# taz.de -- EU-Richtlinie Vorratsdatenspeicherung: Nur Irland und Slowakei dage… | |
> Im März würde eine EU-Richtlinie erlassen, die die Mitgliedsstaaten | |
> verpflichtet, Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Der europäische | |
> Gerichtshof hat die Richtlinie bereits auf formale Fehler geprüft. | |
Bild: Machen klare Vorgaben, wie Vorratsdatenspeicherung zu handhaben ist: Verf… | |
BRÜSSEL dpa | Seit März 2006 schreibt die EU-Richtlinie 2006/24/EG die | |
systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor. Anbieter von | |
Telekommunikationsdiensten müssen demnach EU-weit Verbindungsdaten zwischen | |
6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern. In der Runde der | |
EU-Justizminister hatten nur Irland und die Slowakei dagegen gestimmt. Die | |
Datensammlung soll bei der Fahndung nach Terroristen und anderen | |
Verbrechern helfen. | |
Artikel 5 der Richtlinie zählt auf, um welche Daten es geht: Bei | |
Telefongesprächen Rufnummer, Name und Anschrift der Teilnehmer sowie | |
Zeitpunkt und Dauer eines Gesprächs. Bei der Internetnutzung gehören die | |
Benutzerkennung und IP-Adresse dazu. Damit können Fahnder die Quelle und | |
die Adressaten einer Nachricht zurückverfolgen und identifizieren. Ferner | |
werden die Kontaktdaten von E-Mails und die Zeiten der Internetnutzung | |
gespeichert. Beim Gebrauch eines Handys kommen Funkzelle, | |
Identifikationsnummer und geografische Ortung hinzu. | |
Die Inhalte von Gesprächen sind der Richtlinie zufolge tabu. Es sollten | |
"keinerlei Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation geben, | |
auf Vorrat gespeichert werden dürfen." Datenschützer kritisieren, dass dies | |
in der Praxis schwierig sei. Gerade bei SMS und E-Mails unterscheiden | |
Anbieter nicht zwischen Verbindungsdaten und Inhaltsdaten. Zudem lässt die | |
Direktive Schlupflöcher. Internet-Anbieter außerhalb Europas sind nicht | |
betroffen. | |
Unmittelbare Geltung erlangen die Vorgaben einer EU-Richtlinie erst, wenn | |
die Mitgliedstaaten sie in nationale Gesetze umsetzen. Das müssen sie in | |
einem Zeitraum von bis zu drei Jahren tun. Dabei können sie die oft | |
ungenauen Vorgaben präzisieren. So hatte sich Deutschland auf die | |
Untergrenze der Speicherdauer von sechs Monaten beschränkt. In Schweden | |
hingegen [1][weigert sich derzeit die Regierung], die Richtlinie | |
umzusetzen. | |
Im Februar 2009 billigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung | |
und wies eine Klage Irlands ab. Die Richtlinie sei auf einer tauglichen | |
Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilten die Richter. Allerdings prüfte | |
der Gerichtshof damals nicht die eventuelle Verletzung von Grundrechten | |
oder einen Eingriff in die Privatsphäre.) | |
(Internet: EU-Richtlinie 2006/24/EG [2][im Amtsblatt der Europäischen | |
Union]) | |
2 Mar 2010 | |
## LINKS | |
[1] /1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/trotzige-schweden/ | |
[2] http://dpaq.de/SJCQB | |
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