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# taz.de -- Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts: Pflicht zum Deutsch-Test w…
> Nun soll der EuGH doch gefragt werden, ob Sprachtests für nachziehende
> Ehegatten gegen EU-Recht verstoßen. Linke und Grüne freuen sich über die
> Entscheidung.
Bild: EhegattInnen in den Deutschkurs: Eine "Integrationsmaßnahme", die nach E…
FREIBURG taz | Müssen ausländische Ehegatten, die nach Deutschland ziehen
wollen, zuvor einen Sprachtest bestehen? Die deutsche Rechtslage schreibt
das seit 2007 vor. Möglicherweise verstößt dies jedoch gegen Europarecht -
wie nun auch das Bundesverwaltungsgericht findet.
Seit August 2007 bekommen nachziehende Ehegatten in Deutschland nur noch
dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich "zumindest auf einfache Art
in deutscher Sprache verständigen" können. Betroffen sind von der Regelung
vor allem Türken, Russen und Kosovaren. Für EU-Staatsangehörige, Amerikaner
und Bürger aus vielen anderen Industriestaaten gilt die Deutschpflicht
allerdings nicht.
Der obligatorische Sprachtest könnte allerdings gegen die EU-Richtlinie zur
Familienzusammenführung verstoßen. Danach dürfen EU-Staaten zwar
nachziehende Ehegatten zu "Integrationsmaßnahmen" verpflichten, was das
konkret bedeutet, ist aber bis heute umstritten. Sind damit nur
Integrationskurse nach der Einreise gemeint oder auch Tests, die eine
Einreise verhindern können?
Eigentlich sollte eine solche Auslegung der EU-Richtlinie vom Europäischen
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgenommen werden. Doch das
Bundesverwaltungsgericht sah in einem Grundsatzurteil im März 2010 dazu
keinen Anlass. Es sei eindeutig, dass die EU-Richtlinie verbindliche
Sprachtests zulasse.
## AA hat bereits nachgegeben
Von dieser Haltung ist das Bundesverwaltungsgericht jetzt abgerückt. In
einem neuen Beschluss, der an diesem Dienstag bekannt wurde, erklären die
Leipziger Richter, dass die Frage doch dem EuGH vorgelegt werden sollte.
Die Richter begründen ihren Sinneswandel mit einer Stellungnahme der
EU-Kommission in einem niederländischen EuGH-Verfahren. Die Kommission
hatte im Mai eine niederländische "Basis-Eingliederungs-Prüfung" für
EU-widrig erklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht konnte in seinem konkreten Fall die Frage
jedoch nicht selbst dem EuGH vorlegen, weil das Auswärtige Amt bereits
nachgegeben hatte. Es ging um eine kamerunische Frau mit drei Kindern, die
zu ihrem Mann nach Deutschland nachziehen wollte und keine ausreichenden
Deutschkenntnisse nachweisen konnte. Das Auswärtige Amt hat der Mutter und
ihren Kindern inzwischen Visa erteilt, es ging in Leipzig also nur noch um
die Frage, wer die Kosten des Prozesses tragen muss.
Wenn demnächst also Verfahren beim EuGH vorgelegt werden, bestehen gute
Chancen, dass dieser die deutsche Pflicht zu Sprachtests beanstandet und
sie dann abgeschafft werden müssen. Sicher ist dies freilich nicht.
Die Abgeordneten Memet Kilic (Grüne) und Sevim Dagdelen (Linke) begrüßten
gestern schon mal die neue Linie des Bundesverwaltungsgerichts. Und
Dagdelen forderte darüber hinaus: "Die Bundesregierung muss jetzt die
diskriminierende Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
sofort zurücknehmen." Bisher hatte sich die Bundesregierung auf das
Leipziger Urteil vom März 2010 berufen, wonach keine Probleme mit dem
EU-Recht bestehen.
8 Nov 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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