# taz.de -- Urteil Sicherungsverwahrung: "Es könnte zu Aufständen kommen" | |
> Sicherungsverfahrung in Deutschland ist verfassungswidrig. Der | |
> Kriminalwissenschaftler Johannes Feest erklärt, warum das Urteil ein | |
> reinigendes Gewitter ist, aber Tücken hat. | |
Bild: Zelle für Sicherungsverwahrte. | |
taz: Herr Feest, viele Politiker begrüßen das Urteil des | |
Bundesverfassungsgerichts. Ist das nicht erstaunlich? Sie haben die | |
menschenrechtswidrige Gesetzeslage doch zu verantworten. | |
Johannes Feest: Ja. Aber das Gesetz ist seit 1933 immerfort verändert, | |
entschärft und wieder verschärft worden. Im Ergebnis ist es wild | |
zusammengestückelt und schwer lesbar. Daran haben verschiedene Regierung | |
mitgewirkt, und am Ende ist etwas entstanden, was niemand zur Gänze | |
billigt. Schon aus diesem Grund ist die Entscheidung ein reinigendes | |
Gewitter. | |
Bald werden einige Täter aus der Sicherungsverwahrung kommen. | |
Die Einzigen, um deren Freilassung es sich ja eigentlich bei diesem | |
Verfahren gehen sollte, sind diejenigen, bei denen etwas rückwirkend oder | |
nachträglich angeordnet wurde. | |
Wie lässt sich das einer verunsicherten Bevölkerung erklären? | |
Indem man ihr vermittelt, dass eine rückwirkende Bestrafung oder | |
Verlängerung der Bestrafung allen europäischen Rechtsordnungen | |
widerspricht. Nur wir in Deutschland haben eine Extrawurst in Gestalt der | |
Maßregel Sicherungsverwahrung. | |
Die Neuregelung sieht eine Angleichung der Lebensverhältnisse von | |
Sicherungsverwahrten mit Menschen in Freiheit vor. Geht es | |
Sicherungsverwahrten künftig besser als anderen Gefangenen? | |
Natürlich geht es ihnen schlechter, weil sie womöglich für immer im | |
Gefängnis bleiben müssen. Aber das Bundesverfassungsgericht will wenigstens | |
ihre Haftbedingungen verbessern. Die Maßregeln gelten in Deutschland eben | |
nicht als Strafe, sondern, wie die Juristen sagen, als "Sonderopfer". Es | |
besteht darin, dass sie auch nach Verbüßung der Strafe präventiv verwahrt | |
bleiben. Und wegen dieses Opfers, welches sie für die Gemeinschaft | |
erbringen, sollen sie besser gestellt werden als die Strafgefangenen. | |
Wie soll das gehen? | |
Das Gericht schreibt vor, dass der Vollzug der Sicherungsverwahrung ein | |
Behandlungs- und Betreuungsangebot enthalten soll, dass gezielte | |
Motivationsarbeit geleistet und eine realistische Entlassungsperspektive | |
eröffnet werden soll. Auch soll eine Angleichung an normale | |
Lebensverhältnisse erfolgen. Allerdings sind das alles Dinge, die seit 1977 | |
im Strafvollzugsgesetz stehen und für alle Gefangenen gelten sollen - auch | |
wenn das oft nicht in die Tat umgesetzt wird. | |
Was ist dann mit dem "Abstandsgebot", von dem das Gericht spricht? | |
Es könnte nur darauf hinauslaufen, dass nun im Wesentlichen die | |
Sicherungsverwahrten diese Haftbedingungen bekommen, die eigentlich für | |
alle gelten sollten. Das wäre absurd. | |
Was würden die anderen Gefangenen davon halten? | |
Das würde zu Aufständen im Strafvollzug führen. Wenn ein Gefangener im | |
normalen Vollzug feststellt, nebenan wird ein neues Gebäude bezogen, wo nur | |
die Sicherungsverwahrten sind und die bekommen jetzt genau das, was im | |
Strafvollzugsgesetz eigentlich für alle vorgesehen ist, aber die kriegen es | |
wirklich. Das könnte auf Dauer nicht gut gehen und wäre auch juristisch | |
nicht zu rechtfertigen. | |
6 May 2011 | |
## AUTOREN | |
Kai Schlieter | |
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