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# taz.de -- Plagiatssoftware auf Schulcomputern: Schultrojaner wird nachverhand…
> Am geplanten Schultrojaner hat es viel Kritik gegeben. Nun wollen die
> Kultusminister den Verlagen einige Zugeständnisse abringen.
Bild: Schüler mit Arbeitsblättern: Wieviele sind kopiert?
BERLIN taz | Haben sich die Kultusminister über den Tisch ziehen lassen? In
einem Ende Oktober öffentlich gewordenen Vertrag haben sie den
Schulbuchverlagen zugestandenen Schulcomputer mit mit einer sogenannten
"Plagiatssoftware" durchsuchen zu lassen um Urheberrechtsverletzern - also
Lehrern - auf die Schliche zu kommen und sie bestrafen zu lassen. Der
"Schultrojaner" hatte für heftigen Protest unter den Lehrerverbände von
links bis konservativ gesorgt.
Am Donnerstag beschäftigte sich auch die Amtschefkonferenz der
Kultusminister, also die Staatssekretäre der MinisterInnen, mit dem Thema.
Der Generalsekretär der KMK, Udo Michallik, sagte der taz im Vorfeld: "Ich
gehe ganz fest davon aus, dass wir noch einmal in das Gespräch mit den
Schulbuchverlagen eintreten werden, um uns über die Entwicklung der
Software und deren Einsatz auszutauschen. Da muss man noch einmal alle
Möglichkeiten ausloten."
Federführend für die anderen Länder hatte Bayern mit den
Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Musikedition im Dezember einen
Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen unterzeichnet.
Darin ist unter anderem geregelt, dass die Verlage den Kommunen und
Schulträgern "auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung
stellen, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an
Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden
können."
## Maximal 20 Seiten aus einem Buch
Mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen, rund 400, würden die
Software installieren. Sollten Lehrer zu viele Kopien ziehen, verpflichten
sich die Länder "gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und
Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten."
Der Vertrag konkretisiert Paragraph 53 des Urheberrechtsgesetzes. Darin
heißt es, dass Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes
zulässig sind. "Klein" haben die Vertragspartner von Ländern und Verlagen
so gedeutet, dass maximal 20 Seiten oder 12 Prozent eines Werks kopiert
werden dürfen. Für dieses Recht zahlen die Länder den Verlagen in diesem
Jahr 7,3 Millionen Euro bis 2014 erhöht sich die Kopiergebühr auf 9
Millionen Euro.
Angesichts der knappen Budgets an den Schulen für Neuanschaffungen ist die
Zahl der Kopien an Schulen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, wie
eine Untersuchung der KMK an Schulen ergeben hatte. Daher das Bestreben der
Verlage, hier einen Riegel vorzuschieben und einen digitalen Spürhund zu
installieren.
## Justizministerin auf der Palme
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte heftige Kritik
geübt: die Vereinbarung bringe sie auf die Palme, sagte sie in der
vergangenen Woche im bayerischen Fernsehen. Es dürfe keine Trojanertechnik
eingesetzt werden, deren genaue Möglichkeiten noch nicht geklärt seien.
Heinz-Peter Meidinger, Vorsitzender des Philologenverbands der die
Gymnasien vertritt, nennt die Vereinbarung "nicht zeitgemäß". "Dadurch,
dass in diesem Vertrag den Lehrkräften jegliche Verwendung digitalisierter
Kopien untersagt wird, wird die Arbeit mit modernen Medien, White- und
Smartboards, sowie Lehrerrechnern in der Unterrichtsvorbereitung und
-durchführung enorm erschwert. Es macht sich ein Lehrer somit schon
strafbar, wenn er in ein Arbeitsblatt eine Digitalkopie einer Tabelle aus
einem Unterrichtsbuch einfügt."
Dieser Kritik will die KMK nun versuchen Rechnung zu tragen: "Die Position
der KMK ist es, den Schulen Möglichkeiten zu geben Unterrichtsmaterial zum
Einsatz zu bringen und den einzelnen Lehrer insoweit zu schützen, dass er
Unterricht vernünftig durchführen kann", sagte Michallik.
Für das bayerische Kultusministerium ist die Vereinbarung bereits heute
"vollkommen fehlerlos". "Sie schafft aus unserer Sicht eine gute Grundlage
für die Schulen in bestimmtem Umfang kostenlos auf Medien zugreifen zu
können.", sagte eine Sprecherin der taz. Die geplante Plagiatssoftware
werde ebenfalls rechtlich einwandfrei sein. "Wenn es sie geben sollte, wird
der Landesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet." Wenn.
18 Nov 2011
## AUTOREN
Anna Lehmann
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Schwerpunkt Überwachung
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