# taz.de -- Kommentar Verschärftes Sexualstrafrecht: Frauenfeindliche Gesetzes… | |
> Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Doch es bleiben | |
> Unsicherheiten, die durch eine „Nein heißt Nein“- Regelung geklärt werd… | |
> könnten. | |
Bild: Wäre das bessere Prinzip gegen sexuelle Übergriffe: „Nein = Nein“. | |
Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist ein großer Schritt in | |
die richtige Richtung. Er bessert das immer noch patriarchal bestimmte | |
Sexualstrafrecht an wichtigen Punkten nach und schließt einige | |
frauenfeindliche Schutzlücken. | |
Es handelt sich auch nicht um eine Showeinlage für die Galerie. Der | |
Gesetzentwurf hat gute Chancen, in dieser oder ähnlicher Form im Bundestag | |
verabschiedet zu werden. Schließlich hat die CDU in dieser Frage sogar | |
schneller als der Minister den Änderungsbedarf erkannt. | |
Es überrascht allerdings, dass der Bundesjustizminister eine | |
vergleichsweise komplizierte Regelung vorschlägt, statt einfach das Prinzip | |
„Nein heißt Nein“ aufzugreifen. Damit würde nicht nur die | |
Istanbul-Konvention des Europarates sicher umgesetzt, sondern auch das | |
sexuelle Selbstbestimmungsrecht ohne Relativierungen unter strafrechtlichen | |
Schutz gestellt. Maas dagegen will als neues Delikt den „sexuellen | |
Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ einführen. Dabei würde es | |
strafbar, die Angst eines Opfers vor einem „empfindlichen Übel“ sexuell | |
auszunutzen. | |
Bisher wird es nicht als Vergewaltigung bestraft, wenn die Frau Sex | |
erkennbar ablehnt, ihn dann aber über sich ergehen lässt, weil etwa die | |
Kinder im Nachbarzimmer schlafen und diese von dem Konflikt nichts | |
mitbekommen sollen – eine Konstellation, wie sie vermutlich relativ häufig | |
vorkommt. Aber ist die Sorge um möglicherweise verstörte Kinder | |
gleichzusetzen mit der Angst vor einem „empfindlichen Übel“? Die Begründu… | |
des Gesetzentwurfs bleibt die Antwort schuldig. Letztlich müssen Gerichte | |
entscheiden. | |
Solche Unsicherheiten könnten vermieden werden, wenn das klare Nein auch im | |
Strafrecht das Maß der Dinge wäre. Das ist auch nicht unverhältnismäßig, | |
schließlich gehört die sexuelle Selbstbestimmung inzwischen unzweifelhaft | |
zum Kern der Menschenrechte. | |
Wer jemand falsch beschuldigen will, kann dies schon heute tun. Dies ist | |
kein Argument gegen ein konsequentes Strafrecht. In schwierigen Fällen gilt | |
immer der Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“. | |
Eine Verschärfung des Strafrecht ist also kein Mittel gegen Beweisprobleme. | |
Es ist aber abwegig, strafwürdiges Verhalten nur wegen möglicher | |
Beweisprobleme straffrei zu lassen. | |
20 Jul 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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