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# taz.de -- Debatte um Staatstrojaner: Ministerin späht neue Gesetze aus
> Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will klare Gesetze zum
> Einsatz des sogenannten Staatstrojaners. Auch der frühere
> Verfassungsgerichtspräsident Papier verlangt eindeutige Regeln.
Bild: Hier ist die Frage nicht: Wer liest mit? Sondern: Wer versteht das?
BERLIN dapd | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) will sich angesichts der umstrittenen Nutzung von Staatstrojanern zur
Computerüberwachung für Gesetzänderungen stark machen.
Bei dem Einsatz solcher Spähprogramme müsse es klare rechtliche Grenzen
geben, sagte die Ministerin am Sonntag im Deutschlandfunk. "Das darf nicht
aus dem Ruder laufen." Auch der frühere Präsident des
Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, verlangte eindeutige Regeln
für den Trojaner-Einsatz. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat
dagegen bislang betont, die Gesetze seien ausreichend.
Ermittler haben in Deutschland verschiedene Möglichkeiten zur
Computerüberwachung von Verdächtigen: die Online-Durchsuchung und die
sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ. In
beiden Fällen wird ein Trojaner, also ein Spähprogramm, auf den Rechner
aufgespielt.
Bei der Quellen-TKÜ werden etwa Telefongespräche überwacht, die nicht über
klassische Telefonverbindungen, sondern über das Internet geführt werden.
Screenshots oder der Zugriff auf die Festplatte sind verboten.
## Debatte über Ermittlungsarbeit im Netz
Die Online-Durchsuchung erlaubt dagegen einen deutlich tieferen Einblick in
den Rechner. Allerdings sind beide Instrumente nur unter strengen
rechtlichen Auflagen zulässig. Der Chaos Computer Club hatte zuletzt eine
staatliche Überwachungssoftware geknackt, die weit mehr könnte, als
gesetzlich erlaubt. Das hat eine hitzige Debatte über die Ermittlungsarbeit
im Netz angefacht.
Leutheusser-Schnarrenberger hatte bereits vor wenigen Tagen gesagt, sie
sehe rechtlichen Nachbesserungsbedarf. Die Grenzen zwischen verschiedenen
Ermittlungsmethoden müssten klar sein. Im Deutschlandfunk sagte sie am
Wochenende, ein Trojaner, der nur laufende Kommunikation überwachen solle,
dürfe nicht mehr können als das. Und das müsse auch gesetzlich verankert
werden.
"Es kann überhaupt nicht sein, dass unsere Fachleute, die in der
Strafverfolgung tätig sind, eine Technik einsetzen, die das Recht
verletzt", mahnte sie. Man dürfe die jüngsten Entdeckungen nicht "beiseite
wischen". Sie plädierte generell dafür, die Privatsphäre der Bürger mit
einem Gesetz besser vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Allerdings
stehe die Diskussion erst am Anfang. Die Sachverhalte müssten noch
aufgeklärt werden.
## "Keine Technik, die das Recht verletzt"
Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Papier verlangte ebenfalls klare
Regeln für die Telekommunikationsüberwachung auf Computern. Für die
Strafverfolgung mittels Quellen-TKÜ gebe es derzeit keine gesetzliche
Grundlage, sagte Papier der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. "Ich
halte es für sinnvoll, dass der Bundesgesetzgeber dies in der
Strafprozessordnung explizit regelt." Denn der Einsatz von Trojanern gehe
"weit über eine herkömmliche Telefonüberwachung hinaus".
Friedrich hatte betont, er halte es nicht für notwendig, die Grenzen der
Quellen-TKÜ rechtlich klarzustellen. Eine rechtliche Grauzone gebe es
nicht. Am Wochenende verteidigte der Minister die Arbeit der
Sicherheitsbehörden und den Einsatz von Trojanern. Er versicherte, es gehe
um den Kampf gegen organisierte Kriminalität, gegen schwerste
Bandenkriminalität und gegen Terroristen, nicht gegen den Bürger.
Überwachungssoftware komme bei den Sicherheitsbehörden des Bundes nur auf
richterliche Anordnung hin zum Einsatz, sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger.
Für die Länder könne er allerdings nicht sprechen.
Friedrich betonte, seine Lehre aus der aktuellen Debatte sei, dass die
Politik mehr erklären müsse. Viele Menschen glaubten beim Stichwort
"Trojaner", sie würden vom Staat überwacht.
24 Oct 2011
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