# taz.de -- Kommentar Sicherungsverwahrung: Nachhilfe in liberalem Recht | |
> Das Verfassungsgericht erachtet das gesamte Recht zur | |
> Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Das ist eine Nachhilfestunde | |
> in liberaler Rechtspolitik. | |
BERLIN taz | Mit einer so weitreichenden Entscheidung hat niemand | |
gerechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat das gesamte Recht der | |
Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Es ist zwar auch in | |
Zukunft möglich, dass hochgefährliche Strafgefangene nach Verbüßung der | |
Strafe hinter Gitter (nicht: im Gefängnis) bleiben müssen. Doch das Recht | |
der Sicherungsverwahrung muss völlig neu geregelt werden. | |
Das ist ein herber Dämpfer für Justizministerin Sabine | |
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die von ihr als großer Wurf gefeierte | |
Reform der Sicherungsverwahrung, die erst Anfang diesen Jahres in Kraft | |
getreten ist, wurde von den Verfassungsrichtern gleich wieder versenkt. | |
Was bisher nur halbherzig war, soll jetzt konsequent umgesetzt werden, | |
fordern die Richter. Die Sicherungsverwahrung soll letztes Mittel sein und | |
so schnell wie möglich enden. Deshalb sollen Verwahrte, zum Beispiel, einen | |
Anspruch auf Vollzugslockerungen (zum Beispiel begleitete Ausgänge) | |
bekommen. | |
Nur so können sie sich erproben und zeigen, dass eine Entlassung möglich | |
ist. Was sich Leutheusser-Schnarrenberger - zur Vermeidung von Risiken oder | |
aus Rücksicht auf die Union - nicht getraut hat, schreibt das | |
Bundesverfassungsgericht nun vor. Das Urteil ist insofern eine | |
Nachhilfestunde in liberaler Rechtspolitik. | |
Zugleich ist das Karlsruher Urteil ein Friedensangebot an den Europäischen | |
Gerichtshof für Menschenrechte. Karlsruhe hat seine eigene Rechtsprechung | |
korrigiert und beanstandet jetzt (wie Straßburg) die jüngsten Reformen der | |
Sicherungsverwahrung, insbesondere die rückwirkende Verlängerung über zehn | |
Jahre hinaus. | |
Dass die Betroffenen nicht sofort entlassen (oder in die Psychiatrie | |
überführt) werden müssen, verstößt zwar gegen die Straßburger Regeln, | |
sollte als Kompromiss aber auch für den Straßburger Gerichtshof akzeptabel | |
sein. Karlsruhe hat sich jedenfalls viel mehr bewegt. | |
4 May 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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