| # taz.de -- Kommentar Breivik-Prozess: Rechtsstaat weiter unter Druck | |
| > Das Gericht steht jetzt vor der Problem: Kommt der norwegische Attentäter | |
| > lebenslänglich in die Psychiatrie oder bekommt er die Höchststrafe, das | |
| > sind maximal 21 Jahre im Gefängnis? | |
| Formal geht es nur um die juristische Straffolge, die den Rechtsterroristen | |
| Anders Behring Breivik erwarten wird: Gefängnis oder Unterbringung in einer | |
| geschlossenen psychiatrischen Anstalt. Ein neues Gutachten, das dem | |
| Angeklagten jetzt Zurechnungsfähigkeit bescheinigt, hat den Richtern nun | |
| auch den Weg eröffnet, eine Haftstrafe zu erlassen. | |
| Der Gutachterstreit, zu dem das Gericht in einigen Wochen Stellung nehmen | |
| muss, hat aber auch politische Dimensionen. Breivik begründete seine Taten | |
| ja explizit politisch. | |
| Das Weltbild, das er in seinem „Manifest“ entwickelte, seine | |
| Konspirationstheorien – all das sind Elemente, wie sie in Europa auch in | |
| vielen rassistischen Bewegungen zu finden sind. | |
| Das – so wie im Erstgutachten geschehen – mit der Diagnose „paranoide | |
| Schizophrenie“ zu belegen, würde als Effekt auch große Teile der | |
| rechtsextremen Szene als „krank“ abtun, was gefährliche Folgen haben | |
| könnte: Mit kranken Vorstellungen muss man sich nicht weiter politisch | |
| auseinandersetzen. Ja, man kann es eigentlich auch gar nicht. | |
| Da hilft nur die Psychiatrie. An den Umgang mit Oppositionellen in der | |
| Sowjetunion fühlten sich nicht nur antiislamische Blogger erinnert. | |
| Ob es reine Unkenntnis der ersten Gutachter war, die sie Breiviks | |
| Vorstellungswelt als so einzigartig begreifen ließ – es gibt fehlerhafte | |
| Behauptungen in ihrem Gutachten, die das nahelegen. | |
| Das Gericht in Oslo muss sich nun nicht nur zwischen zwei konträren | |
| Begutachtungen entscheiden, sondern steht vor einem neuen Problem: | |
| Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung wäre im Prinzip | |
| lebenslänglich möglich. | |
| Höchstdauer für eine Haftstrafe sind aber „nur“ 21 Jahre, weshalb die | |
| Regierung vor dem Breivik-Urteil noch schnell ein Gesetz in Kraft treten | |
| lassen möchte, das eine derzeit nicht vorgesehene anschließende | |
| „Sicherungsverwahrung“ möglich machen soll. Der Terrorist stellt den | |
| norwegischen Rechtsstaat auf die Probe. | |
| 10 Apr 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Reinhard Wolff | |
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