# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Auskunft über Prügelpolizis… | |
> Bei Landeseinsätzen von Bundespolizisten darf die Regierung nicht mehr | |
> jede Auskunft verweigern. Dies gilt besonders bei rechtswidrigem | |
> Verhalten. | |
Bild: Bundespolizisten bei einer Übung für ihren Einsatz in freier Wildbahn. | |
KARLSRUHE taz | Die [1][Klage der Linken gegen die Bundesregierung] hatte | |
teilweise Erfolg. Die Regierung muss Auskunft geben, wenn sich | |
Bundespolizisten bei Einsätzen unter Landeshoheit möglicherweise | |
rechtswidrig verhalten haben. Das entschied jetzt der Zweite Senat des | |
Bundesverfassungsgerichts. | |
Die Bundespolizei, die bis 2005 „Bundesgrenzschutz“ hieß, kann von den | |
Ländern zu „Unterstützungseinsätzen“ angefordert werden, um die öffentl… | |
Ordnung zu bewahren. Vor allem im Zusammenhang mit konfliktträchtigen | |
Demonstrationen machen die Länder davon Gebrauch. | |
So war die Bundespolizei etwa in Dresden im Einsatz, als im [2][Februar | |
2011 die rechtsextreme Szene aufmarschierte] und 20.000 Gegendemonstranten | |
protestierten. Auch bei der [3][Berliner revolutionären 1.-Mai-Demo 2011] | |
und bei einer Demonstration mit Polizeikessel in Heilbronn am gleichen Tag | |
kam die Bundespolizei zum Einsatz. | |
In mehreren parlamentarischen Anfragen wollte die Linke Näheres über die | |
Einsätze der Bundespolizei erfahren, etwa wieviele Sprühdosen Reizgas | |
verbraucht wurden. Doch die Bundesregierung verweigerte überwiegend die | |
Antwort. Die Verantwortung für die Einsätze habe bei den Ländern gelegen, | |
deshalb müssten die Fragen an die zuständigen Landesregierungen in Sachsen, | |
Berlin und Baden-Württemberg gestellt werden. | |
Grundsätzlich bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Linie. Auch die | |
Beteiligung von Bundespolizisten an Einsatzstäben ändere nichts an der | |
Verantwortung der Länder. Und wenn die Linke in manchen Ländern keine | |
parlamentarischen Anfragen stellen kann, weil sie nicht im Landtag sitzt, | |
wie etwa in Baden-Württemberg, dann sei das eben eine Folge des | |
Föderalismus. | |
## Rechtswidriges Verhalten | |
Auskunft muss die Bundesregierung aber geben, wieviele Bundespolizisten für | |
welche Art von Einsatz angefordert wurden und wieviele Beamte letztlich | |
tatsächlich im Einsatz waren. Auch wenn der Bund die Einsätze auswertet, | |
muss er seine Einschätzungen auf Anfrage gegenüber dem Bundestag | |
offenlegen. | |
Vor allem aber muss die Bundesregierung Auskunft geben, wenn es um | |
möglicherweise rechtswidriges Verhalten von Bundespolizisten bei solchen | |
Unterstützungseinsätzen geht. So hatte die taz [4][über den Einsatz der | |
Bundespolizei bei der 1. Mai-Demo 2011 in Berlin-Kreuzberg berichtet], am | |
Kottbusser Tor hätten Polizeitrupps „wahllos Umstehende mit Fäusten | |
traktiert und immer wieder Pfefferspray eingesetzt.“ Sogar Zivilpolizisten | |
seien verletzt worden. Die Linke nahm die Berichterstattung zum Anlass, die | |
Bundesregierung nach ihrer Einschätzung und Konsequenzen zu fragen. | |
Hierauf musste die Regierung eine Antwort geben, entschied jetzt Karlsruhe, | |
und durfte nicht darauf verweisen, dass es sich um einen Einsatz in | |
Landesverantwortung handelte. So muss die Bundesregierung mitteilen, ob es | |
Disziplinarverfahren oder sogar Strafverfahren gegen die Bundespolizisten | |
gab. | |
Die Antwortpflicht gilt aber nur, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die | |
Exzesse auch von Bundespolizisten begangen wurden. im konkreten Fall wurde | |
dies bejaht, weil am Kottbusser Tor im Mai 2011 überwiegend Bundespolizei | |
im Einsatz war. | |
Oft dürften Fragen aber weiterhin ins Leere gehen, wie auch das | |
Bundesverfassungsgericht feststellt: „Der Senat verkennt nicht, dass es für | |
die Fragesteller im Einzelfall schwierig sein kann, festzustellen, ob ein | |
aus ihrer Sicht beanstandungswürdiges Verhalten von Beamten der | |
Bundespolizei ausging oder von Beamten eines einsatzbeteiligten Landes.“ | |
2 Jun 2015 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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