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# taz.de -- Klage von Kindesmörders Gäfgen: Neuer Ärger um Gutachter
> Im Schadenersatzprozess lehnt der Anwalt von Kindesmörder Gäfgen erneut
> einen Sachverständigen ab. Gegen diesen wird wegen Gefälligkeitsgutachten
> ermittelt.
Bild: Fühlt sich durch Folterdrohungen traumatisiert: Magnus Gäfgen.
FREIBURG taz Im Schadenersatzprozess des Kindesmörders Magnus Gäfgen gegen
das Land Hessen ist erneut ein Sachverständiger ins Zwielicht geraten.
Ausgerechnet ein Psychiater, gegen den wegen Erstattung von
Gefälligkeitsgutachten ermittelt wird, soll Gäfgen begutachten. Das Gericht
spricht von "blankem Zufall".
Magnus Gäfgen ist der Mörder und Entführer des Bankiersohns Jakob von
Metzler. Er wurde 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt, hat aber
seinerseits das Land Hessen verklagt. Die Folterdrohung des Frankfurter
Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner habe ihn traumatisiert. Gäfgen
will im Zivilprozess vor allem herausbekommen, wie das hessische
Innenministerium in die Folterpläne involviert war.
Zunächst soll untersucht werden, ob Gäfgen tatsächlich traumatisiert ist.
Doch der erste Gutachter, Norbert Leygraf, wurde von Gäfgens Anwalt Michael
Heuchemer erfolgreich wegen "Besorgnis der Befangenheit" abgelehnt. Leygraf
soll intime Gäfgen-Unterlagen weitergegeben haben.
Als neuer Gutachter wurde vom Landgericht nun Thomas H. bestellt. Doch auch
dieser Psychiater hat eine bedenkliche Vorgeschichte. Er hat vier
Steuerfahnder, die mit dem Land Hessen im Clinch lagen, gegen ihren Willen
für dauerhaft dienstunfähig erklärt ([1][taz berichtete]).
Inzwischen hat die Landesärztekammer gegen Dr. H. eine Klage wegen
Verletzung seiner Berufspflichten eingereicht. Ende November wird das
Verwaltungsgericht Gießen verhandeln. Auch die Frankfurter
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Dr. H. wegen "unrichtiger Ausstellung
von Gesundheitszeugnissen".
Anwalt Heuchemer hat deshalb erneut einen Ablehnungs-Antrag gestellt. "Es
kann ja nicht sein, dass ein Psychiater, dem Gefälligkeitsgutachten für das
Land vorgeworfen werden, in einem so brisanten Prozess zum Sachverständigen
berufen wird, bei dem das Land immerhin selbst beklagt ist", sagte Michael
Heuchemer auf Nachfrage zur taz.
Über den Antrag ist noch nicht entschieden. Ein Sprecher des Frankfurter
Landgerichts versichert jedoch, dass die Richter von Dr. H.s Vorgeschichte
nichts wussten. Der Psychiater sei - mit Blick auf die Unschuldsvermutung -
in der Presse bislang nicht mit vollem Namen erwähnt worden.
Eine Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft bei Dr. H. wurde Anfang
September von anderen Richtern am Landgericht sogar als rechtswidrig
eingestuft. Es gebe keinen hinreichenden Verdacht, dass der Psychiater die
Gutachten über die Steuerfahnder "wider besseres Wissen" erstellt habe.
9 Nov 2009
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## AUTOREN
Christian Rath
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