# taz.de -- Urteil wegen Folterdrohung: Gäfgen bekommt Schmerzensgeld | |
> 3000 Euro bekommt der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vom Land | |
> Hessen. Nach dem Mord an dem 11-jährigen Jakob von Metzler hatten ihm | |
> Beamte mit Folter gedroht. | |
Bild: Das Gericht sieht Gäfgens Menschenwürde verletzt. | |
FRANKFURT/MAIN dpa/afp/dapd | Das Land Hessen muss dem verurteilten | |
Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld für die Folterdrohung in | |
einem Polizeiverhör zahlen. Das hat das Landgericht in Frankfurt am | |
Donnerstag entschieden. Gäfgen hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in | |
unbekannter Höhe gefordert. | |
Die Kammer wies die Forderung nach Schadenersatz ab, ebenso einen | |
Befangenheitsantrag des Anwalts. Das Vorgehen der Ermittler sei eine | |
"schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise | |
befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, | |
sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter. | |
Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt und nicht | |
alle übrigen Wege ausgeschöpft, um Gäfgen zum Reden zu bringen. Die | |
Beamten, die Gäfgen im Verhör Gewalt androhten, waren bereits 2004 zu | |
Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden. | |
Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. | |
Die Polizei hatte nach Gäfgens Festnahme mit ihrer Drohung im Verhör den | |
entführten Bankierssohn noch retten wollen. Die Leiche des Kindes war dann | |
allerdings wenig später aus einem Tümpel geborgen worden. | |
Gäfgens Anwalt hatte zuletzt noch einen Befangenheitsantrag gegen die | |
zuständige Kammer gestellt. Die Kammer habe sich bereits vorab festgelegt, | |
ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen, hatte der Anwalt argumentiert. | |
Den Antrag wies das Gericht kurz vor der Urteilsverkündung zurück. Der | |
Jurist habe diesen nur "rechtsmissbräuchlich" eingesetzt. Gäfgens Anwalt | |
sagte dazu, das Urteil sei "bereits dem Tode geweiht". Das Gericht sei mit | |
dem Befangenheitsantrag falsch umgegangen. | |
Seine Schmerzensgeldforderung begründet Gäfgen mit psychischen Spätfolgen, | |
unter denen er wegen der Folterdrohungen leide. Ein Gutachter hatte aber | |
nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin | |
wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die | |
Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines elf Jahre alten | |
Opfers miterlebt. | |
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Entschädigungszahlung | |
kritisiert. Das Urteil des Landgerichts sei emotional nur sehr schwer | |
erträglich, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut am | |
Donnerstag in Berlin. "Diese dicke Kröte muss jedoch unter dem | |
Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden", fügte er hinzu. | |
Die Entscheidung dürfe jedoch nicht zur Folge haben, dass die Polizei in | |
Vernehmungen nicht mehr intensiv nachfragen dürfe, betonte Witthaut. | |
4 Aug 2011 | |
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