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# taz.de -- Streit mit Stiftung Warentest: Wann darf Sonnencreme verbrennen?
> Eine Bio-Sonnenmilch bekommt von den Testern ein „Mangelhaft“. Der
> Hersteller wirft der Stiftung nun vor, ein falsches Verfahren verwendet
> zu haben.
Bild: Sollte eigentlich helfen, bei guter Laune zu bleiben: Sonnencreme im Eins…
BERLIN taz | | Nach dem verlorenen Rechtsstreit mit Ritter Sport im
vergangenen Jahr droht der Stiftung Warentest jetzt erneut Ärger. Diesmal
geht es um den soeben veröffentlichten Sonnenschutz-Test, bei dem 19
Produkte mit den Lichtschutzfaktoren 30 und 50 getestet wurden. Viele,
darunter auch sehr günstige, Produkte haben dabei „gut“ abgeschnitten.
Ausgerechnet ein biologisch wirksames Fabrikat wurde jedoch als
„mangelhaft“ bewertet.
Die Beanstandung: Der Hersteller Eco Cosmetics gewährleiste keinen
ausreichenden UVA-Schutz.
Ein Vorwurf, den das Unternehmen aus dem niedersächsischen Laatzen nicht
akzeptiert. „Das Hauptproblem der Untersuchung“, sagt Dieter Sorge,
Geschäftsführer von Eco Cosmetics, sei die spezifische Methodik, bei der
die Sonnenmilch „extrem erhitzt“ werde.
„Unsere Produkte müssen dabei durchfallen, denn sie haben keine versteckten
synthetischen Lichtschutzfilter, sondern bestehen ausschließlich aus
natürlichen Inhaltsstoffen, die bei höheren Temperaturen schlicht
verbrennen.“
Sorge bezeichnet es deshalb als „manipulativ“, dass seine Produkte unter
diesen Bedingungen geprüft wurden. Nicht ohne Grund sei „der angewandte
UVA-In Vitro-Test nur in Europa zugelassen“. Weltweit seien die damit
erreichten Testergebnisse „nicht zulässig“. Eco Cosmetics hat deshalb einen
sogenannten In-Vivo-Test in Auftrag gegeben, der direkt an 20 Menschen
durchgeführt wird.
## Wie zulässig sind die Testergebnisse?
Geschäftsführer Dieter Sorge ist überzeugt: „Das gegen Ende des Jahres
vorliegende Ergebnis wird die Stiftung Warentest mit Sicherheit unter Druck
bringen.“ Das Unternehmen hat das Ergebnis der ersten drei Probanden
bereits veröffentlicht. Der darin erzielte Wert übertreffe laut dem Eco
Cosmetics-Chef die offizielle EU-Empfehlung.
Fakt ist jedoch: Beide Testmethoden sind von der Internationalen
Organisation für Normierung (ISO) zugelassen. Entsprechend unaufgeregt
zeigt man sich bei der Stiftung Warentest: „Wir verwenden für unsere
Sonnenschutz-Tests ein international anerkanntes State of the Art
Laborverfahren. Der Vorwurf, wir würden „manipulativ“ vorgehen, ist daher
völlig unbegründet“, sagt Ursula Loggen, wissenschaftliche Leiterin für den
Bereich Ernährung, Kosmetik und Gesundheit auf taz-Nachfrage.
Der Test mache zudem „keine Einschränkung hinsichtlich der Gültigkeit für
bestimmte Darreichungsformen oder Zusammensetzungen“ und sei daher die
„aktuelle Methode der Wahl.“ Darüber hinaus wundert sich Loggen, warum sich
Eco Cosmetics weder vor noch nach dem Test an die Stiftung gewandt habe,
schließlich sei man „grundsätzlich offen für einen direkten Dialog“.
Stattdessen finde nur eine „rein medial geführte Debatte“ statt.
Einen ganz anderen Aspekt stellt dagegen Jürgen Steinert vom
Verbrauchermagazin Ökotest in den Vordergrund. Er kritisiert das
In-Vivo-Testverfahren, „weil dabei Versuchspersonen so lange bestrahlt
werden, bis sie einen leichten Sonnenbrand haben.“
31 Jul 2015
## AUTOREN
Daniel Segal
## TAGS
Verbraucherschutz
Gesundheit
Bio
Stiftung Warentest
Sonnenbaden
Zucker
Ritter Sport
Ritter Sport
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