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# taz.de -- Norwegischer Attentäter: Breivik für unzurechnungsfähig erklärt
> Zwei Rechtspsychiater haben den norwegischen Attentäter Breivik für nicht
> schuldfähig erklärt. Die Gutachter führten 13 Gespräche mit Breivik, der
> in Oslo und Utøya 77 Menschen tötete.
Bild: Unter Bewachung: Anders Behring Breivik wird im Polizeiwagen überführt.
OSLO dpa | Der Norweger Anders Behring Breivik kann für die Tötung von 77
Menschen wahrscheinlich nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen
werden. Die Staatsanwaltschaft in Oslo bestätigte am Dienstag, dass zwei
Rechtspsychiater den 32-Jährigen Massenmörder für unzurechnungsfähig
erklärt haben. Ihre Schlussfolgerung nach mehrmonatigen Untersuchungen ist
für das Gericht nicht bindend, gilt aber als zentrale Weichenstellung für
das ab April geplante Gerichtsverfahren.
Breivik hatte am 22. Juli zuerst eine Bombe im Osloer Regierungsviertel
gezündet. Dabei starben acht Menschen. Etwa zwei Stunden später begann er
auf der kleinen Insel Utøya, Jagd auf Teilnehmer eines sozialdemokratischen
Jugendlagers zu machen. Im Laufe einer Stunde tötete er 69 Menschen. Die
meisten von ihnen waren Jugendliche.
Unmittelbar vor Überreichung des Gutachtens bei Gericht sagte der
beteiligte Psychiater Torgeir Husby, seine Mitautorin Synne Sørheim und er
selbst seien nicht im Zweifel über die Schlussfolgerung gewesen. Beide
hatten 13 Gespräche mit dem Attentäter geführt, alle Polizeiverhöre per
Video studiert und auch Breiviks Mutter interviewt. Ihr Gutachten umfasst
243 Seiten.
Bei einer Gerichtsentscheidung auf Zurechnungsfähigkeit beträgt die
Höchststrafe für Mord in Norwegen 21 Jahre. Sollte Breivik für nicht
zurechnungsfähig erklärt werden, kann das Gericht ihn auf unbestimmte Zeit
zwangsweise in eine geschlossene Psychiatrie einweisen. Die Einweisung muss
alle drei Jahre überprüft werden.Der Beginn des Gerichtsprozesses ist für
den 16. April 2012 geplant.
29 Nov 2011
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