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# taz.de -- US-Gericht verbietet Gentech-Rüben: Risikoabschätzung fehlt
> Zum ersten Mal ordnete ein US-Gericht die Vernichtung von
> Gentech-Pflanzen an. Betroffen sind die Gentech-Rüben des deutschen
> Züchterunternehmens KWS.
Bild: Ob er nächstes Jahr auch noch Gentech-Rüben anbauen darf, ist ungewiss.
BERLIN taz | Der Streit über den Anbau von gentechnisch veränderten
Zuckerüben in den USA geht in eine neue Runde. Vor wenigen Tagen ordnete
ein Gericht in Kalifornien die Vernichtung von Zuckerrübenstecklingen an,
die zur Saatgutgewinnung ausgebracht worden waren. Der Grund für die in den
USA sehr ungewöhnliche Maßnahme ist die fehlende
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Vor wenigen Monaten erst hatte aus demselben Grund ein Distriktgericht in
Kalifornien eine 2005 von der US-Landwirtschaftsbehörde USDA erlassene
Anbaugenehmigung für die gegen das Monsanto-Herbizid Roundup resistente
Zuckerrübe aufgehoben. Das Gericht war damit einer Klage mehrerer
Umweltorganisationen gefolgt.
Wirtschaftlich betroffen davon ist neben Monsanto auch die Kleinwanzlebener
Saatzucht (KWS) mit Hauptsitz im niedersächsischen Einbeck. Denn die
Zuckerrübe ist ein Kooperationsprojekt: Die patentierten Gene für die
Roundup-Resistenz kommen von Monsanto. Den Saatgutvertrieb übernimmt die
KWS-Tochter Beta-Seed.
Die ersten Jahre war die Roundup-Ready-Zuckerrübe auch ein Erfolgsmodell.
Innerhalb kürzester Zeit wurde das Saatgut für die Gentech-Rübe ein
"Bestseller". In diesem Jahr, so die Schätzungen, wurde die Gentech-Rübe in
den USA auf rund 450.000 Hektar angebaut. Das entspricht etwa einem
Marktanteil von 95 Prozent.
Anbau und Ernte 2010 sind von der Aufhebung der Genehmigung zwar nicht
betroffen, aber noch ist unklar, ob im nächsten Jahr in den USA die
Gentech-Rübe ausgesät werden darf.
Dass jetzt die Stecklinge für die Saatgutgewinnung vernichtet werden
müssen, kommt sehr überraschend. Denn für dieses Vorhaben wurde extra eine
neue Genehmigung der USDA eingeholt. Auch dagegen hatten die
Umweltorganisationen geklagt.
Das Landwirtschaftsministerium habe den Anbau erlaubt, obwohl immer noch
keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorlag, sagte der Anwalt Paul Achitoff,
von der Organisation Earth Justice. Das Ministerium habe damit die Justiz
und die Verbraucher missachtet.
Voraussichtlich wird die vom Gericht geforderte Risikoabschätzung auch erst
Ende 2012 vorliegen. Die Gentech-Unternehmen hoffen, dass sie vorher schon
mit Übergangsvorschriften den Vertrieb des Saatguts wieder aufnehmen
dürfen.
Die Gentech-Rüben haben auch eine EU-Zulassung. Gemeinsam hatten KWS und
Monsanto einen Zulassungantrag für die Verarbeitung in Lebens- und
Futtermittel gestellt. Die EU-Kommission genehmigte 2007 die Verarbeitung
der Zuckerüben. Der Anbau ist in der EU jedoch weiterhin verboten.
10 Dec 2010
## AUTOREN
Wolfgang Löhr
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