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# taz.de -- Erhöhung der Haftpflichtprämie: Viele freie Hebammen geben Job auf
> Ab 1. Juli steigt die Haftpflichtprämie für freiberufliche
> Geburtshelferinnen. Ihr Streit mit den Krankenkassen um Ausgleich dauert
> jedoch an.
Bild: Die Geburtshelferin sei dafür ausgebildet, einen problematischen Schwang…
BERLIN taz | Die freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe stehen weiter
unter Druck. Die Haftpflichtprämie steigt ab 1. Juli auf 6.274 Euro im
Jahr. Bereits im Juni hatten daher rund 150 Hebammen beim Deutschen
Hebammenverband (DHV) ihre Haftpflicht gekündigt, sie geben damit die
freiberufliche Geburtshilfe auf. Dies erklärte Katharina Jeschke vom DHV.
Die Zahl der freiberuflichen Geburtshelferinnen sinkt stetig. Nur noch
2.348 freiberufliche Hebammen, die Geburtshilfe leisten, sind im Deutschen
Hebammenverband haftpflichtversichert.
Zwar müssten die Krankenkassen die gestiegenen Haftpflichtprämien
eigentlich durch höhere Honorare ausgleichen, über die genaueren
Modalitäten dieses Ausgleichs gibt es jedoch Streit zwischen Hebammen und
dem Spitzenverband der Krankenkassen. Der GKV verhandelte darüber mit den
Hebammen, aber es konnte noch keine Einigung erzielt werden. Stattdessen
wurde jetzt eine Schiedsstelle eingeschaltet, deren Entscheidung nicht vor
Ende Juli erwartet wird – auch daher kommt der Engpass bei den Hebammen.
Die Krankenkassen hatten vorgeschlagen, den Ausgleich für die höhere
Haftpflichtprämie auf zweierlei Weise zu gewähren: Einmal sollte das
Honorar pro Geburt steigen. Zum zweiten sollten aber Hebammen, die nur
wenige Geburten im Jahr haben, einen sogenannten Sicherstellungszuschlag
bekommen, heißt es in einer Mitteilung der GKV. Damit sollte auch die
Existenz dieser Hebammen gesichert werden, denn sie müssen die gleiche
Haftpflichtprämie zahlen wie Hebammen mit mehr Geburten. Diese Kombination
hätte allerdings zur Folge gehabt, das Hebammen mit mehr Geburten
schlechter gestellt würden als bisher. Der Hebammenverband lehnte diesen
Vorschlag ab.
Die Kassen wollen bei Hausgeburten zudem Qualitätskriterien einführen, die
der Gesetzgeber gefordert hat. Danach soll eine Schwangere vor einer
Hausgeburt einen Frauenarzt konsultieren und einen Ultraschall machen
lassen müssen, wenn der errechnete Geburtstermin um drei Tage überschritten
ist, erklärte GKV-Sprecher Florian Lanz. Diese Kriterien gelten bereits für
Geburtshäuser, sagte er.
Der Hebammenverband wirft den Krankenkassen aber vor, damit neue
Ausschlusskriterien für Hausgeburten einzuführen. Die bisherige Praxis in
den Geburtshäusern habe den Willen der Frau und die Entscheidung der
Hebamme mit einbezogen. Eine Gefährdung sei bei den derzeit vorliegenden
Ausschlusskriterien nicht wissenschaftlich beweisbar. Eine Überschreitung
des errechneten Entbindungstermins käme sehr häufig vor, würde aber nicht
automatisch eine Gefährdung für Mutter und Kind bedeuten, erklärte Jeschke.
Die Hebamme sei dafür ausgebildet und befähigt, zu erkennen, wann eine
Schwangerschaft problematisch verlaufe.
30 Jun 2015
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Hebamme
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Hebammen
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Bundesministerium für Gesundheit
Streitfrage
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