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# taz.de -- NRW-Verfassung und Nachtragshaushalt: Die Erfordernisse des Gleichg…
> Wie geht's nach der Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichts weiter mit
> dem Nachtragshaushalt? Was die Richter prüfen - und nach welchen
> Maßstäben.
Bild: Die Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichts kann große Auswirkungen hab…
BERLIN taz | Die eigentliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von
NRW steht noch aus. CDU und FDP haben gegen den Nachtragshaushalt aus dem
letzten Dezember geklagt, weil er die Schuldenaufnahme unzulässig erhöhe.
Am 15. Februar will das Gericht darüber verhandeln. Die Entscheidung soll,
so die Zusage der Richter, binnen drei Monaten erfolgen.
Maßstab der Entscheidung ist die NRW-Landesverfassung, Artikel 83: "Die
Einnahmen aus Krediten dürfen entsprechend den Erfordernissen des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in der Regel nur bis zur Höhe der
Summe der Ausgaben für Investitionen in den Haushaltsplan eingestellt
werden."
Dass die Kredite für das Haushaltsjahr 2010 über den Investitionen liegen,
ist offensichtlich. Einer Nettoneuverschuldung von 8,4 Milliarden Euro
stehen laut Haushaltsplan nur 3,9 Milliarden Euro an Investitionen
gegenüber. Das allerdings ist nur zum Teil die Folge des rot-grünen
Nachtragshaushalts aus dem Dezember 2010. Schon das eigentliche
Haushaltsgesetz der schwarz-gelben Regierung unter Jürgen Rüttgers aus dem
Dezember 2009 sah 6,6 Milliarden Euro Nettoneuverschuldung bei 3,7
Milliarden Euro Investitionen vor. Der Nachtragshaushalt hat die Schieflage
also nicht hervorgerufen, sondern nur verstärkt.
Doch das Verfassungsgericht muss nicht nur rechnen, es muss laut Verfassung
auch die "Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts"
beachten. In der Wirtschaftskrise dürfen auch mal besonders hohe Kredite
aufgenommen werden. Wann eine Wirtschaftskrise vorliegt, kann zwar der
Landtag entscheiden, der dabei großen Beurteilungsspielraum hat. Angesichts
der aktuellen Aufschwungdaten könnte die Bereitschaft der Richter aber eher
gering sein, den Hinweis auf eine angebliche Krisenlage zu akzeptieren.
Allerdings verlangt die - recht großzügige - Landesverfassung nur, dass die
Anforderungen an die Haushaltsdisziplin "in der Regel" einzuhalten sind.
Neben gesamtwirtschaftlichen Krisen können also auch andere Sonderlagen in
Rechnung gestellt werden. Hier dürfte das Land vor allem die Krise der
WestLB ins Feld führen. Immerhin 1,3 Milliarden Euro der zusätzlichen 1,7
Milliarden Euro Neuschulden aus dem Nachtragshaushalt sollen der
"Risikoabschirmung" dienen.
Die einstweilige Anordnung der Verfassungsrichter nimmt das Ergebnis der
Prüfung nicht vorweg. Sie soll nur sicherstellen, dass das Land vor dem
endgültigen Urteil keine Kredite aufnimmt. Bedrohlich ist für die Regierung
weniger, dass die Richter den Nachtragshaushalt für 2010 beanstanden,
sondern dass diese mit strengen Maßstäben auch die Aufstellung des
regulären Haushalts für 2011 erschweren. Der Beschluss im Landtag ist für
Mai geplant.
20 Jan 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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