Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Weitere Bundesländer nutzten Trojaner: Förderalistische Staatsspi…
> Neben Bayern haben mindestens fünf weitere Bundesländer Staatstrojaner
> eingesetzt. Alle beteuern, Ermittler hätten sich genau an gesetzliche
> Vorgaben gehalten.
Bild: Wer benutzte alles den Staatstrojaner? Auch der Zoll soll bei der Herstel…
BERLIN dpa/taz | Ein Staatstrojaner kommt selten allein: Mehrere
Bundesländer haben Software zur Überwachung von Internet-Telefonaten
eingesetzt. Alle beteuern aber, dass sich die Ermittler genau an
richterliche und gesetzliche Vorgaben gehalten hätten. Doch der aus Bayern
bekannt gewordene Fall, in dem die Software auch Screenshots vom Bildschirm
des Verdächtigten machte, heizt die Diskussion über den Umgang mit dem
Staatstrojaner an.
In einer Veröffentlichung vom Wochenende kritisierte der Chaos Computer
Club, dass die Staatstrojaner auch durch Dritte ausgenutzt werden können.
Außerdem könnten diese von den Behörden zusätzlich zu einer Überwachung der
Onlinekommunikation auch für eine Durchsuchung der infizierten Rechner
missbraucht werden. Inzwischen können die bekannten Versionen der
Staatstrojaner von herkömmlichen Antivirenprogrammen entfernt werden. Den
Trojanereinsatz in Bayern hatte bereits das Landgericht Landshut für
rechtswidrig erklärt.
Doch nicht nur Bayern hat versucht, Internet-Telefonate abzuhören. Mehrere
Bundesländer erklärten, ebenfalls Trojaner für die Quellen- TKÜ verwendet
zu haben. In Baden-Württemberg kam dabei nach Angaben des Innenministeriums
eine Basisversion der in Bayern genutzten Software zum Einsatz. Diese sei
aber in allen Fällen so programmiert worden, dass sie der richterlichen
Anordnung entspreche, teilte das Innenministerium mit. Nach der Kritik an
der Spionage-Software habe man den Einsatz gestoppt.
Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg erklärten, ebenfalls
Trojaner für die Quellen-TKÜ verwendet zu haben. Die Innenministerien und
Ermittlungsbehörden betonten jedoch, dass dabei immer gesetzliche und
richterliche Auflagen eingehalten worden seien.
## Auch Bundesbehörden bestellten bei DigiTask
Nordrhein-Westfalen erklärte, dass der Verfassungsschutz keine
Spionage-Software verwendet habe. Ob bei der Strafverfolgung ein Trojaner
zum Einsatz, werde noch geprüft - bislang gebe es auch darauf keine
Hinweise, hieß es im Innenministerium. Rheinland-Pfalz will nur einmal
technische Vorbereitungen für eine solche Überwachung getroffen haben, ohne
dass es zu einem Einsatz kam. Das Landeskriminalamt (LKA) im Saarland
erklärte dagegen, das Polizeirecht des Landes biete keine Grundlage für den
Einsatz des "Staatstrojaners".
Die hessische Firma DigiTask, die den untersuchten Trojaner programmiert
haben soll, hat offenbar auch für andere deutsche Behörden gearbeitet. So
hätten das Landeskriminalamt Baden- Württemberg, die Bundesnetzagentur und
das Zollkriminalamt Aufträge in Millionenhöhe vergeben, berichtete Spiegel
Online am Dienstag unter Berufung auf eine Online-Datenbank der
Europäischen Union.
11 Oct 2011
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Bundesregierung zum Staatstrojaner: Keine eigene Expertise
Vertreter der Bundesregierung sprechen über den Staatstrojaner und wie sie
sich auf die Firma Digitask verlassen. Auszüge aus der
Bundespressekonferenz.
Schnüffelsoftware auf Bundesebene: Mein Trojaner ist besser als deiner
Auch auf Bundesebene ist staatliche Spitzelsoftware eingesetzt worden. Das
Innenministerium behauptet aber, dass die Vorwürfe des CCC auf sie nicht
zutreffen.
Staatstrojaner gegen Drogendealer: Heimlicher Einbruch bei Dieben
Bayerns LKA bricht auch mal heimlich in ein Firmenbüro ein, um
Schnüffelsoftware zu installieren. Bisher haben Staatstrojaner mehr als
160.000 Screenshots angefertigt.
Staatliche Überwachung per Trojaner: "Stets im rechtlichen Rahmen"
Die vom Chaos Computer Club untersuchten Trojaner sorgen für Aufregung.
Selbst die Kanzlerin fordert Aufklärung. Doch Bayern behauptet, der Einsatz
war rechtmäßig.
Überwachung im Netz: Bundestrojaner ist Bayerntrojaner
Das Landgericht Landshut urteilte schon im Januar: Screenshots bei
E-Mail-Überwachung sind unzulässig. Dennoch wurden sie in Bayern in
mindestens vier Fällen weiter praktiziert.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.