# taz.de -- Datenschutz über den Wolken: Flugreisende weiter mit Profil | |
> EU und USA wollen die Speicherung von Fluggastdaten in den USA auf eine | |
> neue vertragliche Grundlage stellen. Bewegungs- und Personenprofile | |
> bleiben möglich. | |
Bild: Manche bezeichnen den Deal zwischen EU und USA als abgehoben. | |
BERLIN taz | Die Daten europäischer Flugreisender sollen in den USA | |
praktisch unbegrenzt gespeichert werden können. Das sieht ein | |
Vertragsentwurf vor, den die EU-Kommission vorige Woche mit den USA | |
unterzeichnet hat und der der taz vorliegt. Der bisher unveröffentlichte | |
Entwurf muss noch vom EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament | |
gebilligt werden. Er soll ein provisorisches Abkommen von 2007 ersetzen. | |
Der Vertrag sieht vor, dass Fluggesellschaften drei Tage vor dem Flug in | |
die USA 19 Informationen an das US-Heimatschutz-Ministerium übermitteln, | |
etwa Name und Adresse des Reisenden, Kreditkarte, Reiseziele. Die USA | |
dürfen die Daten verwenden, um Terror und grenzübergreifende schwere | |
Kriminalität zu verhüten und zu verfolgen. | |
Was US-Behörden konkret mit den Daten machen dürfen, bleibt offen. Sie | |
dürfen sie "erfassen, verwenden und verarbeiten", heißt es vage im Entwurf. | |
Vermutlich will die USA den Reiseweg von Verdächtigen noch nach Jahren | |
nachvollziehen, prüfen, wer mit wem wohin geflogen ist sowie Bewegungs- und | |
Personenprofile erstellen. | |
Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström ist stolz darauf, dass die | |
Fluggastdaten in den USA künftig nach sechs Monaten anonymisiert werden | |
müssen. Das war im Vorgängerabkommen nicht vorgesehen. Allerdings können | |
US-Behörden die Anonymisierung bei Bedarf rückgängig machen. | |
## Überführung in "ruhende Datei" | |
Nach fünf Jahren sollen die Fluggastdaten in eine "ruhende Datei" überführt | |
werden. Dann können die Daten nur noch im Falle einer konkreten Gefahr oder | |
Strafverfolgung genutzt werden - bei Terrorismus noch 10 Jahre lang, bei | |
sonstigen Straftaten nur 5 Jahre. Die Daten dürfen auch an andere Staaten | |
weitergegeben werden. Spätestens 15 Jahre nach der Speicherung sind Daten | |
unumkehrbar zu anonymisieren. Eine Löschung ist nicht vorgesehen. | |
Betroffene können beim US-Heimatschutz Einsicht in ihre Akten und die | |
Korrektur falscher Angaben verlangen. Personen, "die fälschlicherweise als | |
Bedrohung identifiziert wurden", können dagegen klagen. Die USA | |
versprechen, dass etwa Flugverbote nicht allein aufgrund einer | |
"automatisierten" Computerentscheidung ausgesprochen werden. | |
EU-Ministerrat und EU-Kommission müssen dem Abkommen noch zustimmen. Im Rat | |
reicht eine qualifizierte Mehrheit der Staaten. Deutschland und Frankreich | |
haben sich bisher kritisch geäußert, können aber überstimmt werden. | |
Das Europäische Parlament hat im Vorjahr zwar gefordert, dass die USA "auf | |
die Erstellung von Personenprofilen verzichten" sollen. Ein solches Verbot | |
ist allerdings nach wie vor nicht vorgesehen. Bisher haben jedoch nur die | |
kleinen Fraktionen der Grünen, Linken und Liberalen angekündigt, das | |
Abkommen abzulehnen. | |
"Das ist eine weitere riesige Vorratsdatenspeicherung", sagte am Wochenende | |
Andrej Hunko, der für die Linke im EU-Ausschuss des Bundestags sitzt. | |
27 Nov 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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