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# taz.de -- Neuer Überwachungs-Vorstoß: BVG will Videos länger speichern
> BVG will Aufnahmen 48 statt 24 Stunden aufbewahren. Die S-Bahn darf das
> schon.
Bild: Mobile Datenträger können zum Verhängnis werden: Ein libanesischer Pol…
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen einen weiteren Vorstoß
unternehmen, damit die Löschfrist für Videoaufzeichnungen in ihren Bahnen
und Bussen sowie auf Bahnhöfen auf 48 Stunden verlängert wird. Anlass sind
die Überfälle brutaler Schläger in den vergangenen Wochen. In Berlin müssen
die Aufzeichnungen von Überwachungskameras nach geltendem Landesrecht nach
24 Stunden gelöscht werden.
"Da herrscht ein gewisses Unverständnis darüber, weil überall sonst in
Deutschland für 48 Stunden aufgezeichnet werden darf", sagte die BVG-Chefin
Sigrid Evelyn Nikutta am Dienstag. Es gebe immer die Gefahr, dass ein Video
bereits gelöscht ist, wenn es gebraucht wird. Das passiere dies 50 bis 60
Mal im Jahr. Im vergangenen Jahr forderte die Polizei bei der BVG rund
2.800 Mal Videomaterial zur Auswertung an. Nikutta verwies darauf, dass die
S-Bahn Berlin Videoaufnahmen 48 Stunden lang speichern dürfe, weil das
Bahnunternehmen dem Bundesdatenschutzgesetz unterliege und nicht der
Landesgesetzgebung.
Mittlerweile hat die BVG nach eigenen Angaben allein auf U-Bahnhöfen etwa
1.150 Überwachungskameras im Einsatz. Auch 31 Prozent der U-Bahnwagen sind
mit Kameras ausgerüstet. Alle neuangeschafften Fahrzeuge haben ohnehin
Kameratechnik an Bord. "Wer in der U-Bahn Straftaten begeht, ist echt ein
bisschen blöd", meinte Nikutta. "Denn das Risiko, erwischt zu werden, liegt
bei fast 100 Prozent." Die Berliner Straßenbahnen verfügen derzeit zu 40
Prozent über Kameras, regelmäßig fahrende Busse fast alle.
Generell ist aus Sicht der BVG die gefühlte Bedrohung durch
Gewaltkriminelle in Bahnen und Bussen größer als die tatsächliche. Die
nüchternen Zahlen zeigten keine Verschlechterung der Situation an, sagte
Nikutta. (dpa)
1 Mar 2011
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Schwerpunkt Überwachung
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