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# taz.de -- Integrationsdebatte in der Regierung: Wer sich anstrengt, darf blei…
> In dieser Woche werden die Verschärfungen des Ausländerrechts im
> Bundestag beraten. Die schwarz-gelbe Koalition findet das Paket
> "ausgeglichen".
Bild: "Gut integriert": Ein Mädchen schwenkt die deutsche, türkische und euro…
BERLIN taz | Union und FDP verteidigen die anstehenden Änderungen im
Ausländerrecht gegen Kritik aus der Opposition. Es gebe keine Wende in der
Ausländerpolitik der Koalition, sondern nur eine "logische
Weiterentwicklung" bestehender Regelungen, sagte der CSU-Innenpolitiker
Hans-Peter Uhl. Als "ausgeglichen" bezeichnete Hartfrid Wolff (FDP) das
Gesetzespaket, das am Montag Gegenstand einer Sachverständigenanhörung war
und noch in dieser Woche in Innenausschuss und Bundestagsplenum
abschließend beraten werden soll.
Im Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat wird an verschiedenen
Stellschrauben des Ausländerrechts gedreht. Neben der Schaffung eines
eigenständigen Straftatbestands gegen Zwangsheirat soll es ein
Wiederkehrrecht für Frauen geben, die gegen ihren Willen im Ausland
verheiratet wurden, zuvor aber in Deutschland gut integriert waren.
Außerdem will die Koalition gegen Scheinehen vorgehen, indem die
Mindestbestandszeit einer Ehe, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des
ausländischen Ehepartners im Fall einer Scheidung begründet, von bislang
zwei auf jetzt drei Jahre erhöht wird.
Experten kritisieren diesen Vorstoß. Er sei unverhältnismäßig und führe zu
einer "Verschlechterung der Situation für von Gewalt betroffenen Mädchen
und Frauen", erklärte der Verband binationaler Familien und
Partnerschaften.
Zuspruch erhält die Koalition für die vorgesehene Änderung des Bleiberechts
für Jugendliche, die bislang mit einer Duldung in Deutschland leben. Sind
diese "gut integriert" - konkret heißt das Schulbesuch über sechs Jahre
oder der Erwerb eines Schulabschlusses -, sollen sie mitsamt den Eltern
eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Am meisten Widerspruch erntete die Koalition aber für ihren Plan,
Neuzuwanderern die Aufenthaltserlaubnis nur befristet zu verlängern,
solange diese ihren Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen haben.
Das Bestehen des Sprachtests sei dafür aber keine Bedingung, sagte der
CDU-Innenexperte Reinhard Grindel. "Derjenige, der sich bemüht, muss
natürlich nicht fürchten, in seine Heimat zurückgeschickt zu werden", so
Grindel. Neu sei allerdings, dass die Behörden in Zukunft verpflichtet
seien, nach einem Jahr die Teilnahme an dem Kurs zu überprüfen. Schon bei
der bisherigen Rechtslage sei eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nur
zu erlangen gewesen, wenn das erforderliche Sprachniveau erreicht wurde.
Mit dem neuen Passus könne man "Integrationsverweigerer schneller
feststellen", sagte Grindel; zudem könne man endlich belastbarere Zahlen
und Daten "über diejenigen, die sich beharrlich weigern, einen Kurs zu
besuchen", erlangen.
15 Mar 2011
## AUTOREN
Niklas Wirminghaus
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