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# taz.de -- Anklageschrift gegen Attentäter Breivik: Terrorismus und 77-facher…
> Die Anklageschrift gegen den rechtsextremen Attentäter Anders Breivik ist
> veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft will auf Unterbringung in der
> Psychiatrie plädieren.
Bild: Anders Breivik im Februar vor Gericht.
STOCKHOLM taz | Die norwegische Staatsanwaltschaft wird bei dem am 16.
April beginnenden Prozess gegen Anders Breivik in erster Linie auf
Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt plädieren. Das
geht aus der am Mittwoch in Oslo veröffentlichten Anklageschrift gegen den
rechtsextremen Terroristen hervor. Gegen die Verurteilung zu einer
Haftstrafe spreche die Vermutung, dass Breivik nicht schuldfähig, da
unzurechnungsfähig sei.
Ein Hintertürchen lässt sich die Staatsanwaltschaft offen: Es sei nicht
ausgeschlossen, dass Prozessverlauf und Beweisaufnahme – speziell eine
veranlasste neue Begutachtung – diese Einschätzung noch ändern könnten.
Die 19 Seiten lange Anklageschrift war dem Angeklagten am Mittwoch
zugestellt und dann auf einer Pressekonferenz in wesentlichen Teilen
öffentlich gemacht worden. Sie wirft Breivik vor, am 22. Juli 2011 mit
einem Bombenanschlag im Osloer Regierungsviertel und einem Massaker auf
Utøya – 77-fachen Mord und Körperverletzung in mehreren hundert Fällen
begangen zu haben. Er habe damit zugleich gegen die Terrorparagrafen 147a
und b des Strafgesetzbuchs verstoßen. Über die Einzeltaten hinaus sei das
Ziel seiner Handlungen gewesen, „wichtige gesellschaftliche Funktionen zu
stören“ und „Furcht und Unruhe“ in der Bevölkerung hervorzurufen.
Käme bei Verurteilung nach diesen Straftatbestimmungen und bei
Zurechnungsfähigkeit eine Maximalstrafe von 21 Jahren Haft infrage, wäre
die Verurteilung zu einer Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt
nicht zeitbestimmt. Ihre Länge hinge vom Urteil der behandelnden Ärzte und
einer richterlichen Entscheidung ab.
„Der Angeklagte hat schwere Verbrechen in einem Umfang begangen, mit denen
wir in unserem Land in moderner Zeit keine Erfahrung hatten“, erklärte
Staatsanwalt Tor Aksel Busch. Zentral sei, „dass der Angeklagte auch
künftig eine naheliegende und offenbare Gefahr für die Gesellschaft
darstellt“, so Busch: „Nach seiner Einschätzung waren seine Handlungen
rechtmäßig.“ Es müsse sichergestellt sein, dass sich so eine Gefahr nicht
realisieren könne.
Das Urteil soll vor dem Jahrestag der Terrortaten ergehen. Auf die Frage,
warum so ein umfassendes Verfahren nötig sei, obwohl Breivik geständig sei,
erklärte Busch: „Jede einzelne Tat muss ihm gerichtlich nachgewiesen
werden.“
Anstelle des jährlichen Sommerlagers auf Utøya wollen die norwegischen
Jungsozialisten dort vom 24. bis 30. März eine „offene Woche für alle, die
sich vom 22. Juli betroffen fühlen“, veranstalten. Das traditionelle
Sommerlager soll frühestens ab 2013 wieder stattfinden.
7 Mar 2012
## AUTOREN
Reinhard Wolff
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