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# taz.de -- Rechtsterrorist in Norwegen: Neues Gutachten im Fall Breivik
> Nach einem neuen Bericht ist der mutmaßliche Attentäter Anders Breivik
> nicht psychisch krank. Drei Psychiater und ein Psychologe halten ihn für
> fast ganz normal.
Bild: Will sich keiner neuen Begutachtung unterziehen: Anders Breivik.
STOCKHOLM taz | Anders Breivik ist weder psychotisch noch schizophren,
bedarf deshalb keiner besonderen medizinischen Behandlung und ist auch
nicht suizidgefährdet. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht von drei
Psychiatern und einem Psychologen, die den mutmaßlichen Massenmörder seit
August in der Untersuchungshaft beobachtet haben.
Ihr im Auftrag der Verwaltung des nahe Oslo gelegenen Ila-Gefängnisses, in
dem Breivik einsitzt, erstellter Bericht kommt damit zu einem diametral
anderen Ergebnis als das im Auftrag des Gerichts erstellte
Sachverständigengutachten. "Wenn es eine solche fachliche Uneinigkeit gibt,
macht das wirklich deutlich, dass es einer neuen Begutachtung bedarf",
erklärte Rechtsanwalt John Arild Aasen, der mehrere Überlebende des
Massakers von Utøya vertritt, gegenüber dem TV-Sender TV2.
Dieser hatte am Dienstagabend als Erster über die Schlussfolgerungen des
noch nicht veröffentlichten neuen Rapports berichtet. Aasen fügte hinzu:
"Wir glauben, dass die Gespräche, die die Gerichtssachverständigen hatten,
nicht ausreichend waren, seine tatsächliche psychische Verfassung
aufzudecken."
## Uneinigkeit in Kommission
Die Gerichtsgutachter Torgeir Husby und Synne Sørheim hatten Ende November
alle von ihren Kollegen jetzt verneinten Punkte bejaht. Eine routinemäßig
zur Überprüfung eingesetzte Fachkommission hatte an ihrer Beurteilung
nichts auszusetzen gehabt. Doch Medienberichten zufolge soll in der
Kommission Uneinigkeit herrschen. Gleichzeitig hatten sich andere
ExpertInnen offen kritisch über dieses Gutachten geäußert. Der
Psychiatrieprofessor Johan Cullberg bezeichnete es als "anstößig,
unprofessionell und fantasielos".
Während Breiviks Rechtsanwälte mitteilten, ihr Mandant lehne es ab, sich
einer neuen Begutachtung zu unterziehen, ließ Staatsanwalt Svein Holden
wissen, die Anklagebehörde sei dabei, eine Stellungnahme zur Frage der
Notwendigkeit einer möglichen weiteren Begutachtung zu verfassen. Darin
werde auch der jetzt bekannt gewordene Bericht Berücksichtigung finden. Das
Gericht hatte eine Frist bis zum heutigen Donnerstag für solche
Stellungnahmen gesetzt. Über eine mögliche neue Begutachtung müsste es bald
entscheiden, soll der für Mitte April geplante Prozessstart nicht gefährdet
werden.
4 Jan 2012
## AUTOREN
Reinhard Wolff
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