen
vollkommen unbewiesen.
Zudem schrieb H., der auch für die rechtspopulistische Alternative für
Deutschland (AfD) im Beirat Walle sitzt, an den Kontaktpolizisten Dieter
R., „ein Wort mit dem Polizeipsychologen könnte vielleicht helfen“. Das war
„ein Rat“, sagt Herr H. „Ich bin darüber empört, entsetzt und beleidigt…
sagt Herr R., und dass ihn das „getroffen“ habe. „So was sagt man nicht�…
findet der Polizist, der über Herrn F. schrieb, dass er den Eindruck einer
psychologischen Erkrankung hinterlasse, weswegen ärztliche Begutachtung
„dringend geboten“ sei.
F. will zu alledem eigentlich gar nichts sagen, außer dass alle Vorwürfe
gegen ihn „Lügen“ seien und „konstruiert“. Zu sagen hat er viel: Er
betreibt die Website www.hoahe.de, in der es um „Amtswillkür“ geht, um
„polizeigewaltsame Übergriffe auf friedliche Bürger“, um „grüne
Perversitäten“. Und darum, dass „Deutschland“ – in Frakturschrift
geschrieben – „inzwischen Erfüllungsgehilfe subversiver Kräfte geworden“
ist, „die die Weltherrschaft anstreben“. H. sieht in ihm einen Rentner, dem
er beistehen will, weil ihm „Unrecht“ geschieht. Der aber viel lieber mit
dem Wohnmobil durch die Lande führe.
Das geht aber grad nicht, unter anderem, weil die Polizei den Führerschein
des F. eingezogen hat. Wegen eines Streites, in dem es um sein Auto nebst
Anhänger, eine enge Straße und einen Schulbus geht. Am Ende wurde F. wegen
versuchter Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe
verurteilt.
Bei der Polizei galten H. und F. als zwei, die wiederholt Schulkinder
gefilmt und fotografiert haben, ja: „verängstigt“ und „belästigt“. Un…
„immer wieder“ Donnerstag morgens, wie der Kontaktpolizist R. sagt, der
dann auch immer mal da war. Mehrmals sei er darauf angesprochen worden,
sagt er, von „vielen“, aus der Schule und so, doch genau erinnern kann er
sich nicht. Gesehen hat er‘s auch nicht.
Mit Anzeigen hätten ihn die beiden „überzogen“, klagt R., „alle möglic…
Straftaten“ soll er da begangen haben, aber irgendwie kann er auch das
nicht konkretisieren; eine Anzeige wegen Nötigung gab‘s aber, wegen des
barschen Platzverweises.
H. wiederum sagt, wenn er Fotos macht, dann nur „zur Selbstverteidigung“,
also: gegen die Polizei. Und einmal, erzählt H., da hätten ihn die Leute
auf der Straße angesprochen: „Sind Sie nicht einer der beiden Pädophilen?“
So was haben sie nie in die Welt gesetzt, sagt die Polizei. Vor dem
Amtsgericht ist derlei nicht weiter Thema an diesem Tag.
Am Ende fordert die Staatsanwaltschaft Geldstrafen, die Verteidigung einen
Freispruch. Denn bekommt sie – wegen der Videos, der üblen Nachrede. Für
die Beleidigung bekommt H. eine Geldstrafe von 1.200 Euro.
25 Aug 2015
## AUTOREN
Jan Zier
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Polizei
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Justiz
Gericht
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