| # taz.de -- Kommentar Sicherungsverwahrung: Nachhilfe in liberalem Recht | |
| > Das Verfassungsgericht erachtet das gesamte Recht zur | |
| > Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Das ist eine Nachhilfestunde | |
| > in liberaler Rechtspolitik. | |
| BERLIN taz | Mit einer so weitreichenden Entscheidung hat niemand | |
| gerechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat das gesamte Recht der | |
| Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Es ist zwar auch in | |
| Zukunft möglich, dass hochgefährliche Strafgefangene nach Verbüßung der | |
| Strafe hinter Gitter (nicht: im Gefängnis) bleiben müssen. Doch das Recht | |
| der Sicherungsverwahrung muss völlig neu geregelt werden. | |
| Das ist ein herber Dämpfer für Justizministerin Sabine | |
| Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die von ihr als großer Wurf gefeierte | |
| Reform der Sicherungsverwahrung, die erst Anfang diesen Jahres in Kraft | |
| getreten ist, wurde von den Verfassungsrichtern gleich wieder versenkt. | |
| Was bisher nur halbherzig war, soll jetzt konsequent umgesetzt werden, | |
| fordern die Richter. Die Sicherungsverwahrung soll letztes Mittel sein und | |
| so schnell wie möglich enden. Deshalb sollen Verwahrte, zum Beispiel, einen | |
| Anspruch auf Vollzugslockerungen (zum Beispiel begleitete Ausgänge) | |
| bekommen. | |
| Nur so können sie sich erproben und zeigen, dass eine Entlassung möglich | |
| ist. Was sich Leutheusser-Schnarrenberger - zur Vermeidung von Risiken oder | |
| aus Rücksicht auf die Union - nicht getraut hat, schreibt das | |
| Bundesverfassungsgericht nun vor. Das Urteil ist insofern eine | |
| Nachhilfestunde in liberaler Rechtspolitik. | |
| Zugleich ist das Karlsruher Urteil ein Friedensangebot an den Europäischen | |
| Gerichtshof für Menschenrechte. Karlsruhe hat seine eigene Rechtsprechung | |
| korrigiert und beanstandet jetzt (wie Straßburg) die jüngsten Reformen der | |
| Sicherungsverwahrung, insbesondere die rückwirkende Verlängerung über zehn | |
| Jahre hinaus. | |
| Dass die Betroffenen nicht sofort entlassen (oder in die Psychiatrie | |
| überführt) werden müssen, verstößt zwar gegen die Straßburger Regeln, | |
| sollte als Kompromiss aber auch für den Straßburger Gerichtshof akzeptabel | |
| sein. Karlsruhe hat sich jedenfalls viel mehr bewegt. | |
| 4 May 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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