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# taz.de -- Neues Gutachten über Breiviks Psyche: Klapse oder Knast?
> Ein Gericht ordnet ein neues Gutachten über die Schuldfähigkeit des
> Attentäters Anders Breivik an. Ob das etwas nutzt, ist umstritten.
> Breivik lehnt die Zusammenarbeit ab.
Bild: Anders Behring Breivik.
STOCKHOLM taz | Es wird ein weiteres gerichtliches Gutachten zur Frage der
Zurechnungsfähigkeit und damit juristischen Schuldfähigkeit des Anders
Breivik geben. Das beschloss das Amtsgericht Oslo am Freitag. Das sei
"keine Kritik" an den bisherigen Gutachtern, betonte Richterin Wenche
Elizabeth Arntzen auf einer Pressekonferenz, aber man halte ein
zusätzliches Gutachten für erforderlich, um den "Sachverhalt ausreichend
aufzuklären". Denn natürlich sei die Schuldfähigkeit "von zentraler
Bedeutung" für das am 16. April beginnende Gerichtsverfahren. Etwa die
Hälfte der Opferanwälte hatte eine solche weitere Begutachtung des
Attentäters beantragt.
Die beiden neuen Gutachter erhalten einen gegenüber den ersten beiden
Gutachtern erweiterten Auftrag: Sie sollen auch die "politische Botschaft"
berücksichtigen, die Breivik etwa in seinem 1.516-seitigen "Manifest"
niedergelegt hatte. Im bisherigen Gutachten waren Breivik umfassende
Wahnvorstellungen bescheinigt und hieraus diagnostiziert worden, er sei als
psychotisch einzuschätzen und leide an paranoider Schizophrenie. Es hatte
daraufhin teilweise heftige Kritik auch aus Fachkreisen unter Hinweis
darauf gegeben, dass diese "Wahnvorstellungen" ein durchaus
weitverbreitetes rechtsextremistisches Gedankengut seien.
## "Keine Spur" von Schizophrenie
Auf diese Kritik geht das Gericht nicht explizit ein, wohl aber auf eine
kürzlich bekannt gewordene Begutachtung Breiviks im Gefängnis. Drei
Psychiater und ein Psychologe hatten nach monatelanger Observation
geäußert, dieser sei zurechnungsfähig: Sie hätten "keine Spur von
Schizophrenie" erkennen können. Das habe "Fragen aufgeworfen", erklärte
Richterin Arntzen , weshalb das Gericht eine zweite Meinung einholen wolle.
Die Anklagebehörde hält solche Argumentation für fragwürdig. Sie beantragte
deshalb ebenso wie Breiviks Verteidiger kein neues Gutachten. Ein
Zweitgutachten ist nach Einschätzung von Staatsanwalt Svein Holden relativ
wertlos, da das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" gelte. Aufgrund
des ersten Gutachtens seien so starke Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit
Breiviks begründet worden, dass das Gericht kaum anders als auf
Schuldunfähigkeit erkennen könne.
Breivik selbst hatte schon vor Tagen mitteilen lassen, er wolle sich einer
weiteren Begutachtung nicht unterziehen und werde deshalb jede
Zusammenarbeit mit neuen Gutachtern verweigern.
13 Jan 2012
## AUTOREN
Reinhard Wolff
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