# taz.de -- 49.-52. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Der Zeuge als Opfer | |
> Ein ehemaliger FDLR-Meldegänger erzählt - aber nicht so, wie es die | |
> Prozessbeteiligten gerne hätten. "Es ist die Pflicht des Zeugen, sich | |
> anzustrengen!", meckert die Verteidigerin. | |
Bild: Einer der Angeklagten: Straton Musoni. | |
STUTTGART taz | Welches Ziel wird damit verfolgt, im Prozess gegen Ignace | |
Murwanashyaka und Straton Musoni, Präsident und Vizepräsident der im Kongo | |
kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung | |
Ruandas), ehemalige FDLR-Kämpfer zu befragen? Zur Wiederaufnahme der | |
Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 9. Januar 2012 nach | |
der Weihnachtspause hat der 5. Strafsenat beschlossen, die Ladung pro Zeuge | |
von zwei auf vier Verhandlungstage zu verlängern, nachdem gegen Ende 2011 | |
zwei Tage wiederholt nicht gereicht hatten. | |
Die Vernehmung des ehemaligen Korporals J am 9., 11., 16. und 18. Januar | |
war nun die erste, die vier Tage dauerte und damit dem Senat, der | |
Bundesanwaltschaft und der Verteidigung genügend Zeit für eine ausführliche | |
Befragung geben sollte. Damit wird ein neues Problem deutlich: Wie füllt | |
man diese Zeit? | |
J. ist heute wohl 26 oder 27 Jahre alt – ob er 1984 oder 1985 geboren | |
wurde, lässt sich nicht abschließend klären. Er kam 1994 nach dem | |
Völkermord als ruandischer Hutu-Flüchtling in den Kongo, also als Kind. Er | |
half dann ab 1998 den militärisch nunmehr als ALIR (Befreiungsarmee | |
Ruandas) organisierten ruandischen Hutu-Soldaten im Kongo und wurde im Jahr | |
2000 selbst Soldat – mit 16 Jahren fällt J. damit unter die UN-Definition | |
eines Kindersoldaten. Sein Vater ist tot, seine Mutter lebt irgendwo im | |
Kongo, sein Bruder wurde von Kongos Armee gefangengenommen und starb bei | |
einem FDLR-Gegenangriff. Er ist noch jung, aber in seinem Leben hat er viel | |
Schlimmes gesehen und erlebt. | |
.J ist möglicherweise traumatisiert. Er hat einen Zeugenbeistand, weil er | |
offensichtlich rechtlichen Rat benötigt. Doch sein Verhalten vor Gericht | |
macht deutlich, dass er zudem eine psychologische Begleitung gebrauchen | |
könnte. Die gibt es aber nicht. Und auch das Verhalten einiger | |
Prozessbeteiligter, insbesondere der Verteidigung der Angeklagten, hat | |
deutlich gemacht, dass Zeugen wie J., die selbst als Opfer eingestuft | |
werden könnten, unbedingt eines Beistandes bedürfen, der sowohl ihre Rechte | |
als auch ihr psychologisches Wohlergehen während des Verfahrens vertritt. | |
So aber tritt der Ruander J. in einem für ihn völlig fremden Land in einem | |
Justizsystem auf, dessen Regeln er nicht kennt, in einer Hauptverhandlung, | |
dessen Dynamik ihm niemand erklärt, mit Fragen, deren Sinn sich nicht | |
unbedingt erschließt. „Wenn man dich befragt, ist man im Herzen nicht | |
ruhig, da man nicht weiß, warum man befragt wird“ sagt er einmal. | |
## "Herr Zeuge, konzentrieren Sie sich!" | |
Manchmal erntet J. mit unsicheren Antworten Gelächter seitens der | |
