# taz.de -- Plagiatssoftware auf Schulcomputern: Schultrojaner wird nachverhand… | |
> Am geplanten Schultrojaner hat es viel Kritik gegeben. Nun wollen die | |
> Kultusminister den Verlagen einige Zugeständnisse abringen. | |
Bild: Schüler mit Arbeitsblättern: Wieviele sind kopiert? | |
BERLIN taz | Haben sich die Kultusminister über den Tisch ziehen lassen? In | |
einem Ende Oktober öffentlich gewordenen Vertrag haben sie den | |
Schulbuchverlagen zugestandenen Schulcomputer mit mit einer sogenannten | |
"Plagiatssoftware" durchsuchen zu lassen um Urheberrechtsverletzern - also | |
Lehrern - auf die Schliche zu kommen und sie bestrafen zu lassen. Der | |
"Schultrojaner" hatte für heftigen Protest unter den Lehrerverbände von | |
links bis konservativ gesorgt. | |
Am Donnerstag beschäftigte sich auch die Amtschefkonferenz der | |
Kultusminister, also die Staatssekretäre der MinisterInnen, mit dem Thema. | |
Der Generalsekretär der KMK, Udo Michallik, sagte der taz im Vorfeld: "Ich | |
gehe ganz fest davon aus, dass wir noch einmal in das Gespräch mit den | |
Schulbuchverlagen eintreten werden, um uns über die Entwicklung der | |
Software und deren Einsatz auszutauschen. Da muss man noch einmal alle | |
Möglichkeiten ausloten." | |
Federführend für die anderen Länder hatte Bayern mit den | |
Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Musikedition im Dezember einen | |
Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen unterzeichnet. | |
Darin ist unter anderem geregelt, dass die Verlage den Kommunen und | |
Schulträgern "auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung | |
stellen, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an | |
Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden | |
können." | |
## Maximal 20 Seiten aus einem Buch | |
Mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen, rund 400, würden die | |
Software installieren. Sollten Lehrer zu viele Kopien ziehen, verpflichten | |
sich die Länder "gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und | |
Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten." | |
Der Vertrag konkretisiert Paragraph 53 des Urheberrechtsgesetzes. Darin | |
heißt es, dass Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes | |
zulässig sind. "Klein" haben die Vertragspartner von Ländern und Verlagen | |
so gedeutet, dass maximal 20 Seiten oder 12 Prozent eines Werks kopiert | |
werden dürfen. Für dieses Recht zahlen die Länder den Verlagen in diesem | |
Jahr 7,3 Millionen Euro bis 2014 erhöht sich die Kopiergebühr auf 9 | |
Millionen Euro. | |
Angesichts der knappen Budgets an den Schulen für Neuanschaffungen ist die | |
Zahl der Kopien an Schulen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, wie | |
eine Untersuchung der KMK an Schulen ergeben hatte. Daher das Bestreben der | |
Verlage, hier einen Riegel vorzuschieben und einen digitalen Spürhund zu | |
installieren. | |
## Justizministerin auf der Palme | |
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte heftige Kritik | |
geübt: die Vereinbarung bringe sie auf die Palme, sagte sie in der | |
vergangenen Woche im bayerischen Fernsehen. Es dürfe keine Trojanertechnik | |
eingesetzt werden, deren genaue Möglichkeiten noch nicht geklärt seien. | |
Heinz-Peter Meidinger, Vorsitzender des Philologenverbands der die | |
Gymnasien vertritt, nennt die Vereinbarung "nicht zeitgemäß". "Dadurch, | |
dass in diesem Vertrag den Lehrkräften jegliche Verwendung digitalisierter | |
Kopien untersagt wird, wird die Arbeit mit modernen Medien, White- und | |
Smartboards, sowie Lehrerrechnern in der Unterrichtsvorbereitung und | |
-durchführung enorm erschwert. Es macht sich ein Lehrer somit schon | |
strafbar, wenn er in ein Arbeitsblatt eine Digitalkopie einer Tabelle aus | |
einem Unterrichtsbuch einfügt." | |
Dieser Kritik will die KMK nun versuchen Rechnung zu tragen: "Die Position | |
der KMK ist es, den Schulen Möglichkeiten zu geben Unterrichtsmaterial zum | |
Einsatz zu bringen und den einzelnen Lehrer insoweit zu schützen, dass er | |
Unterricht vernünftig durchführen kann", sagte Michallik. | |
Für das bayerische Kultusministerium ist die Vereinbarung bereits heute | |
"vollkommen fehlerlos". "Sie schafft aus unserer Sicht eine gute Grundlage | |
für die Schulen in bestimmtem Umfang kostenlos auf Medien zugreifen zu | |
können.", sagte eine Sprecherin der taz. Die geplante Plagiatssoftware | |
werde ebenfalls rechtlich einwandfrei sein. "Wenn es sie geben sollte, wird | |
der Landesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet." Wenn. | |
18 Nov 2011 | |
## AUTOREN | |
Anna Lehmann | |
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