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# taz.de -- Vor Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin: Dokument entlastet Becker
> War Verena Becker zur Zeit des Buback-Attentats in Bagdad? Ja, sagt der
> Verfassungsschutz. Nebenkläger Michael Buback warnt: Die Ex-Terroristin
> werde immer noch geschützt.
Bild: Wer hat geschossen? Zugedeckte Leichen am Tatort des Buback-Attents in Ka…
FREIBURG taz | Wenige Tage vor Beginn des RAF-Prozesses gegen Verena Becker
steigt die Spannung. Der Verfassungsschutz hat dem Oberlandesgericht
Stuttgart ein Dokument überreicht, das die Angeklagte entlastet.
Möglicherweise war Becker gar nicht in Deutschland, als am 7. April 1977
Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter von der RAF
erschossen wurden.
Die Bundesanwaltschaft hält Verena Becker zwar nicht für die Schützin, aber
doch für eine Mittäterin des Attentats. Sie sei unter anderem dabei
gewesen, als am Vortag des Anschlags in Karlsruhe der Tatort ausgespäht
wurde. Nebenkläger Michael Buback ist sogar davon überzeugt, dass Becker
damals selbst auf seinen Vater geschossen hat.
Der Verfassungsschutz hat dem Gericht nun aber einen bisher unbekannten
Vermerk übersandt, wonach Becker und ihre RAF-Genossin Brigitte Mohnhaupt
im April 1977 in Bagdad waren. Das berichtet der Spiegel in seiner neuesten
Ausgabe. "Zum Zeitpunkt des Buback-Anschlags waren sie abwesend", so stehe
es in dem Vermerk vom 16. November 1981, der auf Aussagen beruht, die
Becker damals gegenüber dem Verfassungsschutz machte.
Michael Buback ärgert sich über diese Intervention kurz vor Prozessbeginn.
"Die nachgereichten Informationen wirken auf mich wie ein neuerlicher,
allerdings besonders massiver Versuch, eine schützende Hand über Verena
Becker zu halten."
Die Becker-Akten des Verfassungsschutzes hätten sich schon in anderem
Zusammenhang als "nicht verlässlich" erwiesen, sagte Buback am Sonntag der
taz. So soll Becker gegenüber dem Verfassungsschutz 1981 ihren
Ex-RAF-Kollegen Stefan Wisnewski als Schützen beim Buback-Attentat benannt
haben. Zwei Vermerke über Beckers damalige Aussage sind bereits in das
Verfahren eingeführt. Buback junior ist aber aufgefallen, dass die Passage
über Wisniewski gar nicht im Vermerk über die Vernehmung Beckers steht,
sondern nur in einem zusammenfassenden Vermerk der Auswerter. "Ich finde
keine andere Erklärung, als dass die Akte manipuliert wurde", so Buback
jetzt zur taz.
Auch die Bundesanwaltschaft hat bisher gegen Wisniewski keine Anklage
erhoben. Sie geht bis heute davon aus, dass der Anschlag von Christian
Klar, Günter Sonnenberg und Knut Folkerts durchgeführt wurde. Zwei Männer
sollen auf dem Tatmotorrad gesessen haben, einer im Fluchtfahrzeug.
Doch Buback glaubt, dass er im Prozess eine stärkere Beteiligung Beckers
beweisen kann. "Mir sind inzwischen etwa 20 Zeugenaussagen bekannt, die
alle darauf hindeuten, dass eine Frau hinten auf dem Motorrad saß", sagte
Buback jetzt. Neun dieser Aussagen hat Buback erst vor Kurzem im
Generallandesarchiv in Karlsruhe entdeckt. Dorthin hatte das
Polizeipräsidium Karlsruhe seine Akten zum Buback-Mord abgegeben. So
konnten bestimmte Teile der Spurenakten rekonstruiert werden, die das
Bundeskriminalamt 1994 vernichtete.
Die Bundesanwaltschaft hält jedoch an ihrer Version fest: "Am Tattag haben
mehrere Zeugen zwei Männer auf dem Motorrad gesehen, die Aussagen dieser
Zeugen stimmen im Kerngeschehen und im Randgeschehen im Wesentlichen
überein", so die Ermittler auf Anfrage der taz, "soweit einzelne Zeugen
auch eine Frau am Tattag auf dem Motorrad gesehen haben wollen, stimmen
deren Aussagen zum Randgeschehen nicht überein", seien also nicht
glaubwürdig.
Der Mammutprozess, der auf ein Jahr angelegt ist, wird am Donnerstag
beginnen. Im Mittelpunkt wird dabei wohl nicht Verena Becker und ihre
Verteidigung stehen, sondern die Auseinandersetzung zwischen der
Anklagebehörde Bundesanwaltschaft und dem Nebenkläger Michael Buback.
26 Sep 2010
## AUTOREN
Christian Rath
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