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# taz.de -- Streit um Bundestrojaner: Justizministerin kündigt Aufklärung an
> Nach der Kritik des CCC am Bundestrojaner, hat die Bundesjustizministerin
> Aufklärung angekündigt. Auch der Datenschutzbeauftragte will nun
> Überwachungssoftware prüfen.
Bild: Soll jetzt ganz genau untersucht werden: Der Code des Bundestrojaners.
BERLIN rtr/afp/dpa/dapd | Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger hat angesichts der Vorwürfe des Chaos Computer
Clubs (CCC) am Bundestrojaners "totale Transparenz und Aufklärung"
versprochen. Sie werde auf Bundes- und Länderebene prüfen, ob solch eine
Überwachung in Deutschland zum Einsatz komme. "Wenn das so wäre, wäre es
nicht im Einklang mit unseren Gesetzen", sagte die FDP-Politikerin am
Montag im ARD-"Morgenmagazin". Dann müssten geeignete Wege gefunden werden,
das zu untersagen.
Hintergrund ist ein Bericht des CCC über Pannen und Sicherheitslücken beim
einer als "Bundestrojaner" bezeichneten Überwachungssoftware.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat angekündigt, die von
deutschen Sicherheitsbehörden eingesetzte Software zur Überwachung
verschlüsselter Kommunikation unverzüglich zu überprüfen. In einem Gespräch
mit der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte Schaar: "Wir werden die eingesetzte
staatliche Überwachungssoftware jetzt genau auf den Prüfstand stellen."
Wenn sich die Vorwürfe des CCC bestätigten, wäre das höchst beunruhigend.
"Es darf nicht sein, dass beim Abfangen verschlüsselter
Internet-Kommunikation auf dem Computer durch die Hintertür auch eine
Online-Durchsuchung des gesamten Rechners durchgeführt werden kann", sagte
Schaar. Der Staat dürfe nur Programme einsetzen, die technisch beherrschbar
und damit frei von Missbrauchsrisiken seien, forderte er.
## Aufklärung im Innenausschuss
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem äußerte sich
kritisch. "Soweit der Staat überhaupt das informationstechnische System
infiltrieren darf, muss er Risiken eines Missbrauchs vorbeugen", sagte er
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der maßgeblich für das Karlsruher
Urteil zur Online-Durchsuchung verantwortliche Richter fügte hinzu: "Es
müssen wirkungsvolle Sicherungen eingebaut sein, sonst ist das Vorgehen
rechtswidrig." Jemandem Daten unterzuschieben, was mit einem Trojaner
möglich ist, sei "in jedem Fall rechtswidrig".
Der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion,
Michael Hartmann, erklärte, es dürfe aber "niemals" ein Trojaner eingesetzt
werden, "der eine weiter gehende oder beliebige Ausspähung ermöglicht".
Zudem sei es "ein Unding", dass "private Anbieter für staatliche Behörden
Spähsoftware bauen". Hartmann forderte deshalb eine "sofortige und
umfassende Aufklärung" im Innenausschuss des Bundestages.
10 Oct 2011
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