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# taz.de -- BverwG erleichtert Nachzug: Einreise auch ohne Sprachkenntnis
> Ausländer, die zu ihrem deutschen Ehepartner wollen, müssen bei der
> Einreise keine Sprachkenntnisse vorweisen. Vorausgesetzt, der
> Spracherwerb war nicht möglich.
Bild: Das Deutsch-Lernen kann auch später nachgeholt werden.
LEIPZIG afp | Ausländer, die zu ihrem deutschen Ehepartner einreisen
wollen, müssen nicht immer deutsch sprechen können. Ist es ihnen nicht
möglich oder zumutbar, entsprechende Sprachkenntnisse zu erwerben, ist die
Einreise auch ohne diese erlaubt, wie am Dienstag das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. [1][(Az: 10 C 12.12)]
Geklagt hatte eine Frau aus Afghanistan. Sie hatte 2004 einen Landsmann
geheiratet, der inzwischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
2008 beantragte sie ein Visum für den Familiennachzug zu ihrem Ehemann.
Wegen unzureichender Sprachkenntnisse lehnte die deutsche Botschaft in
Kabul dies ab.
2010 hatte das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Spracherfordernis
für nachreisende Ehepartner im Grundsatz bestätigt. Dies diene der
Integration und auch der Verhinderung von Zwangsehen.
Nach dem neuen Urteil ist dies aber nur eingeschränkt übertragbar, wenn der
hier lebende Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Denn von
einem Deutschen dürfe der Staat grundsätzlich nicht verlangen, für seine
Ehe im Ausland zu leben.
Vom Ehepartner eines Deutschen dürften daher „nur zumutbare Bemühungen zum
Spracherwerb verlangt werden“, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Wenn
der Spracherwerb nach den Bedingungen im Herkunftsland nicht zumutbar
möglich ist oder aus anderen Gründen erfolglos bleibt, habe der
ausländische Ehepartner nach einem Jahr trotzdem Anspruch auf ein
Einreisevisum.
„Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen dann allerdings nach der
Einreise in Deutschland erworben werden, um eine Aufenthaltserlaubnis als
Ehegatte zu erhalten“, stellten die Leipziger Richter klar.
Unerheblich sei es, dass im konkreten Fall der Mann neben der deutschen
auch die afghanische Staatsangehörigkeit besitzt. Das Verwaltungsgericht
Berlin soll nun noch klären, ob die Frau in Afghanistan überhaupt
irgendwelche Möglichkeiten hatte, Deutsch zu lernen.
4 Sep 2012
## LINKS
[1] http://www.bverwg.de/enid/7a0207da87862fb44d19e9048cdc5de5,a140fc617a092d09…
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