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# taz.de -- Sensible Daten auf mobilen Datenträgern: Datenverlust on the road
> Ein BP-Mitarbeiter hat seinen Laptop verloren - und mit ihm die
> persönlichen Daten von 13.000 Personen. In Deutschland wäre das kein
> Grund für unmittelbare Sanktionen.
Bild: Mobile Datenträger können zum Verhängnis werden: Ein libanesischer Pol…
BERLIN taz | Und wieder einmal sind sensible Daten womöglich in die
falschen Hände geraten - weil der Datenträger, auf dem sie gespeichert
waren, abhanden gekommen ist. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat ein
Mitarbeiter des Energiekonzerns BP während einer Geschäftsreise seinen
Laptop verloren, auf dem die persönlichen Daten von 13.000 Personen
gespeichert waren: Namen, Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten und
Sozialversicherungsnummern.
Der Laptop sei zwar Passwort-geschützt, jedoch seien die Daten nicht
verschlüsselt, so ein BP-Sprecher. Der Verlust wurde den
Strafverfolgungsbehörden und der Sicherheitsabteilung von BP gemeldet.
Die Personen, von denen die Daten stammen, hatten in Zusammenhang mit der
Ölkatastrophe im Golf von Mexiko Schadensersatzforderungen an den Konzern
gestellt. Im April letzten Jahres ereignete sich vor der Küste Louisianas
eine Explosion auf der Bohrplattform Deepwater Horizon, durch die 11
Arbeiter getötet wurden und in deren Folge etwa 700 Millionen Liter Öl ins
Meer flossen. 85 Tage wurden benötigt, um das Leck zu stopfen.
Wann oder wo der Laptop mit den Daten abhanden gekommen ist und welcher
Mitarbeiter involviert war, gab BP mit Verweis auf laufende Ermittlungen
nicht preis. Ein BP-Sprecher sagte stattdessen: "Es gibt keinen Beweis,
dass auf den Laptop oder die Daten abgezielt wurde, dass auf die
persönlichen Daten von irgendjemand zugegriffen wurde oder dass sie
gefährdet wurden." BP habe die betroffenen Personen schriftlich über den
Verlust ihrer Daten in Kenntnis gesetzt.
## Besonders oft gehen Datenträger in Großbritannien verloren
Dies ist bei weitem nicht der erste Fall dieser Art. Bereits im Mai 2007
verlor ein US-amerikanisches Unternehmen, das im Auftrag der britischen
Behörde Driver and Licensing Agency arbeitete, eine Festplatte mit Namen,
Post- und E-Mailadressen sowie Telefonnummern von rund drei Millionen
britischen Fahrschülern. Besonders in deren Heimatland ereigneten sich in
den letzten Jahren eine Reihe ähnlicher Vorfälle.
Im Juli 2007 ging eine Festplatte mit den persönlichen Daten von etwa 5.000
Gefängnisbeamten und Verwaltungsangestellten der Justizbehörden verloren,
im Oktober desselben Jahres verlor die Behörde H&M Revenue Customs zwei CDs
mit sensiblen Daten von über 25 Millionen Briten, die aus Kindergeld
beziehenden Familien stammten.
Im Januar des folgenden Jahres kam einem Jungoffizier der Royal Navy sein
Laptop mit den Daten von 600.000 Rekruten und Militärdienst-Interessenten
abhanden, im November 2008 verlor der Mitarbeiter einer Computerfirma
seinen USB-Stick, auf dem Zugangsdaten und Quellcode für ein Computersystem
der Regierung gespeichert waren. Der jüngste Fall in Großbritannien
ereignete sich erst im Januar 2011, als ein Arzt die Namen, Geburtsdaten
und Behandlungs-Informationen von über 1.100 Patienten gemeinsam mit seinem
Laptop verlor - die Daten waren unverschlüsselt.
## Deutsche Vorschriften sind "etwas zu unternehmensfreundlich"
"Eine britische Spezialität" sei das allerdings nicht, sagt der Berliner
Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix. Solche Vorfälle seien
selbstverständlich auch in Deutschland gut vorstellbar - mit einem
Unterschied: Hierzulande gilt für Unternehmen im Fall eines Verlustes von
sensiblen Daten eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber Behörden und
Betroffenen. Auch in den USA, wo die BP-Daten verloren gingen, bestehen
solche Vorschriften in Form der "security breach notification laws". In
Großbritannien hingegen gelangten die Vorfälle mehr oder weniger zufällig
an die Öffentlichkeit.
Nur aufgrund des gemeldeten Umstandes dürften die Behörden jedoch keine
Sanktionen verhängen, so Dix. "Eine etwas zu unternehmensfreundliche
Regelung." Wenn die Behörden aber Untersuchungen anstellten, in deren
Verlauf Mängel im Umgang mit Daten oder Datenträgern deutlich werden -
beispielsweise ein Verstoß gegen das älteste Gebot des deutschen
Datenschutzes, die Verschlüsselung -, "kann das zu Sanktionen führen",
erklärt Dix.
Ein erhöhtes Risiko sieht er vor allem in der zunehmenden
"Miniaturisierung" von Datenträgern. Aber auch "kein Laptop sollte das
Unternehmen verlassen, wenn die auf ihm gespeicherten Daten nicht
ausreichend verschlüsselt sind." Allerdings glaubt Dix, dass die
Sensibilität für das Thema in den Unternehmen bereits besteht: "Die wollen
und können sich keine schlechte PR leisten."
Schlechte PR können sich auch die meisten Behörden nicht leisten. Müssen
sie aber auch kaum befürchten: Die Meldepflicht gilt nämlich nicht für sie.
Eine bundesweite Ausnahme stellt Berlin dar, wo die Meldepflicht auch auf
die Verwaltungsbehörden ausgedehnt wurde. Dix glaubt und hofft zwar, dass
das bundesweiter Trend werden könnte - "doch bisher ist das nicht in
Sicht".
1 Apr 2011
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