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# taz.de -- Verdienstobergrenze für Minijobs soll steigen: Kleine Jobs mit hoh…
> Minijobs sind eine "Sackgasse" für Frauen, sagen neue Studien der
> Hans-Böckler-Stiftung. Die Arbeitsministerin will aber die
> Verdienstgrenze erhöhen.
Bild: Häufiger Minijob: Putzen im Privathaushalt.
BERLIN taz | Die Verdienstobergrenze für Minijobs soll von 400 auf 450 Euro
erhöht werden. Wann, ist aber noch unklar. Ein Zeitpunkt zur Geltung der
neuen Grenzen stehe noch nicht fest, erklärte eine Sprecherin von
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Donnerstag.
Neuregelungen zu den Minijobs sollten im ersten Quartal dieses Jahres
"sondiert" werden.
Vor einigen Wochen hatte der sozialpolitische Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, angekündigt, die Koalition sei sich
einig über eine Anhebung der Einkommensgrenze bei Minijobs. Mit der
Neuregelung würden Lohnsteigerungen für Minijobber möglich, so Kolb. Die
Grenze von 400 Euro würde erstmals seit 2003 erhöht.
Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat am Donnerstag scharfe
Kritik an der Ausbreitung der Minijobs geübt. Sie seien ein
"arbeitsmarktpolitischer Irrweg", sagte Dorothea Voss, Sozialforscherin bei
der Stiftung. Jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis sei heute eine solch
geringfügige Beschäftigung. MinijobberInnen würden vielfach systematisch
niedriger bezahlt als andere Beschäftigte. Knapp 90 Prozent der 7,3
Millionen Betroffenen arbeiten zu sogenannten Niedriglöhnen, das sind
Bruttostundenlöhne von weniger als 9,76 Euro im Westen (Osten: 7,03 Euro).
## Keinen Anspruch auf Rente
ArbeitnehmerInnen in Minijobs müssen keine Sozialabgaben zahlen, erwerben
aber auch keinen eigenen Anspruch auf Krankenversicherung und Rente. Die
Arbeitgeber müssen hingegen eine pauschale Abgabe von 30 Prozent des
gezahlten Lohnes an die Sozialkassen und Finanzämter abführen. Für normal
sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten sind erheblich höhere Abgaben
fällig.
MinijobberInnen sind daher oft Ehefrauen, die über den Mann, oder auch
Hartz-IV-Empfänger, die über das Jobcenter krankenversichert sind, sowie
StudentInnen und Rentner. 2,4 Millionen Arbeitnehmer machen Minijobs als
Nebentätigkeit zusätzlich zu einem Hauptjob.
Für rund 4,8 Millionen Beschäftigte ist der Minijob das einzige
Arbeitsverhältnis, 3,2 Millionen davon sind Frauen. Minijobs förderten
prekäre Erwerbsverläufe bei Frauen, erklärte Christina Klenner,
Geschlechterforscherin bei der Böckler-Stiftung. Sie untersuchte anhand von
Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) die Berufswege von Frauen im
Alter zwischen 22 und 42 Jahren. Auf Phasen eines Minijobs folge selten
sozialversicherungspflichtige Arbeit, sondern oftmals folgten Phasen der
Arbeitslosigkeit oder wieder ein Minijob, sagte Klenner. Nur neun Prozent
der MinijobberInnen arbeiten anschließend auf einer Vollzeitstelle.
Zwanzig Prozent der von Klenner untersuchten Mütter ackern die meiste Zeit
in Vollzeit, von den kinderlosen Frauen war dies gut die Hälfte. Damit ist
die berufliche Realität der Mütter weit entfernt von der ökonomischen
Eigenverantwortung der Frauen, auf die unter anderem das neue
Unterhaltsrecht deutlich abstellt.
19 Jan 2012
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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