| # taz.de -- Kommentar Verschärftes Sexualstrafrecht: Frauenfeindliche Gesetzes… | |
| > Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Doch es bleiben | |
| > Unsicherheiten, die durch eine „Nein heißt Nein“- Regelung geklärt werd… | |
| > könnten. | |
| Bild: Wäre das bessere Prinzip gegen sexuelle Übergriffe: „Nein = Nein“ | |
| Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist ein großer Schritt in | |
| die richtige Richtung. Er bessert das immer noch patriarchal bestimmte | |
| Sexualstrafrecht an wichtigen Punkten nach und schließt einige | |
| frauenfeindliche Schutzlücken. | |
| Es handelt sich auch nicht um eine Showeinlage für die Galerie. Der | |
| Gesetzentwurf hat gute Chancen, in dieser oder ähnlicher Form im Bundestag | |
| verabschiedet zu werden. Schließlich hat die CDU in dieser Frage sogar | |
| schneller als der Minister den Änderungsbedarf erkannt. | |
| Es überrascht allerdings, dass der Bundesjustizminister eine | |
| vergleichsweise komplizierte Regelung vorschlägt, statt einfach das Prinzip | |
| „Nein heißt Nein“ aufzugreifen. Damit würde nicht nur die | |
| Istanbul-Konvention des Europarates sicher umgesetzt, sondern auch das | |
| sexuelle Selbstbestimmungsrecht ohne Relativierungen unter strafrechtlichen | |
| Schutz gestellt. Maas dagegen will als neues Delikt den „sexuellen | |
| Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ einführen. Dabei würde es | |
| strafbar, die Angst eines Opfers vor einem „empfindlichen Übel“ sexuell | |
| auszunutzen. | |
| Bisher wird es nicht als Vergewaltigung bestraft, wenn die Frau Sex | |
| erkennbar ablehnt, ihn dann aber über sich ergehen lässt, weil etwa die | |
| Kinder im Nachbarzimmer schlafen und diese von dem Konflikt nichts | |
| mitbekommen sollen – eine Konstellation, wie sie vermutlich relativ häufig | |
| vorkommt. Aber ist die Sorge um möglicherweise verstörte Kinder | |
| gleichzusetzen mit der Angst vor einem „empfindlichen Übel“? Die Begründu… | |
| des Gesetzentwurfs bleibt die Antwort schuldig. Letztlich müssen Gerichte | |
| entscheiden. | |
| Solche Unsicherheiten könnten vermieden werden, wenn das klare Nein auch im | |
| Strafrecht das Maß der Dinge wäre. Das ist auch nicht unverhältnismäßig, | |
| schließlich gehört die sexuelle Selbstbestimmung inzwischen unzweifelhaft | |
| zum Kern der Menschenrechte. | |
| Wer jemand falsch beschuldigen will, kann dies schon heute tun. Dies ist | |
| kein Argument gegen ein konsequentes Strafrecht. In schwierigen Fällen gilt | |
| immer der Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“. | |
| Eine Verschärfung des Strafrecht ist also kein Mittel gegen Beweisprobleme. | |
| Es ist aber abwegig, strafwürdiges Verhalten nur wegen möglicher | |
| Beweisprobleme straffrei zu lassen. | |
| 20 Jul 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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