Verteidigung und des Senats. Manchmal entspannen sich zwischen den | |
Prozessbeteiligten Dialoge, die er nicht verstehen kann – zum Glück, wenn | |
Anklage und Verteidigung sich gegenseitig Rassismus vorwerfen. Manchmal | |
geht die Stimmung im Saal 6 des OLG Stuttgart hart an die Grenze. "Herr | |
Zeuge, jetzt konzentrieren Sie sich mal!" ruft Murwanashyakas Verteidigerin | |
Ricarda Lang, als der Ruander nicht mehr weiß, ob er in einem gewissen Ort | |
vor 2004 lebte oder nicht. "Es ist in Deutschland die Pflicht des Zeugen, | |
sich anzustrengen!" | |
Der Ruander hat während seiner zwei Wochen im kalten Gerichtssaal in | |
Stuttgart mit seiner Frau in Ruanda telefoniert, wie er auf Nachfrage | |
bestätigt. "Haben Sie eine oder mehrere Frauen?" ist die Nachfrage von | |
Verteidigerin Lang. Die Bundesanwaltschaft erhebt Einspruch; dies führt | |
später zu einem Disput, in dem die Anklage der Verteidigung Rassismus | |
vorwirft – "bei einem Weißen würde man nicht fragen, ob er Bigamist sei" - | |
und die Verteidigung sich wiederum dagegen verwahrt. Der Zeuge würde nun | |
gerne die Verteidigerin etwas fragen, aber das darf er nicht: "Ich werde | |
keine Frage beantworten; Sie als Zeuge haben die Aufgabe, auf Fragen zu | |
antworten", sagt Lang. | |
J. weiß eigentlich mehr, als das Gericht von ihm wissen will. Er stellt | |
manche Militäroperationen der FDLR gegen Kongos Armee ab 2009 so dar, dass | |
Kongolesen zivile ruandische Flüchtlinge gefangen nahmen, um sie nach | |
Ruanda zurückzubringen, und die FDLR zurückschlug, um die Flüchtlinge | |
zurückzuholen. Es gab sogar Gefangenenaustausche über die UN-Mission im | |
Kongo (Monuc) berichtet er: "Die FARDC hat FDLR an Monuc ausgeliefert; wir | |
haben dann auch FARDC an Monuc übergeben, um unsere Soldaten im Austausch | |
freizubekommen". Eigentlich sollte ja die Monuc gegen die FDLR vorgehen und | |
nicht mit ihr über Gefangene verhandeln. | |
Die FDLR habe bei der Einnahme kongolesischer Armeebasen auch zuweilen | |
Familienangehörige geflohener FARDC-Soldaten festgehalten, so deren | |
Ehefrauen. "Wir haben nichts mit ihnen gemacht", sagt J. "Sie hörten | |
Schüsse und lagen auf dem Boden. Als die Schüsse aufhörten, sagten wir | |
ihnen, dass sie gehen können." Gab es Vergewaltigungen? "Das weiß ich | |
nicht." | |
Der ehemalige FDLR-Kämpfer, der 2010 die Miliz verließ und nach Ruanda | |
zurückkehrte, um seinen Kindern eine Schulbildung zu ermöglichen, antwortet | |
auch durchaus überlegt. "Ich wurde nur gefragt, ob Zivilisten umkamen, aber | |
nicht wie", stellt er klar, als die Bundesanwaltschaft nach zivilen Opfern | |
der FDLR nachbohrt. Dann gibt er jedoch zu, dass durch FDLR-Feuer beim | |
Angriff auf kongolesische Armeebasen durchaus Zivilisten getroffen worden | |
sein können: "Dort waren ruandische Flüchtlinge und kongolesische | |
Zivilbevölkerung, die dorthin geflohen war; die Munition unterscheidet | |
nicht", so J. – in Wiederholung eines in Stuttgart schon mehrfach | |
gefallenen Spruches. "Das ist kein Spruch", weist er zurück. "Wenn die | |
