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# taz.de -- Buback-Anwalt über Becker-Prozess: "Super-Gau für die BRD"
> Der Anwalt von Michael Buback will im Prozess gegen Ex-RAF-Mitglied
> Verena Becker belegen, dass sie geschossen hat. Möglicherweise sei sie
> tatsächlich gedeckt worden.
Bild: Wer hat geschossen? Dienstwagen des Generalbundesanwaltes Siegfried Bubac…
taz: Herr Endres, Sie vertreten im Verfahren um die Ermordung von
Ex-Generalbundesanwalt Siegfried Buback den Nebenkläger Michael Buback,
Sohn des Opfers. Was ist Ihr Ziel?
Ulrich Endres: Meine Aufgabe ist es, die Interessen von Herrn Buback zu
wahren - die deutlich von denen der Bundesanwaltschaft abzuweichen
scheinen.
Warum?
Die Bundesanwaltschaft wollte diesen Prozess lange nicht, aber Herr Buback
hat unermüdlich nachgeforscht. Erst unter diesem Druck hat die
Bundesanwaltschaft Anklage gegen Verena Becker erhoben - dann allerdings
nur wegen diffuser Tatbeiträge, während Herr Buback es für wahrscheinlich
hält, dass Verena Becker seinen Vater sogar erschossen hat.
Wollen Sie das Verfahren aktiv steuern?
Wir werden uns zunächst zurückhalten und sehen, wie die Bundesanwaltschaft
agiert. Falls sie aber weiter nicht an Aufklärung interessiert ist, wie
Herr Buback meint, werden wir die Prozessführung mit eigenen Anträgen
unterstützen.
Wollen Sie das gesamte Beweisprogramm aus Herrn Bubacks Buch "Der Zweite
Tod meines Vaters" abarbeiten?
Selbstverständlich. Herr Buback hat mit naturwissenschaftlicher Akribie
Beweise zusammengestellt, die darauf hindeuten, dass Verena Becker die
Schützin war.
Die Erinnerung von Zeugen könnte nach 33 Jahren nicht mehr die beste sein.
Wir haben auch viele Sachbeweise: DNA-Spuren, Haarspuren und die Tatwaffe,
die sich in Beckers Gepäck befand, als sie festgenommen wurde.
Wollen Sie auch ehemalige RAF-Angehörige vorladen lassen?
Gut möglich. Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt wurden
wegen des Anschlags bereits verurteilt. Sie dürften also kein
Auskunftsverweigerungsrecht mehr haben.
Das hat der BGH noch 2008 anders gesehen.
Mal abwarten...
Michael Buback denkt, dass es bei den Sicherheitsbehörden eine schützende
Hand über Verena Becker gab. Glauben Sie das auch?
Wenn Sie mich vor ein paar Monaten gefragt hätten, hätte ich gesagt, ,ich
leide nicht an Verfolgungswahn, in diesem Land ist so etwas nicht möglich'.
Aber jetzt nach der Akteneinsicht kann ich eine Deckung leider nicht mehr
ausschließen.
Welche Akten haben Sie eingesehen?
Die Verfassungsschutzakten über Frau Becker. Vermutlich wird über deren
Inhalt auch im Prozess nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
Michael Buback geht davon aus, dass Verena Becker schon 1977 kurz nach der
Tat gedeckt wurde. Mit dem Verfassungsschutz hat sie aber erst 1980 in der
Haft Kontakt aufgenommen. Wie passt das zusammen?
Sie müssen dem Verfassungsschutz ja nicht alles glauben. Betrachten Sie
doch mal die Gesamtumstände, insbesondere die Tatsache, dass trotz
erheblicher Hinweise auf eine Tatbeteiligung gegen Frau Becker 1977 keine
entsprechende Anklage erhoben wurde. Da erscheint der Gedanke nicht absurd,
dass schon damals eine schützende Hand über sie gehalten wurde.
Das hieße, der RAF-Anschlag wurde unter den Augen dieser schützenden Hand
vorbereitet.
Herr Buback kann das nicht ausschließen. Letzteres wäre sicher der
Super-Gau für die Bundesrepublik. Aber darüber werden wir ausführlich im
Prozess sprechen, da wird es noch einige Überraschungen geben.
Kann sich Ihr Mandant Michael Buback denn auch vorstellen, dass Verena
Becker nicht die Schützin war?
Natürlich. Herr Buback hat sich doch nicht verrannt. Er will nur wissen,
wer seinen Vater erschossen hat.
20 Sep 2010
## AUTOREN
Christian Rath
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