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# taz.de -- Jobcenter und Hartz IV: Klagen lohnt nicht
> Die Jobcenter sind an geltendes Recht gebunden und können Hartz-IV-Sätze
> nicht eigenmächtig erhöhen. Auch bei Klagen müssen die Sozialrichter das
> geltende Recht anwenden.
Bild: Warten auf höhere Bezüge? Schlange in einem Jobcenter.
FREIBURG taz | Nach dem vorläufigen Scheitern der Hartz-IV-Verhandlungen
empfiehlt der Paritätische Wohlfahrtsverband den Betroffenen, notfalls auf
höhere Sätze zu klagen. Viel bringen wird das aber nicht.
Zunächst sollen die Hartz-IV-Empfänger bei ihrer zuständigen Behörde, der
Arge oder dem Jobcenter, einen Antrag stellen, empfiehlt der
Wohlfahrtsverband. Dort soll eine Erhöhung des Regelsatzes und
Bildungsleistungen für Kinder verlangt werden. Bei Ablehnung des Antrags
sollen die Hartz-IV-Empfänger klagen, rät Verbandsgeschäftsführer Ulrich
Schneider.
Die Bundesagentur für Arbeit ist über die Empfehlung verärgert. "Jetzt
gegen die Entscheidung der Jobcenter Widerspruch einzulegen, ist unnötig
und entbehrt jeder Grundlage", sagte Vorstandsmitglied Heinrich Alt.
Tatsächlich sind die Jobcenter bis zu einer Gesetzesänderung an die
geltenden Hartz-IV-Sätze gebunden und können diese nicht nach Gutdünken
erhöhen. Auch die Sozialrichter müssen das bestehende Gesetz anwenden.
Das Bundesverfassungsgericht hat von Bundestag und Bundesrat zwar eine
Neuregelung bis zum 31. Dezember 2010 gefordert. Es hat aber nicht
bestimmt, welche Sätze gelten sollen, wenn der Gesetzgeber die Frist
verstreichen lässt. Das ist auch konsequent, denn das Gericht hat nicht die
Höhe des Hartz-IV-Satzes beanstandet, sondern die Berechnungsmethode.
Deshalb ist es aus Sicht des Gerichts nicht dramatisch, wenn der bisherige
Satz noch weiter gilt. Ein Anreiz zum Bummeln ist für den Gesetzgeber damit
aber nicht verbunden. Denn wenn das neue Gesetz beschlossen ist, soll es
rückwirkend zum 1. Januar gelten. Die Differenz zu eventuell erhöhten
Sätzen müsste dann für einige Monate nachbezahlt werden, ohne Antrag.
Sollte der Gesetzgeber zu lange zögern, könnten Sozialgerichte auch wieder
das Bundesverfassungsgericht einschalten - damit Karlsruhe nun doch eine
Übergangsregelung anordnet. Für diesen Schritt genügt aber eine Handvoll
Musterkläger.
Schon seit Februar 2010 können Hartz-IV-Empfänger, die außergewöhnliche
Belastungen haben, eine Zusatzhilfe beantragen. Gedacht ist an chronisch
Kranke, die viel oder teure Medikamente brauchen und von der Krankenkasse
kein Geld dafür bekommen.
10 Feb 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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