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# taz.de -- Kommentar Staatstrojaner: Polizei hat widerrechtlich gehandelt
> Es gibt keine Regelungen für die Quellen-Telekommunikations-Überwachung
> in der Strafprozessordnung. Doch die Polizei nutzt sie trotzdem.
Schlamperei oder Skandal? Der Chaos Computer Club hat nachgewiesen, dass
ein von der Polizei genutzter Trojaner mehr konnte, als er durfte.
Eigentlich sollte er nur bei der Überwachung verschlüsselter
Internettelefonate und E-Mails helfen, doch die Spionage-Software konnte
mit Screenshots auch unfertige Mails erfassen. Damit wurden Vorgaben des
Verfassungsgerichts verletzt.
Natürlich interessieren sich die Ermittler auch für bloße Entwürfe und
halbfertige Formulierungen. Oft sagen sie mehr aus als die geglättete
Endfassung einer Mail. Auf den ersten Blick spricht also viel für eine
vorsätzliche Missachtung der Vorgaben.
Was folgt daraus nun politisch? Müssen Gesetze strenger formuliert werden,
damit die Polizei die Grenzen unmissverständlich nachlesen kann? Wer dies
fordert, wird feststellen, dass es für die
Quellen-Telekommunikations-Überwachung derzeit gar keine Regelung in der
Strafprozessordnung gibt.
Die Bundesregierung streitet seit zwei Jahren darüber, ob sie notwendig
ist. Die Polizei nutzt die Quellen-TKÜ trotzdem. Das muss gestoppt werden.
Ein Instrument, das so missbrauchsanfällig ist, darf nicht ohne
demokratische Entscheidung des Gesetzgebers eingeführt und benutzt werden.
Die fehlende gesetzliche Grundlage entschuldigt die Polizei aber in keiner
Weise. Selbst wenn man glaubt, die Quellen-TKÜ sei zulässig, weil man sich
auf die allgemeinen Regeln zum Abhören von Telefonaten stützen kann, so
gelten für die Quellen-TKÜ doch die besonderen Vorgaben des
Verfassungsgerichts. Danach muss sichergestellt werden, dass der Trojaner
ausschließlich Telefonate und abgesandte E-Mails erfasst. Falls den
handelnden Polizisten dies nicht bekannt war, haben die zuständigen
Minister die Verantwortung zu tragen.
10 Oct 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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