Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Zensus 2011: Widerstand ist (nicht) zwecklos
> Die Volkszähler sind unterwegs. Wer ausgewählt wurde, muss sich befragen
> lassen. Kann man sich dagegen wehren? Eine Gebrauchsanleitung in 5
> Schritten.
Bild: Ist man erstmal angezählt, entkommt man der Lupe des Erhebungsbeauftrage…
1. Kann ich dem Erhebungsbeauftragten entgehen?
Einen Erhebungsbeauftragten muss niemand in die Wohnung lassen. Den
Fragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten ist aber Pflicht – entweder online
oder per Brief. Theoretisch kann man dem Interviewer auch auf die Nase
binden, man sei nur ein Nachbar und gieße für den Verreisten die Blumen.
Trifft der Erhebungsbeauftragte mehrmals nur den „Nachbarn“ an, delegiert
er die Kontaktaufnahme an das Statistische Landesamt, das sich postalisch
bei der zu befragenden Person meldet.
2. Kann ich die Auskunft verweigern?
Nur die Antwort auf die Frage nach der Religion ist freiwillig. Die anderen
45 Fragen, etwa zu Bildung, Familienstand oder Migrationshintergrund,
müssen laut Zensusgesetz „wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich“
beantwortet werden.
3. Was passiert, wenn ich dennoch die Auskunft verweigere?
Wer die Auskunft verweigert, kann von den Erhebungsstellen mit
Zwangsgeldern bestraft werden. Zwangszahlungen zwischen 1,50 und 1000 Euro
sollen den Verweigerer dazu zwingen, seine Daten preiszugeben. Auch wer das
Zwangsgeld zahlt, ist zur Auskunft verpflichtet – „freikaufen“ geht nicht.
Die Behörden können das Druckmittel so lange einsetzen, bis der Widerstand
gebrochen ist. Sollte die verweigernde Person das Zwangsgeld nicht zahlen
können, drohen Pfändung oder Erzwingungshaft.
3. Kann ich falsche Angaben machen?
Wer lügt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Zahlt man nicht, dann
kann auch hier eine Erzwingungshaft angeordnet werden. Gegen ein Bußgeld
kann innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Bescheids Einspruch erhoben
werden. Zu anwaltlicher Vertretung wird geraten.
4. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich beim Mogeln erwischt
werde?
„Wir sind darauf angewiesen, dass die Befragten wahrheitsgemäß antworten“,
sagt Claudia Key vom Statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen. Ganz
wehrlos sind die Ämter aber nicht: Über sogenannte Plausibilitätsprüfungen
können sie Fehlinformationen durchaus aufspüren. Zweifeln sie an der
Richtigkeit einer Antwort, dürfen Befragte erneut konsultiert werden.
5. Was ist mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem
Bundesverfassungsgericht?
Eine Verfassungsbeschwerde ist möglich. Doch muss vorher der Rechtsweg
ausgeschöpft werden. Wer also Teil der Zensus-Stichprobe ist, kann je nach
Bundesland gegen die Auskunftspflicht entweder Widerspruch einlegen oder
beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen. Das Prozedere ist
juristisch recht kompliziert und sollte von einem Anwalt betreut werden.
11 May 2011
## AUTOREN
Lukas Ondreka
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Statistikämter mit Zensus zufrieden: Reibungslose Angelegenheit
Mit dem Rücklauf der Zensus-Bögen sind die Statistikämter zufrieden, aber
trotzdem teilweise in Verzug. Ersten Boykotteuren Zwangsgelder angedroht.
Zwischenstand zur Volkszählung: Boykott nur bei der Briefmarke
Die Statistikämter der Länder sind zufrieden – bisher gibt es hohe
Rücklaufquoten bei der Volksbefragung. Einziges Problem: Viele Befragten
wollen kein Porto zahlen.
Zwischenstand vom Zensus 2011: Fragebögen an Tote
Die erste Volkszählung seit 1987 in Deutschland läuft bislang erstaunlich
reibungslos – bis auf Ärger ums Porto. Und einige Kuriositäten.
Online-Befragung zum Zensus: Mit Sicherheit unsicher
Der Staat betont, beim Zensus 2011 alles im Griff zu haben - die Daten
seien bestens geschützt. Online ist bereits die erste Sicherheitslücke
aufgetaucht.
Der gefakte Zensus-Fragebogen: "Das dürfen die"
Wahlverhalten, Drogenkonsum - was verraten Bürger, wenn sie glauben, die
Volkszähler stehen vor der Tür? Ein Test zeigt, wie die Leute reagieren.
Volkszählung in Deutschland: Fragen über Fragen
Nun werden die Deutschen durchgezählt. Der Staat fragt, die taz gibt die
wichtigsten Antworten zum Zensus. Auch: Was mit den Daten nicht geschehen
darf.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.