| # taz.de -- Erhöhung der Haftpflichtprämie: Viele freie Hebammen geben Job auf | |
| > Ab 1. Juli steigt die Haftpflichtprämie für freiberufliche | |
| > Geburtshelferinnen. Ihr Streit mit den Krankenkassen um Ausgleich dauert | |
| > jedoch an. | |
| Bild: Die Geburtshelferin sei dafür ausgebildet, einen problematischen Schwang… | |
| BERLIN taz | Die freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe stehen weiter | |
| unter Druck. Die Haftpflichtprämie steigt ab 1. Juli auf 6.274 Euro im | |
| Jahr. Bereits im Juni hatten daher rund 150 Hebammen beim Deutschen | |
| Hebammenverband (DHV) ihre Haftpflicht gekündigt, sie geben damit die | |
| freiberufliche Geburtshilfe auf. Dies erklärte Katharina Jeschke vom DHV. | |
| Die Zahl der freiberuflichen Geburtshelferinnen sinkt stetig. Nur noch | |
| 2.348 freiberufliche Hebammen, die Geburtshilfe leisten, sind im Deutschen | |
| Hebammenverband haftpflichtversichert. | |
| Zwar müssten die Krankenkassen die gestiegenen Haftpflichtprämien | |
| eigentlich durch höhere Honorare ausgleichen, über die genaueren | |
| Modalitäten dieses Ausgleichs gibt es jedoch Streit zwischen Hebammen und | |
| dem Spitzenverband der Krankenkassen. Der GKV verhandelte darüber mit den | |
| Hebammen, aber es konnte noch keine Einigung erzielt werden. Stattdessen | |
| wurde jetzt eine Schiedsstelle eingeschaltet, deren Entscheidung nicht vor | |
| Ende Juli erwartet wird – auch daher kommt der Engpass bei den Hebammen. | |
| Die Krankenkassen hatten vorgeschlagen, den Ausgleich für die höhere | |
| Haftpflichtprämie auf zweierlei Weise zu gewähren: Einmal sollte das | |
| Honorar pro Geburt steigen. Zum zweiten sollten aber Hebammen, die nur | |
| wenige Geburten im Jahr haben, einen sogenannten Sicherstellungszuschlag | |
| bekommen, heißt es in einer Mitteilung der GKV. Damit sollte auch die | |
| Existenz dieser Hebammen gesichert werden, denn sie müssen die gleiche | |
| Haftpflichtprämie zahlen wie Hebammen mit mehr Geburten. Diese Kombination | |
| hätte allerdings zur Folge gehabt, das Hebammen mit mehr Geburten | |
| schlechter gestellt würden als bisher. Der Hebammenverband lehnte diesen | |
| Vorschlag ab. | |
| Die Kassen wollen bei Hausgeburten zudem Qualitätskriterien einführen, die | |
| der Gesetzgeber gefordert hat. Danach soll eine Schwangere vor einer | |
| Hausgeburt einen Frauenarzt konsultieren und einen Ultraschall machen | |
| lassen müssen, wenn der errechnete Geburtstermin um drei Tage überschritten | |
| ist, erklärte GKV-Sprecher Florian Lanz. Diese Kriterien gelten bereits für | |
| Geburtshäuser, sagte er. | |
| Der Hebammenverband wirft den Krankenkassen aber vor, damit neue | |
| Ausschlusskriterien für Hausgeburten einzuführen. Die bisherige Praxis in | |
| den Geburtshäusern habe den Willen der Frau und die Entscheidung der | |
| Hebamme mit einbezogen. Eine Gefährdung sei bei den derzeit vorliegenden | |
| Ausschlusskriterien nicht wissenschaftlich beweisbar. Eine Überschreitung | |
| des errechneten Entbindungstermins käme sehr häufig vor, würde aber nicht | |
| automatisch eine Gefährdung für Mutter und Kind bedeuten, erklärte Jeschke. | |
| Die Hebamme sei dafür ausgebildet und befähigt, zu erkennen, wann eine | |
| Schwangerschaft problematisch verlaufe. | |
| 30 Jun 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
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