| # taz.de -- Völkerrechtler über UN-Resolution 1973: "Die Nato darf Gaddafi fe… | |
| > Die UN-Resolution 1973 gibt der Nato weitreichende Befugnisse, selbst | |
| > Bodentruppen sind möglich, sagt der Völkerrechtler Andreas Zimmermann. | |
| > Nur eine Besatzung nicht. | |
| Bild: Auf der Suche nach dem Diktator: Libysche Rebellen an einem Checkpoint. | |
| taz: Herr Zimmermann, ohne Hilfe der Nato hätten die Rebellen sicher nicht | |
| so schnell gesiegt. War der Nato-Einsatz völkerrechtlich zulässig? | |
| Andreas Zimmermann: Grundsätzlich war das Engagement der Nato vom | |
| Völkerrecht gedeckt. Der UN-Sicherheitsrat hatte im März beschlossen, dass | |
| "alle notwendigen Maßnahmen" zum Schutz der Zivilbevölkerung vor Angriffen | |
| des Gaddafi-Regimes gerechtfertigt seien. | |
| Es war aber nicht vereinbart, dass die Nato als Luftwaffe der Rebellen | |
| agiert und den Weg nach Tripolis freibombt. | |
| Der Regimewechsel war kein Ziel der UN-Resolution 1973. Aber die Nato | |
| durfte auch militärische Ziele in Tripolis angreifen, soweit von dort | |
| Angriffe der Regierungstruppen auf Zivilisten koordiniert wurden. Letztlich | |
| wird die Sicherheit von Zivilisten nicht nur von dem Panzer gefährdet, der | |
| auf Wohnviertel schießt, sondern auch vom Befehlshaber, der dies anordnet. | |
| Beim Sturm auf Tripolis sollen auch britische und französische | |
| Kommandoeinheiten und Berater beteiligt gewesen sein. Diente das noch dem | |
| "Schutz der Zivilbevölkerung"? | |
| Ich kenne die Lage vor Ort nur aus den Medien. Aber Gaddafi hatte seine | |
| Anhänger aufgerufen, die Stadt von "Teufeln und Verrätern" zu säubern. | |
| Dadurch waren auch Zivilisten bedroht, die mit den Rebellen sympathisieren. | |
| Hat die UN-Resolution Bodentruppen nicht ausgeschlossen? | |
| Nein. Ausgeschlossen wurden nur "ausländische Besatzungskräfte", also eine | |
| Kontrolle des Landes - oder von Teilen des Landes - durch ausländische | |
| Militärs. Der punktuelle Einsatz von Bodentruppen zum Schutz der | |
| Zivilbevölkerung oder etwa zur Rettung eines abgeschossenen Piloten war | |
| durchaus möglich. | |
| Haben britische und französische Soldaten mehr Befugnisse, wenn sie | |
| außerhalb der Nato agieren? | |
| Nein, auch für sie war die UN-Resolution 1973 die Grundlage. Auch sie waren | |
| auf Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung beschränkt. | |
| Der Internationale Strafgerichtshof hat Ende Juni Haftbefehle gegen | |
| Gaddafi, seinen Sohn Saif und den Geheimdienstchef erlassen. Hatte sich | |
| dadurch das Mandat der westlichen Truppen erweitert? | |
| Nein. Ein Haftbefehl aus Den Haag gibt ausländischen Truppen kein Recht zu | |
| militärischen Kommandoaktionen. So darf die Nato auch nicht einfach im | |
| Sudan intervenieren, um den ebenfalls vom Strafgerichtshof angeklagten | |
| sudanesischen Staatschef Omar al-Bashir festzunehmen. | |
| Dürfte Gaddafi von der Nato also gar nicht inhaftiert werden? | |
| Doch. Gaddafi darf festgenommen werden, etwa um zu verhindern, dass er | |
| Racheakte gegen die Zivilbevölkerung organisiert. Und wenn er inhaftiert | |
| ist, müssen Staaten wie Frankreich oder Großbritannien mit dem | |
| Strafgerichtshof in Den Haag kooperieren. | |
| Dann würde Gaddafi also nach Den Haag überstellt? | |
| Nicht unbedingt. Den Haag ist immer nur zuständig, wenn die nationale | |
| Justiz bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ähnlichen | |
| Staatsverbrechen nicht ernsthaft ermitteln will oder kann. Falls eine neue | |
| libysche Regierung Gaddafi selbst vor Gericht stellen würde, hätte dieses | |
| Verfahren Vorrang. | |
| Die UN-Resolution 1973 wurde am 17. März 2011 verabschiedet. Wie lange gilt | |
| sie noch? | |
| Sie ist nicht befristet. Wenn allerdings die Rebellen endgültig die | |
| Kontrolle des Landes übernommen haben, können sie völkerrechtliche Verträge | |
| mit der Nato oder einzelnen Staaten schließen, um deren Befugnisse in | |
| Libyen zu regeln. Im gleichen Maße verliert Resolution 1973 dann ihre | |
| Bedeutung und dürfte alsbald durch eine neue Resolution ersetzt werden. | |
| 30 Aug 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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