# taz.de -- BverwG erleichtert Nachzug: Einreise auch ohne Sprachkenntnis | |
> Ausländer, die zu ihrem deutschen Ehepartner wollen, müssen bei der | |
> Einreise keine Sprachkenntnisse vorweisen. Vorausgesetzt, der | |
> Spracherwerb war nicht möglich. | |
Bild: Das Deutsch-Lernen kann auch später nachgeholt werden. | |
LEIPZIG afp | Ausländer, die zu ihrem deutschen Ehepartner einreisen | |
wollen, müssen nicht immer deutsch sprechen können. Ist es ihnen nicht | |
möglich oder zumutbar, entsprechende Sprachkenntnisse zu erwerben, ist die | |
Einreise auch ohne diese erlaubt, wie am Dienstag das | |
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. [1][(Az: 10 C 12.12)] | |
Geklagt hatte eine Frau aus Afghanistan. Sie hatte 2004 einen Landsmann | |
geheiratet, der inzwischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. | |
2008 beantragte sie ein Visum für den Familiennachzug zu ihrem Ehemann. | |
Wegen unzureichender Sprachkenntnisse lehnte die deutsche Botschaft in | |
Kabul dies ab. | |
2010 hatte das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Spracherfordernis | |
für nachreisende Ehepartner im Grundsatz bestätigt. Dies diene der | |
Integration und auch der Verhinderung von Zwangsehen. | |
Nach dem neuen Urteil ist dies aber nur eingeschränkt übertragbar, wenn der | |
hier lebende Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Denn von | |
einem Deutschen dürfe der Staat grundsätzlich nicht verlangen, für seine | |
Ehe im Ausland zu leben. | |
Vom Ehepartner eines Deutschen dürften daher „nur zumutbare Bemühungen zum | |
Spracherwerb verlangt werden“, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Wenn | |
der Spracherwerb nach den Bedingungen im Herkunftsland nicht zumutbar | |
möglich ist oder aus anderen Gründen erfolglos bleibt, habe der | |
ausländische Ehepartner nach einem Jahr trotzdem Anspruch auf ein | |
Einreisevisum. | |
„Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen dann allerdings nach der | |
Einreise in Deutschland erworben werden, um eine Aufenthaltserlaubnis als | |
Ehegatte zu erhalten“, stellten die Leipziger Richter klar. | |
Unerheblich sei es, dass im konkreten Fall der Mann neben der deutschen | |
auch die afghanische Staatsangehörigkeit besitzt. Das Verwaltungsgericht | |
Berlin soll nun noch klären, ob die Frau in Afghanistan überhaupt | |
irgendwelche Möglichkeiten hatte, Deutsch zu lernen. | |
4 Sep 2012 | |
## LINKS | |
[1] http://www.bverwg.de/enid/7a0207da87862fb44d19e9048cdc5de5,a140fc617a092d09… | |
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