# taz.de -- Kommentar Staatstrojaner: Polizei hat widerrechtlich gehandelt | |
> Es gibt keine Regelungen für die Quellen-Telekommunikations-Überwachung | |
> in der Strafprozessordnung. Doch die Polizei nutzt sie trotzdem. | |
Schlamperei oder Skandal? Der Chaos Computer Club hat nachgewiesen, dass | |
ein von der Polizei genutzter Trojaner mehr konnte, als er durfte. | |
Eigentlich sollte er nur bei der Überwachung verschlüsselter | |
Internettelefonate und E-Mails helfen, doch die Spionage-Software konnte | |
mit Screenshots auch unfertige Mails erfassen. Damit wurden Vorgaben des | |
Verfassungsgerichts verletzt. | |
Natürlich interessieren sich die Ermittler auch für bloße Entwürfe und | |
halbfertige Formulierungen. Oft sagen sie mehr aus als die geglättete | |
Endfassung einer Mail. Auf den ersten Blick spricht also viel für eine | |
vorsätzliche Missachtung der Vorgaben. | |
Was folgt daraus nun politisch? Müssen Gesetze strenger formuliert werden, | |
damit die Polizei die Grenzen unmissverständlich nachlesen kann? Wer dies | |
fordert, wird feststellen, dass es für die | |
Quellen-Telekommunikations-Überwachung derzeit gar keine Regelung in der | |
Strafprozessordnung gibt. | |
Die Bundesregierung streitet seit zwei Jahren darüber, ob sie notwendig | |
ist. Die Polizei nutzt die Quellen-TKÜ trotzdem. Das muss gestoppt werden. | |
Ein Instrument, das so missbrauchsanfällig ist, darf nicht ohne | |
demokratische Entscheidung des Gesetzgebers eingeführt und benutzt werden. | |
Die fehlende gesetzliche Grundlage entschuldigt die Polizei aber in keiner | |
Weise. Selbst wenn man glaubt, die Quellen-TKÜ sei zulässig, weil man sich | |
auf die allgemeinen Regeln zum Abhören von Telefonaten stützen kann, so | |
gelten für die Quellen-TKÜ doch die besonderen Vorgaben des | |
Verfassungsgerichts. Danach muss sichergestellt werden, dass der Trojaner | |
ausschließlich Telefonate und abgesandte E-Mails erfasst. Falls den | |
handelnden Polizisten dies nicht bekannt war, haben die zuständigen | |
Minister die Verantwortung zu tragen. | |
10 Oct 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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