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# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Auskunft über Prügelpolizis…
> Bei Landeseinsätzen von Bundespolizisten darf die Regierung nicht mehr
> jede Auskunft verweigern. Dies gilt besonders bei rechtswidrigem
> Verhalten.
Bild: Bundespolizisten bei einer Übung für ihren Einsatz in freier Wildbahn
Karlsruhe taz | Die Klage der Linken gegen die Bundesregierung hatte
teilweise Erfolg. Die Regierung muss Auskunft geben, wenn sich
Bundespolizisten bei Einsätzen unter Landeshoheit möglicherweise
rechtswidrig verhalten haben. Das entschied jetzt der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts.
Die Bundespolizei, die bis 2005 „Bundesgrenzschutz“ hieß, kann von den
Ländern zu „Unterstützungseinsätzen“ angefordert werden, um die öffentl…
Ordnung zu bewahren. Vor allem im Zusammenhang mit konfliktträchtigen
Demonstrationen machen die Länder davon Gebrauch.
So war die Bundespolizei etwa in Dresden im Einsatz, als im [1][Februar
2011 die rechtsextreme Szene aufmarschierte] und 20.000 Gegendemonstranten
protestierten. Auch bei der [2][Berliner revolutionären 1.-Mai-Demo 2011]
und bei einer Demonstration mit Polizeikessel in Heilbronn am gleichen Tag
kam die Bundespolizei zum Einsatz.
In mehreren parlamentarischen Anfragen wollte die Linke Näheres über die
Einsätze der Bundespolizei erfahren, etwa wieviele Sprühdosen Reizgas
verbraucht wurden. Doch die Bundesregierung verweigerte überwiegend die
Antwort. Die Verantwortung für die Einsätze habe bei den Ländern gelegen,
deshalb müssten die Fragen an die zuständigen Landesregierungen in Sachsen,
Berlin und Baden-Württemberg gestellt werden.
Grundsätzlich bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Linie. Auch die
Beteiligung von Bundespolizisten an Einsatzstäben ändere nichts an der
Verantwortung der Länder. Und wenn die Linke in manchen Ländern keine
parlamentarischen Anfragen stellen kann, weil sie nicht im Landtag sitzt,
wie etwa in Baden-Württemberg, dann sei das eben eine Folge des
Föderalismus.
## Rechtswidriges Verhalten
Auskunft muss die Bundesregierung aber geben, wieviele Bundespolizisten für
welche Art von Einsatz angefordert wurden und wieviele Beamte letztlich
tatsächlich im Einsatz waren. Auch wenn der Bund die Einsätze auswertet,
muss er seine Einschätzungen auf Anfrage gegenüber dem Bundestag
offenlegen.
Vor allem aber muss die Bundesregierung Auskunft geben, wenn es um
möglicherweise rechtswidriges Verhalten von Bundespolizisten bei solchen
Unterstützungseinsätzen geht. So hatte die taz [3][über den Einsatz der
Bundespolizei bei der 1. Mai-Demo 2011 in Berlin-Kreuzberg berichtet], am
Kottbusser Tor hätten Polizeitrupps „wahllos Umstehende mit Fäusten
traktiert und immer wieder Pfefferspray eingesetzt.“ Sogar Zivilpolizisten
seien verletzt worden. Die Linke nahm die Berichterstattung zum Anlass, die
Bundesregierung nach ihrer Einschätzung und Konsequenzen zu fragen.
Hierauf musste die Regierung eine Antwort geben, entschied jetzt Karlsruhe,
und durfte nicht darauf verweisen, dass es sich um einen Einsatz in
Landesverantwortung handelte. So muss die Bundesregierung mitteilen, ob es
Disziplinarverfahren oder sogar Strafverfahren gegen die Bundespolizisten
gab.
Die Antwortpflicht gilt aber nur, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die
Exzesse auch von Bundespolizisten begangen wurden. im konkreten Fall wurde
dies bejaht, weil am Kottbusser Tor im Mai 2011 überwiegend Bundespolizei
im Einsatz war.
Oft dürften Fragen aber weiterhin ins Leere gehen, wie auch das
Bundesverfassungsgericht feststellt: „Der Senat verkennt nicht, dass es für
die Fragesteller im Einzelfall schwierig sein kann, festzustellen, ob ein
aus ihrer Sicht beanstandungswürdiges Verhalten von Beamten der
Bundespolizei ausging oder von Beamten eines einsatzbeteiligten Landes.“
2 Jun 2015
## LINKS
[1] /Ticker-Neonazi-Blockade-in-Dresden/!5127089
[2] /-Ticker-zum-1-Mai-/!5121913
[3] /Pfefferspray-Einsatz-am-1-Mai-in-Kreuzberg/!5121462
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Die Linke
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Bundesverfassungsgericht
Bundespolizei
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Racial Profiling
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Ermittlungen
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