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# taz.de -- Kommentar Ehec-Jagd: Keime, Krisen, Konsequenzen
> Mit einer Superbehörde wäre die Jagd nach den Ehec-Keimen viel
> effektiver, sagen Kritiker. Dabei gab es die schon einmal. Sie wurde
> zerschlagen - wegen vieler Super-Skandale.
Ein paar Schuldige für die Ehec-Epidemie scheinen jetzt ausgemacht zu sein:
die Gesundheitspolitiker und die beamteten Gesundheitswächter beim
Robert-Koch-Institut (RKI) sollen dafür verantwortlich sein, dass die
Epidemie noch nicht eingedämmt ist. Am Pranger steht auch - wieder einmal -
das föderal aufgebaute Krisenmanagement. Abhängig von der eigenen
Interessenlage kommen dann von den Kritikern sehr unterschiedliche
Vorwürfe.
Warum liegt das Krisenmanagement nicht in den Händen eines Instituts? Warum
gibt es neben der Bundesbehörde RKI noch das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) und - um das Kompetenzwirrwarr komplett zu machen -
auch noch ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL)? Warum werden dieses drei Oberbehörden nicht in eine einzige,
schlagkräftige Institution zusammengefasst?
Diese Fragen sind jetzt immer lauter zu hören. Eine Antwort darauf gibt es
jedoch bereits. Denn wir hatten eine solche Superbehörde schon einmal: das
Bundesgesundheitsamt (BGA), das nach einer Reihe von Skandalen 1994
aufgelöst wurde. Zuletzt war es der Skandal mit HIV-verseuchten
Blutpräparaten, der dem BGA ein Ende bereitete.
Die drei Bundesbehörden und die Arzneimittelbehörde in Bonn sind die
Nachfolgeinstitutionen. Die Aufteilung mit unterschiedlichen Kompetenzen
erfolgte unter anderem auch, damit eine gegenseitige Kontrolle stattfinden
kann. Beim damaligen BGA fehlte dieser Gegenpart, sodass so manches Problem
erst einmal in der Schublade verschwand. Der HIV-Skandal war nur einer
davon.
Bevor jetzt vorschnell gefordert wird, wieder eine Superbehörde zu
schaffen, sollte doch erst einmal eine eingehende Analyse über die
Schwachstellen des Krisenmanagements abgewartet werden.
Aber vor allem muss der Vorwurf, die Warnungen aus Hamburg und vom RKI
seien verfrüht gewesen, weil nur Hinweise auf eine mögliche
Infektionsquelle vorlagen, energisch zurückgewiesen werden. Die schnelle
Warnung vor den Gurken, Tomaten und Salatköpfen aus Niedersachsen und zum
Schluss vor den Keimlingen war das einzig Richtige.
Dazu gehört auch, dass es einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der
Ehec-Warnungen nicht geben darf. Finanzielle Hilfen für in Not geratene
Landwirte? Ja, selbstverständlich! Aber kein Schadensersatz, denn dann
würde es künftig nur noch sehr selten eine Verzehrwarnung geben. Für viele
Menschen wäre das tödlich.
7 Jun 2011
## AUTOREN
Wolfgang Löhr
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