| # taz.de -- Vorratsdatenspeicherung wird schwieriger: Richter löschen den Spei… | |
| > Das Verfassungsgericht erklärt das Gesetz zur Speicherung der Telefon- | |
| > und Internetdaten für verfassungswidrig. Alle gespeicherten Daten sind zu | |
| > löschen. Trotzdem bleibt Vorratsspeicherung möglich. | |
| Bild: Machen klare Vorgaben, wie Vorratsdatenspeicherung zu handhaben ist: Verf… | |
| KARLSRUHE afp/dpa/taz | Die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller | |
| Bürger auf Vorrat ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Alle | |
| bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden, | |
| entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. | |
| Laut Urteil ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings zulässig, wenn eine | |
| Reihe Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der | |
| Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden. | |
| Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- | |
| und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen "besonders schweren | |
| Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", weil die Verbindungsdaten inhaltliche | |
| Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" ermöglichten und damit | |
| aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden | |
| könnten. | |
| Weil zudem Missbrauch möglich ist und die Datenverwendung von den Bürgern | |
| nicht bemerkt werde, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen | |
| Form geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins | |
| hervorzurufen". | |
| Daten dürfen im Prinzip weiter auf Vorrat gespeichert werden | |
| Dennoch: Eine neue Vorratsdatenspeicherung wird von ihrer Konstruktion | |
| nicht sehr viel anders aussehen, als die jetztige. Karlsruhe hat hier und | |
| da die Schrauben etwas angezogen, aber im Prinzip bleibt es dabei, dass | |
| auch die Vorratsdatenspeicherung ein normales Mittel der Ermittlungen | |
| bleiben wird. | |
| Laut Urteil sind die Telekommunikationsdaten dabei gedacht "für eine | |
| effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung". Die | |
| Daten dürfen deshalb künftig unter bestimmten Maßgaben gespeichert und | |
| verwertet werden. | |
| Das Gericht befasste sich aus diesem Anlass erstmals ausführlich mit Fragen | |
| der Datensicherheit. Es forderte den Gesetzgeber auf, dazu einen strengen | |
| Maßstab zu entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auch | |
| technisch umgesetzt werden müsse. | |
| Telekomunternehmen dürfen Daten nicht unkontrolliert speichern | |
| Der Datenschutz dürfe jedenfalls nicht "unkontrolliert" in deren Händen | |
| liegen und von ihren "Wirtschaftlichkeitserwägungen" abhängen. Die Kosten | |
| für diese Datensicherheit haben laut Urteil die Unternehmen zu tragen, da | |
| sie auch von der Telekommunikation profitieren. | |
| Der Bund muss zudem klarstellen, dass Vorratsdaten nur zur Verfolgung | |
| schwerer Straftaten genutzt werden dürfen und hat dazu einen abschließenden | |
| Katalog festzulegen. Überdies muss er den Ländern klare Maßgaben machen, | |
| inwieweit die Polizei zur sogenannten Gefahrenabwehr auf Vorratsdaten | |
| zugreifen darf. | |
| Den Richtern zufolge muss der Gesetzgeber die "diffuse Bedrohlichkeit" der | |
| Datenverwendung durch "wirksame Transparenzregeln auffangen". So müssen | |
| Betroffen in der Regel über die Auswertung ihrer Daten informiert und | |
| Verstöße dagegen sanktioniert werden. | |
| Weniger strenger Maßstab bei IP-Adressen | |
| Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten | |
| IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Mit den | |
| IP-Adressen kann zwar der Absender einer anonymen E-Mail oder der | |
| Betrachter einer Kinderpornoseite ausfindig gemacht werden. Ein | |
| Persönlichkeitsprofil kann damit aber nicht erstellt werden, weil dieses | |
| Adresse bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben werden. | |
| Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- | |
| und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert. | |
| Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der | |
| Gefahrenabwehr. Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des | |
| Gerichts hatten fast 35.000 Bürger geklagt. (AZ: 1 BvR 256/08) | |
| 2 Mar 2010 | |
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