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# taz.de -- Kommentar zu Fluggastdaten: Überwachungsstaat lässt grüßen
> Eine fünfjährige Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten ist kein
> vernünftiger Kompromiss. Es ist eine unverhältnismäßige Überwachung ins
> Blaue hinein.
Angetrieben von Hardliner-Staaten wie Großbritannien und nach dem Vorbild
der USA treibt die EU-Kommission das Projekt einer Vorratsdatenspeicherung
für Fluggastdaten voran. Dieser Vorschlag stellt sogar die bisher bekannte
Vorratsspeicherung für Telekomdaten weit in den Schatten.
An drei zentralen Punkten geht die Fluggastdatenspeicherung weiter als die
Telekomvorratsspeicherung: Die Daten sollen fünf Jahre (statt sechs Monate)
vorsorglich gespeichert werden. Die Daten sollen zentral beim Staat
aufbewahrt werden. Vor allem aber sollen die Fluggastdaten permanent
ausgewertet und verknüpft werden, um so überhaupt einen Verdacht gegen
bislang unverdächtige Personen zu schöpfen.
Das ist nicht nur politisch ein qualitativ neuer Schritt zum
Überwachungsstaat. Der Fluggastdatenvorschlag verstößt auch ausdrücklich
gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat im März 2010
die Speicherung der Telekomdaten im Prinzip gerade noch akzeptiert. Hier
bahnt sich ein ernster Verfassungskonflikt mit der EU an.
In Europa sind viele offensichtlich berauscht vom US-Vorbild. Die USA
speichern ja schon seit Jahren europäische Fluggastdaten und wertet sie
aus. Dabei sitzen die USA am längeren Hebel und müssen sich von der EU
keine Vorgaben machen lassen. Das rechtfertig aber noch lange nicht,
amerikanische Maßstäbe nach Europa zu importieren. Es geht auch nicht
darum, das US-Modell, bei dem die Daten 15 Jahre lang gespeichert werden,
abzumildern.
Eine fünfjährige Vorratsspeicherung von Fluggastdaten ist kein vernünftiger
Kompromiss, sondern eine völlig unverhältnismäßige Überwachung ins Blaue
hinein.
16 Jun 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
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