# taz.de -- Überwachung im Netz: Bundestrojaner ist Bayerntrojaner | |
> Das Landgericht Landshut urteilte schon im Januar: Screenshots bei | |
> E-Mail-Überwachung sind unzulässig. Dennoch wurden sie in Bayern in | |
> mindestens vier Fällen weiter praktiziert. | |
Bild: Bekam spät die nötige Öffentlichkeit: das Landshuter Urteil. | |
FREIBURG taz | Der vom Chaos Computer Club (CCC) entschlüsselte | |
Staatstrojaner war auch praktisch im Einsatz. Das erklärte jetzt der | |
Landshuter Rechtsanwalt Patrick Schladt. Er hatte einen der dokumentierten | |
Staatstrojaner an den CCC übergeben. Der Trojaner war auf dem Rechner eines | |
seiner Mandanten gefunden worden. | |
Damit ist klar: Der Staatstrojaner ist zumindest auch ein Bayerntrojaner. | |
Das bayrische Innenministerium hat inzwischen bestätigt, dass die dem CCC | |
zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der bayerischen Polizei aus | |
dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann. Allerdings müsse noch geklärt werden, | |
ob es sich dabei um eine Testversion oder um die später tatsächlich | |
eingesetzte Software handelt. Woher die anderen vom CCC untersuchten | |
Trojaner stammen, ist noch unbekannt. | |
Gegen Schladts Mandanten war wegen eines Drogendelikts ermittelt worden. In | |
den Akten fand Schladt Screenshots vom Computer des Beschuldigten. Als er | |
nachfragte, wurde dies mit einer Quellen-TKÜ begründet, also einer | |
Telekommunikationsüberwachung an der Quelle im Computer. Diese wird | |
eingesetzt, um verschlüsselte Skype-Telefonate oder verschlüsselte E-Mails | |
überwachen zu können. | |
Das Landgericht Landshut erklärte die Maßnahme im Januar 2011 für | |
rechtswidrig. "Nach Auffassung der Kammer besteht für das Kopieren und | |
Speichern der grafischen Bildschirminhalte, also der Fertigung von | |
Screenshots, keine Rechtsgrundlage, weil zum Zeitpunkt dieser Maßnahmen | |
noch kein Kommunikationsvorgang stattfindet." | |
Rechtsanwalt Schladt hat den Landshuter Beschluss damals veröffentlicht, | |
der CCC den Vorgang massiv kritisiert. Die Grünen im Landtag fragten die | |
Landesregierung, ob es noch mehr solche Fälle gebe, und wurden auf vier | |
weitere Ermittlungsverfahren verwiesen. | |
Insofern ist der verfassungswidrige Trojaner eigentlich keine Neuigkeit. | |
Doch durch die aufsehenerregende Veröffentlichung der Frankfurter | |
Allgemeinen Sonntagszeitung bekommt der Landshuter Fall nun endlich die | |
Aufmerksamkeit, die ihm gebührt. | |
In einer anderen Frage urteilte das Landshuter Gericht allerdings eher | |
defensiv. So nahm es an, dass für eine Quellen-TKÜ keine spezielle | |
Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung erforderlich ist. Sie könne auch | |
auf die allgemeine Befugnis zum Abhören von Telefonen und Mitlesen von | |
E-Mails gestützt werden. Auch viele andere Gerichte haben so entschieden, | |
während die Bundesanwaltschaft - diesmal vorbildlich - auf Quellen-TKÜs | |
verzichtet, solange es keine ausdrückliche Erlaubnis des Gesetzgebers gibt. | |
10 Oct 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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