Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Norwegische Geheimdienst-Chefin: Fehltritt, Fehltritt, Rücktritt
> Die norwegische Geheimdiensts-Chefin Janne Kristiansen tritt zurück. Die
> Gründe sind Fehler in der Breivik-Aufarbeitung und möglicher
> Geheimnisverrat.
Bild: Vom Chefsessel auf die Anklagebank: Janne Kristiansen.
STOCKHOLM taz | Erst Lügen und Ausflüchte, dann die Offenlegung geheimster
Informationen. Für die Leitung des Verfassungsschutzes ist das keine gute
Mischung. Am Mittwochabend reichte Janne Kristiansen, bisherige Chefin des
norwegischen "Politiets Sikkerhetstjeneste" (PST) ihren Rücktritt ein.
Justizministerin Grete Faremo akzeptierte umgehend und eröffnete gegen sie
ein Verfahren wegen möglichen Geheimnisverrats.
Bei einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch vor dem Parlamentsausschuss,
der etwaige Versäumnisse des PST im Zusammenhang mit den Terroranschlägen
vom 22. Juli 2011 in Oslo und Utøya aufklären soll, erzählte Kristiansen,
dass Norwegen mit eigenem Geheimdienstpersonal in Pakistan aktiv sei. Dies
geschah ohne Zustimmung und Wissen der pakistanischen Regierung.
Islamabad reagierte umgehend und verlangte am Donnerstag auf diplomatischem
Wege Auskunft über die Aktivitäten. Geheimdienstexperten äußerten die
Befürchtung, die norwegischen Agenten in Pakistan könnten nun in
Lebensgefahr schweben.
Damit wurde Kristiansen endgültig unhaltbar. Bereits infolge der
Terroranschläge hatte sie mangelnde Kompetenz bewiesen. Dass Anders Breivik
dem PST nicht aufgefallen war, hatte sie etwa auf dessen "perfektes,
arisches Aussehen" geschoben. "Nicht einmal die Stasi" wäre dem Terroristen
auf die Spur gekommen, äußerte sie.
Bald stellte sich aber heraus, dass der PST konkreten Hinweisen auf dessen
Beschaffung von Bombenbaumaterial monatelang nicht nachgegangen war.
Rücktrittsforderungen hatte sie bislang abgelehnt. Vor einigen Wochen hatte
die Justizministerin ihr nur noch begrenztes Vertrauen ausgesprochen. Mit
dem jetzigen Fehltritt war auch das verspielt.
19 Jan 2012
## AUTOREN
Reinhard Wolff
## ARTIKEL ZUM THEMA
Polizeieinsatz beim Massaker von Utøya: Es hakte an mindestens 54 Punkten
Die Polizei entschuldigt sich für Fehler bei der Festnahme des Attentäters
Breivik. Augenzeugen glauben, dass die Behörden noch immer nicht die ganze
Wahrheit sagen.
Anklageschrift gegen Attentäter Breivik: Terrorismus und 77-facher Mord
Die Anklageschrift gegen den rechtsextremen Attentäter Anders Breivik ist
veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft will auf Unterbringung in der
Psychiatrie plädieren.
Attentäter von Oslo fordert Freilassung: Breiviks "vorbeugendes" Massaker
Anders Behring Breivik verteidigt sein Massaker weiter. Bei einem
öffentlichen Haftprüfungstermin in Oslo bezeichnete er die Morde als
"vorbeugende Anschläge".
Attentäter Breivik gibt TV-Interview: Blutbad bringt Quote
Der norwegische Attentäter darf sich noch vor seinem Prozess im Fernsehen
äußern. Er hat einem bisher noch unbekannten Medienkonzern erlaubt, ein
Interview mit ihm zu machen.
Neues Gutachten über Breiviks Psyche: Klapse oder Knast?
Ein Gericht ordnet ein neues Gutachten über die Schuldfähigkeit des
Attentäters Anders Breivik an. Ob das etwas nutzt, ist umstritten. Breivik
lehnt die Zusammenarbeit ab.
6 Monate nach Anschlag in Oslo und Utøya: Der Tag, der alles veränderte
Lailia Gustavsens Tochter wurde bei den Anschlägen in Oslo schwer verletzt.
Trotzdem plädiert die Abgeordnete weiter für eine offene Gesellschaft.
Ermittlungen in Norwegen: Was lief schief bei der Polizei?
Nach heftiger Kritik am zu späten Eingreifen der Polizei nach den beiden
Anschlägen will die Regierung alle Vorgänge von einer Kommission
untersuchen lassen.
Nach den Anschlägen in Norwegen: "Alarmknopf" fürs Internet gefordert
In Deutschland werden Sicherheitsmaßnahmen im Internet diskutiert. Die
norwegische Geheimdienstchefin ist überzeugt, dass der Attentäter voll
zurechnungsfähig ist.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.