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# taz.de -- Mordanklage gegen Verena Becker: Back to Stammheim
> Der 57-Jährigen früheren RAF-Terroristin wird Beteiligung am Attentat auf
> Generalbundesanwalt Buback vorgeworfen Im September beginnt
> voraussichtlich der Prozess.
Bild: Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker und der ehemalige Generalbund…
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Anklage gegen das ehemalige
RAF-Mitglied Verena Becker wegen des Anschlags auf Generalbundesanwalt
Siegfried Buback vor 33 Jahren zugelassen. Das teilte die Justizbehörde am
Mittwoch mit. Mit dem Beginn der Verhandlung in Stuttgart-Stammheim ist
danach Ende September zu rechnen.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Frühjahr die Anklage gegen Becker erhoben.
Der heute 57-Jährigen wird eine Mittäterschaft bei der Erschießung Bubacks
und seiner beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe vorgeworfen.
Damit stellte sich die Bundesanwaltschaft gegen den Bundesgerichtshof, der
im Dezember vergangenen Jahres einen Haftbefehl gegen Becker mit der
ausdrücklichen Begründung aufgehoben hat, der Beschuldigten sei allenfalls
eine Beihilfe vorzuwerfen.
Selbst im Falle einer Verurteilung erwartete der Bundesgerichtshof nur eine
niedrige Strafe. Der Anklage zufolge gibt es zwar keine hinreichenden
Anhaltspunkte dafür, dass Verena Becker persönlich am Tatort beteiligt war.
Sie soll jedoch eine "maßgebliche Rolle" bei der Organisation eingenommen
haben und sei daher als "Mittäterin" anzusehen.
Seit April 2008 ermittelt die Bundesanwaltschaft. Im Jahr 2009 fanden sich
nach neuen Untersuchungen an den Briefumschlägen der damaligen
RAF-Bekennerschreiben DNA-Spuren von Becker. Sie wurde im August 2009 in
Berlin verhaftet und kam vorübergehend in Untersuchungshaft. Becker lebt
seit fast 20 Jahren im Haus ihrer Schwester in Berlin und ist seit fünf
Jahren befristet berentet.
Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, wird in dem
Prozess als Nebenkläger auftreten. Er soll den Frankfurter Strafverteidiger
Ulrich Endres mit seiner Vertretung beauftragt haben. Endres wurde 2002 als
Verteidiger des Kindsmörders Magnus Gäfgen bundesweit bekannt. Auch die
Witwe des Generalbundesanwalts, Inge Buback (90), wird als Nebenklägerin
vertreten sein.
Beckers Anwalt, Walter Venedey aus Berlin, will einen Freispruch erreichen.
Die vorgetragenen Indizien, sagt er, belegten den Vorwurf einer
Mittäterschaft nicht.
Eine wichtige Rolle im anstehenden Verfahren dürften die Akten spielen, die
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Rahmen der Ermittlungen den
Bundesanwälten aus den geheimen Beständen des Verfassungsschutzes zukommen
ließ. Anfang der Achtzigerjahre, nach vier Jahren in Haft, vertraute sich
Becker dem Verfassungsschutz an, verriet auch einiges über das Innenleben
der RAF und das Attentat auf den obersten Staatsanwalt.
Beckers Initiative folgte einem schwer nachvollziehbaren Kalkül. Die in
Köln einsitzende Frau wurde mehr als zwei Wochen vernommen. Die Inhaftierte
will nur das berichtet haben, von dem sie vermutete, dass es den Geheimen
ohnehin bekannt war. Als "Honorar" spekulierte sie auf eine vorzeitige
Haftentlassung, um dann den bewaffneten Kampf wieder aufzunehmen. Dazu kam
es aber nicht. Becker wurde erst später, 1989, begnadigt.
28 Jul 2010
## AUTOREN
Wolfgang Gast
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