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# taz.de -- 33 Jahre nach Buback-Attentat: Becker erneut vor Gericht
> Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker ist wegen Mordes angeklagt.
> Der 58-Jährigen droht eine Gefängnisstrafe. Der Prozess beginnt Ende
> September.
Bild: 33 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback in K…
STUTTGART apn | 33 Jahre nach dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt
Siegfried Buback und seine Begleiter kommt die frühere RAF-Terroristin
Verena Becker am 30. September vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG)
Stuttgart hat für den Prozess 17 Verhandlungstage bis zum 21. Dezember
anberaumt, wie es am Montag mitteilte. Im Juli hatte das OLG die Anklage
gegen Becker zugelassen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an
den Morden der Terrororganisation Rote Armee Fraktion vom 7. April 1977
vor.
Damals hatten RAF-Täter in Karlsruhe Schüsse auf das Fahrzeug des
Generalbundesanwalts abgegeben und den 57-jährigen Buback, seinen Fahrer
und einen Justizbeamten getötet. Zu der Tat bekannte sich das RAF-Kommando
"Ulrike Meinhof". Wer die Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt.
Christian Klar und Knut Folkerts wurden für die Morde an Buback und seinen
beiden Begleitern verurteilt. Das Verfahren gegen Günter Sonnenberg, der
als dritter unmittelbarer Täter gilt, wurde damals eingestellt.
Das Oberlandesgericht soll nun herausfinden, ob und wie Becker an der
Vorbereitung und Durchführung der Tat mitwirkte. Das erste
Ermittlungsverfahren gegen Becker war 1980 mangels Beweisen eingestellt
worden. Sie war zusammen mit Sonnenberg am 3. Mai 1977 in Singen verhaftet
worden, dabei lieferten sie sich eine Schießerei mit der Polizei. Mehrere
Beamte und sie selbst wurden verletzt. Wegen der Straftaten bei der
Festnahme wurden sie zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt, Becker
wurde aber im Jahr 1989 vom damaligen Bundespräsidenten Richard von
Weizsäcker begnadigt.
Die Ermittlungen gegen die inzwischen 58-Jährige kamen wieder in Gang,
nachdem durch neue Untersuchungen ihre Speichelspuren an den Kuverts der
alten RAF-Bekennerschreiben entdeckt wurden. Die Bundesanwaltschaft
erwirkte am 28. August 2009 einen Haftbefehl und Untersuchungshaft gegen
Becker. Der Bundesgerichtshof hob kurz vor Weihnachten den Haftbefehl
überraschend auf.
Die Bundesanwaltschaft klagte die Exterroristin am 8. April dennoch wegen
Mordes an. Es soll unter anderem eine Zeugenaussage geben, wonach Becker am
Vortag des Attentats in Karlsruhe war und an Ausspähungen teilnahm. Dass
Becker selbst schoss, schließt die Bundesanwaltschaft aber aus. Jedoch
werden auch Mittäter wie Mörder bestraft. Auf Mord steht lebenslange
Freiheitsstrafe.
16 Aug 2010
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