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# taz.de -- Direkte Demokratie: Kastanienallee unterschriftsreif
> Das Bürgerbegehren gegen den Umbau der Flaniermeile ist zulässig. Die
> Initiative braucht 8.700 Unterschriften, um einen Entscheid zu erreichen.
Bild: Protest: Kastanienallee soll bleiben
Das "Bürgerbegehren Kastanienallee", das sich gegen den Umbau der
Flaniermeile in Prenzlauer Berg richtet, ist zulässig. Das Bezirksamt
Pankow hatte bereits so entschieden, jetzt wurde es durch die
Senatsinnenverwaltung bestätigt. Die Befürworter des Begehrens müssen nun
8.736 Unterschriften von Wahlberechtigten im Bezirk Pankow sammeln, damit
ein Bürgerentscheid durchgeführt werden kann.
Seit mehreren Jahren wird über den Umbau der Straße heftig gestritten. Dort
steht für Autofahrer, Radler und die Tram bisher nur eine Spur pro Richtung
zur Verfügung. Nach den Plänen von Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner
(Grüne) soll die Fahrbahn erweitert und dafür die hoperigen Gehwege
beschnitten werden. Nun beschweren sich Kneipenbetreiber, dass der Gehsteig
zu klein für Außengastronomie werde; Radfahrer fürchten, dass sich der
Verkehr beschleunigen werde; Autofahrer wollen nicht auf die 40 Prozent der
jetzigen Parkplätze verzichten, die durch den Umbau entfallen würden.
Anfang Mai begannen die Bauarbeiten, wurden aber kurz darauf wieder
gestoppt: Nicht aufgrund des Bürgerzorns, sondern weil die Baustelle zu
gefährlichen Verkehrssituationen geführt hatte. "Anscheinend wird genauso
schlampig gebaut, wie schlampig geplant wurde", sagt Matthias Aberle von
der Bürgerinitiative "Stoppt K21". Er freut sich, dass das Bürgerbegehren
nun für zulässig erklärt wurde: "Das ist sicher noch nicht alles, aber
schon mal ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung". Aberle und
seinen Mitstreitern bleibt jetzt theoretisch noch Zeit bis November, um
Unterschriften zu sammeln. "Wir wollen die Unterschriften aber spätestens
bis Mitte Juni beisammen haben, damit der Bürgerentscheid schon mit der
Abgeordnetenwahl am 18. September stattfinden kann." Ansonsten dürfte es
problematisch werden, die notwendigen zehn Prozent der Wahlberechtigten im
Bezirk Pankow - also rund 29.000 Pankower - für die Abstimmung zu
mobilisieren.
Bei einem Aktionstag auf der Straße am 14. Mai erwartet die
Bürgerinitiative mehrere Tausend Besucher. Wenn es ihr gelingt, die nötige
Zahl an Unterschriften zu sammeln und dies vom Bezirksamt bestätigt wurde,
dürfen bis zum Bürgerentscheid nur noch Maßnahmen durchgeführt werden, die
in Einklang mit dem Begehren stehen. Dann könnten vorerst nur noch die
Gehsteige repariert oder unterirdische Rohre verlegt werden.
Aberle sagt, seine Bürgerinitiative fordere auch den Rückbau der Maßnahmen,
die noch bis zum Bürgerentscheid durchgeführt werden. Stadtrat Kirchner
sieht das komplett anders: "Einen Rückbau kann ich zum jetzigen Zeitpunkt
ausschließen." Hätte die Bürgerinitiative einen Rückbau ermöglichen wollen,
hätte sie ihn in den Wortlaut des Bürgerbegehrens aufnehmen müssen.
Wenn es tatsächlich zu einem erfolgreichen Bürgerentscheid kommt, so ist
das Bezirksamt nicht gesetzlich verpflichtet, sich an ihn zu halten. Eine
Sprecherin der Senatsverwaltung für Inneres teilte der taz am Mittwoch mit:
"Er stellt eine Anregung zum Verwaltungshandeln dar und würde keine
Vollzugspflicht für das Bezirksamt begründen."
Kirchner sagt, bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid müsse man zunächst
genau prüfen, wie dessen Forderungen mit den gesetzlichen Bestimmungen,
etwa der Verkehrssicherungspflicht, vereinbar seien.
4 May 2011
## AUTOREN
Sebastian Fischer
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