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# taz.de -- EU-Bericht zur Vorratsdatenspeicherung: Widersprüchliches aus Brü…
> Die EU-Kommission drängt Deutschland, ein neues Gesetz zur
> Vorratsdatenspeicherung vorzulegen - obwohl sie mit den Erfahrungen in
> den anderen EU-Staaten unzufrieden ist.
Bild: "Wildwuchs an nationaler Willkür"? Jeder EU-Staat setzt die Richtlinie z…
BERLIN taz | Es ist eine widersprüchliche Botschaft, die die EU-Kommission
in ihrem lange erwarteten Bericht zur Vorratsdatenspeicherung verbreitet.
Einerseits mahnt sie Deutschland und vier weitere EU-Staaten, die noch
keine Gesetze zum anlasslosen Speichern aller Internet- und
Telefonverbindungsdaten haben, "so schnell wie möglich" zu handeln - sonst
drohe ein Vertragsverletzungsverfahren.
Andererseits zeigt der Evaluationsbericht, wie unterschiedlich diejenigen
EU-Staaten, die schon die Daten aller ihrer Bürger auf Vorrat speichern, in
der Praxis mit ihnen umgehen - weshalb die Kommission ihre Vorgaben nun
auch noch mal grundlegend überarbeiten will. Offiziell soll der Bericht
erst am Montag vorgestellt werden, der FDP-Europaabgeordnete Alexander
Alvaro hat ihn aber schon [1][vorab ins Netz gestellt]. Er liest aus dem
Bericht einen "Wildwuchs an nationaler Willkür" heraus.
So darf in manchen EU-Mitgliedsstaaten laut Kommission nicht nur die
Polizei auf die Internet- und Telefonverbindungsdaten zugreifen, sondern
auch Militär und Geheimdienste. Während in einigen Ländern ein Richter den
Zugriff auf die Daten genehmigen muss, reicht in anderen eine schriftliche
Anfrage der Sicherheitsbehörden.
Und auch die Zugriffszahlen auf die Vorratsdaten sind höchst
unterschiedlich: Während die Behörden in Zypern nur 100-mal pro Jahr Daten
anfordern, machen sie es in Polen mehr als eine Million Mal - das ist die
Hälfte der Zugriffe in der ganzen EU.
Die EU-Kommission will bei einer Überarbeitung ihrer Vorgaben deshalb unter
anderem prüfen, ob die Zahl der zugriffsberechtigten Behörden eingeschränkt
und die Speicherfristen verkürzt werden können. Denn wie aus den Daten der
Mitgliedsländer hervorgeht, die bisher schon anlasslos Verbindungsdaten
speichern, waren 70 Prozent der angeforderten Daten drei oder weniger
Monate alt. Bisher schreibt die EU-Richtlinie den Mitgliedsstaaten eine
Speicherfrist von sechs bis 24 Monaten vor.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die das
verdachtlose Speichern ablehnt, ignorierte am Wochenende die Drohung aus
Brüssel und interpretierte den Kommissionsbericht ganz in ihrem Sinne. Vor
einer Überarbeitung der EU-Vorgaben gebe es kein deutsches Gesetz: "Es wäre
aberwitzig, wenn jetzt auf die Durchsetzung einer Richtlinie gedrungen
würde, die ohnehin überarbeitet werden muss."
Die Union wird das kaum hinnehmen. Zuletzt hatte der neue Innenminister
Hans-Peter Friedrich (CSU) von einer "Mindestspeicherfrist" von 6 Monaten
zur Kriminalitätsbekämpfung gesprochen.
17 Apr 2011
## LINKS
[1] http://www.alexander-alvaro.de/archives/1904/test-2
## AUTOREN
Wolf Schmidt
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