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# taz.de -- Gericht erlaubt Schönefeld-Nachtflüge: Hauptstadtflüge bis Mitte…
> Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass auf dem künftigen Berliner
> Großflughafen Flüge bis 24 Uhr und ab 5 Uhr morgens erlaubt sind. Die
> Anwohnerinitiative will das Urteil nicht akzeptieren.
Bild: Flüge während der ganzen Nacht: Startbahn des neuen Airports
LEIPZIG/BERLIN dpa/dapd | Niederlage für die Anrainer des künftigen
Hauptstadtflughafens in Berlin-Schönefeld: Der Airport kann ohne weitere
Einschränkungen an den Start gehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
hat am Donnerstag grünes Licht für nächtliche Flüge in den sogenannten
Randzeiten gegeben. Damit blieben die Klagen von Anwohnern und umliegenden
Gemeinden ohne Erfolg.
Die Richter erklärten damit den Planergänzungsbeschluss für zulässig. Er
weise keine Fehler auf. Details lägen damit im Ermessen der Behörde, dem
brandenburgischen Verkehrsministerium. Nach dessen Planung sind in den
Zeiten zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr
eingeschränkt Flüge möglich.
Basis dafür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006. Damals
hatten die Richter den Bau des Airports genehmigt, einen 24-Stunden-Betrieb
jedoch untersagt. Auf Grundlage des Urteils besserten die Behörden in
Brandenburg die Genehmigung für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy
Brandt (BER) nach. Dieser soll am 3. Juni 2012 eröffnet werden.
Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg (BVBB) will das Urteil des
Bundesverwaltungsgericht nicht akzeptieren. Er hat unmittelbar nach der
Entscheidung vom Donnerstag eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg angekündigt.
Der BVBB betonte am Donnerstag noch einmal, dass die "katastrophal" falsche
Standortentscheidung für den BER "nicht hingenommen" wird. Man werde weiter
für eine Nachnutzung des Standortes und den Neubau eines Zentralflughafens
in Sperenberg (Teltow-Fläming) kämpfen. Wie Astrid Bothe betonte, sei der
BVBB zuversichtlich, dass auch diese Nachtflugregelung, wie der kommende
Flugverkehr nach Inbetriebnahme, zu einem Widerstand führt, der eine neue
Standortentscheidung erzwinge.
Begrüßt hat die richterliche Erlaubnis hingegen der Bundesverband der
Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch
sprach am Donnerstag von einem wegweisenden Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes für noch anstehende Gerichtsentscheidungen zu
anderen Flugplätzen in Deutschland. "In der Luftfahrt dürfen am späten
Abend nicht alle Lichter ausgehen, wenn die Wirtschaftskraft und die
Arbeitsplätze dieser Branche auch in Zukunft gesichert werden sollen",
erklärte Siegloch.
Vor zwei Tagen hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in
einer einstweiligen Anordnung die geplanten Nachtflüge am Flughafen
Frankfurt vorläufig verboten. Der BDL hofft jetzt darauf, dass das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die geplanten 17 Nachtflüge in
Frankfurt genehmigt.
Auch die IHK Cottbus und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Verkehrsflughäfen (ADV) haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
befürwortet. Das sei eine "wichtige Weichenstellung" für die Entwicklung
von Schönefeld zu einem internationalen Drehkreuz, sagte
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel am Donnerstag in Berlin.
Wo es in Berlin und Brandeburg jetzt auch am späten Abend laut wird, können
Sie auf unserer [1][interaktiven Fluglärm-Karte] sehen.
13 Oct 2011
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