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# taz.de -- Europäisches Patentamt: Weiter Patente auf Leben
> Der neuen Entscheidung des Europäischen Patentamtes zum Trotz: Konzerne
> werden auch künftig Pflanzen und Tiere patentieren, die nicht
> genmanipuliert wurden.
Bild: Zwei Brokkoli- und Tomatensorten dürfen nicht patentiert werden – gru…
Das Europäische Patentamt (EPA) will auch nach seiner jüngsten
Grundsatzentscheidung Patente auf Lebewesen erteilen, die nicht
gentechnisch verändert wurden. "Wir werden weiter Pflanzenpatente
erteilen", sagte die für Biotechnologie zuständige Direktorin, Siobhán
Yeats, am Freitag der taz und widersprach damit anderslautenden Berichten.
Das höchste interne Gericht des Amts hatte am Donnerstagabend anlässlich
von Einsprüchen gegen Patente auf zwei Brokkoli- und Tomatensorten
entschieden, dass herkömmliche Verfahren zur Züchtung nicht patentierbar
seien. "Die Produkte dieser Verfahren standen aber nicht zur Debatte",
erklärte Yeats. Die Prüfer würden die Entscheidung auch auf Methoden zur
Erzeugung von Tieren anwenden.
Patente auf Lebewesen gefährden Umweltschützern zufolge die globale
Ernährungssicherheit. Denn Züchter dürfen etwa patentgeschützte Pflanzen
nur weiterzüchten, wenn die Hersteller einverstanden sind. Der US-Konzern
Monsanto zum Beispiel kann dafür so hohe Gebühren verlangen, dass vor allem
kleine Zuchtfirmen die Pflanzen nicht weiterentwickeln. Dabei muss dringend
Saatgut an den Klimawandel angepasst werden.
Kritiker hatten deshalb gehofft, dass die Große Beschwerdekammer des EPA
nun wenigstens Patente auf Lebewesen verbietet, die auf konventionelle
Weise erzeugt werden - also durch Kreuzung. Dass gentechnisch veränderte
Pflanzen patentrechtlich geschützt werden dürfen, stand in dem Verfahren
außer Frage. Doch das Amt hat nach eigenen Angaben Patente auch auf
schätzungsweise 3.000 herkömmlich erzeugte Lebewesen erteilt.
Diese Patente dürften bestehen bleiben. Die Große Beschwerdekammer hat in
ihrer Entscheidung nur festgestellt, dass "die sexuelle Kreuzung und dann
folgende Auswahl von Pflanzen" bei der Züchtung ein "im Wesentlichen
biologisches" Verfahren und somit nicht patentierbar sei. Von Patenten auf
Pflanzen selbst ist tatsächlich nicht die Rede.
Hätte die Kammer anders entschieden, hätte sie EPA-Prüferin Yeats zufolge
gegen die geltenden Gesetze verstoßen. Demnach seien nämlich Patente auf
Tiere und Pflanzen ausdrücklich erlaubt.
Selbst bereits nur auf Verfahren erteilte Patente macht der Beschluss nicht
rückgängig. Denn EPA-Prüferin Yeats sagt: "Die Entscheidung der Großen
Beschwerdekammer gilt nur für die Zukunft."
Der Patentexperte Christoph Then von der Nichtregierungsorganisation
Testbiotech forderte deshalb, Patente auf Pflanzen und Tiere per Gesetz
klar zu verbieten. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter verlangte
nur, dass die EU-Richtlinie über Biopatente lediglich Patente auf
biologisches Material zulässt, das auf technischem Wege aus der Natur
isoliert oder hergestellt wurde. Damit wären gentechnisch veränderte
Pflanzen immer noch patentierbar.
Solche Gesetzesänderungen will die Lobby der Agrarchemiekonzerne unter
allen Umständen verhindern. Die Deutsche Industrievereinigung
Biotechnologie begründet diese Position auch mit der Entscheidung des
Patentamts. "Die Beschwerdekammern haben wiederholt gezeigt, dass sie
Entscheidungen von hoher Qualität treffen", erklärte die Organisation. Der
Beschluss beweise, dass die bestehende Rechtslage genüge, um zu
weitreichende Patente zu verhindern.
10 Dec 2010
## AUTOREN
Jost Maurin
## TAGS
Brustkrebs
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