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# taz.de -- Kommentar Volksentscheid "Stuttgart 21": Unfaire Abstimmung
> Am Sonntag findet ein Volksentscheid über das umstrittene Bahnhofsprojekt
> Stuttgart 21 statt. Doch das Verfahren ist unfair – das liegt am Quorum.
"Die Bürgerinnen und Bürger sollen entscheiden." Das haben Grüne und SPD in
ihrer Koalitionsvereinbarung versprochen. Am Sonntag findet nun ein
Volksentscheid über das umstrittene Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 statt.
Doch das Abstimmungsverfahren ist unfair. Die Befürworter des Ausstiegs
haben keine Chance, sich im Volksentscheid wirksam durchzusetzen.
Zur Abstimmung steht ein Gesetz, das die Landesregierung zum Ausstieg aus
Stuttgart 21 verpflichtet, das sogenannte Kündigungsgesetz. Damit es in
Kraft tritt, müssen beim Volksentscheid zwei Hürden übersprungen werden.
Erstens müssen die Befürworter des Ausstiegs mehr Stimmen bekommen als die
Gegner. Das ist selbstverständlich.
Zusätzlich gibt es aber noch ein sogenanntes Quorum; danach muss auch ein
Drittel aller Stimmberechtigten für das Ausstiegsgesetz stimmen. Was das in
der Praxis bedeutet, lässt sich leicht errechnen. Bei einer realistischen
Stimmbeteiligung von 40 Prozent müssten mehr als 82,5 Prozent der
abgegebenen Stimmen für den Ausstieg votieren – nur dann ist das Gesetz
beschlossen.
Das ist eine eklatante und offensichtliche Benachteiligung. Denn die
Befürworter des Bahnhofs können in diesem realistischen Szenario schon mit
zwanzig Prozent der Stimmen ihr Ziel erreichen, den Weiterbau von Stuttgart
21.
Wenn die Ausstiegsbefürworter den Volksentscheid deutlich gewinnen, dieser
aber wegen des hohen Quorums unwirksam bleibt, können SPD und Grüne nicht
einfach sagen: "Pech gehabt." So wird die versprochene Befriedung des
Konflikts durch eine Volksabstimmung sicher nicht erreicht. Die SPD sollte
dann über ihren Schatten springen und das Ausstiegsgesetz mit den Grünen im
Landtag beschließen. Wer den Bürgern die Entscheidung überlässt, muss auch
auf sie hören.
25 Nov 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Stuttgart 21
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