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# taz.de -- EU-Richtlinie Vorratsdatenspeicherung: Nur Irland und Slowakei dage…
> Im März würde eine EU-Richtlinie erlassen, die die Mitgliedsstaaten
> verpflichtet, Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Der europäische
> Gerichtshof hat die Richtlinie bereits auf formale Fehler geprüft.
Bild: Machen klare Vorgaben, wie Vorratsdatenspeicherung zu handhaben ist: Verf…
BRÜSSEL dpa | Seit März 2006 schreibt die EU-Richtlinie 2006/24/EG die
systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor. Anbieter von
Telekommunikationsdiensten müssen demnach EU-weit Verbindungsdaten zwischen
6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern. In der Runde der
EU-Justizminister hatten nur Irland und die Slowakei dagegen gestimmt. Die
Datensammlung soll bei der Fahndung nach Terroristen und anderen
Verbrechern helfen.
Artikel 5 der Richtlinie zählt auf, um welche Daten es geht: Bei
Telefongesprächen Rufnummer, Name und Anschrift der Teilnehmer sowie
Zeitpunkt und Dauer eines Gesprächs. Bei der Internetnutzung gehören die
Benutzerkennung und IP-Adresse dazu. Damit können Fahnder die Quelle und
die Adressaten einer Nachricht zurückverfolgen und identifizieren. Ferner
werden die Kontaktdaten von E-Mails und die Zeiten der Internetnutzung
gespeichert. Beim Gebrauch eines Handys kommen Funkzelle,
Identifikationsnummer und geografische Ortung hinzu.
Die Inhalte von Gesprächen sind der Richtlinie zufolge tabu. Es sollten
"keinerlei Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation geben,
auf Vorrat gespeichert werden dürfen." Datenschützer kritisieren, dass dies
in der Praxis schwierig sei. Gerade bei SMS und E-Mails unterscheiden
Anbieter nicht zwischen Verbindungsdaten und Inhaltsdaten. Zudem lässt die
Direktive Schlupflöcher. Internet-Anbieter außerhalb Europas sind nicht
betroffen.
Unmittelbare Geltung erlangen die Vorgaben einer EU-Richtlinie erst, wenn
die Mitgliedstaaten sie in nationale Gesetze umsetzen. Das müssen sie in
einem Zeitraum von bis zu drei Jahren tun. Dabei können sie die oft
ungenauen Vorgaben präzisieren. So hatte sich Deutschland auf die
Untergrenze der Speicherdauer von sechs Monaten beschränkt. In Schweden
hingegen [1][weigert sich derzeit die Regierung], die Richtlinie
umzusetzen.
Im Februar 2009 billigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung
und wies eine Klage Irlands ab. Die Richtlinie sei auf einer tauglichen
Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilten die Richter. Allerdings prüfte
der Gerichtshof damals nicht die eventuelle Verletzung von Grundrechten
oder einen Eingriff in die Privatsphäre.)
(Internet: EU-Richtlinie 2006/24/EG [2][im Amtsblatt der Europäischen
Union])
2 Mar 2010
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[1] /1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/trotzige-schweden/
[2] http://dpaq.de/SJCQB
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