Kugel die Richtung eines Zivilisten nimmt, kann die Kugel die Richtung | |
nicht ändern, um einen Soldaten zu treffen." | |
J war allerdings nur am Rande an Kämpfen beteiligt. Er war jahrelang | |
"coureur" eines FDLR-Kompaniechefs und dann eines höherrangigen | |
FDLR-Militärs in Kalongi in Nord-Kivu, wo sich auch eines der | |
Hauptquartiere der FOCA (Forces Combattantes Abacunguzi, militärischer | |
Flügel der FDLR) befand. "Coureur" übersetzt das Gericht mit "Meldegänger", | |
aber korrekter wäre wohl "Laufbursche". "Meine Aufgaben waren die ständige | |
Begleitung [des Kommandanten] und das Tragen von Sachen", erklärt J. seine | |
Arbeit. | |
Er holte morgens Wasser zum Waschen und abends Wasser zum Kochen und | |
kümmerte sich um den Schlafplatz seiner Vorgesetzten. Manchmal trieb er | |
auch Geschäfte. So kaufte er im Auftrag bei Kongolesen Waren wie Kleidung, | |
Batterien und Öl und verkaufte sie an ruandische Flüchtlinge unter | |
FDLR-Kontrolle. Von den Einnahmen behielt er wohl die Hälfte, sagt er, die | |
andere Hälfte bekam sein Vorgesetzter – ein wichtiger Hinweis auf die Art, | |
wie sich die FDLR im Kongo finanziert. J. half auch beim Anbau von Rüben, | |
Bohnen und Gemüse. | |
J. lernte zwar, wie man ein Gewehr benutzt und auseinander- und | |
zusammenbaut, er hat auch geschossen und er war auch an der Front, er war | |
an zwei FDLR-Operationen beteiligt war; bei einer wurde er von einem | |
Granatsplitter am Bein verwundet. Zwar erlebte er auch, wie Murwanashyaka | |
die FDLR im Kongo besuchte, kann von den Besuchen jedoch nichts für das | |
Gericht interessantes berichten. | |
Von daher ist Js mögliche Kenntnis der FDLR-Kommandostrukturen, des | |
Verhältnisses zwischen politischer und militärischer Führung, der | |
militärischen Anweisungen der FDLR, des Status diverser FDLR-Abspaltungen | |
und ähnlicher politischer Themen begrenzt. Er wird dazu in einer Weise | |
befragt, als ob er es wissen müsse und es daher sein Problem sei. Es ist | |
aber eher das Problem des Senats. Die Prozessbeteiligten wissen anscheinend | |
nicht wirklich, was sie vier Tage lang mit ihrem Zeugen anfangen sollen. | |
Sie fragen zuwenig dort nach, wo der Zeuge etwas zu sagen hätte, und zuviel | |
dort, wo er offensichtlich ratlos ist. Sie wollen Jahreszahlen und Abläufe | |
hören, wo J. von Ereignissen und Stimmungen berichten könnte. | |
## "Ich weiß nicht, wie alt ich bin" | |
Manchmal entwickeln sich daraus komplett sinnfreie Dialoge. "Kennen Sie die | |
Statuten der FOCA?" fragt die Verteidigung. "Was bedeutet Statut?" fragt | |
der Zeuge zurück. Der Dolmetscher erklärt es ihm. "Kennen Sie die Gesetze | |
der FOCA?" wiederholt Rechtsanwalt Sauer. "Nein", antwortet der Zeuge. | |
Manchmal wird er verunsichert. "Am Montag sagten Sie, Sie sind 26 Jahre | |
alt. Sind Sie sicher?" fragt einer der Bundesanwälte. "Ja", antwortet J. | |
"Sie wurden im Dezember 1984 geboren oder in 1985?" hakt der Bundesanwalt | |
nach. "Ich glaube, ich bin zwischen 1984 und 1985 geboren", antwortet J: | |
"Es gab keine Eltern, die mir sagten, wann ich geboren wurde, ich versuche | |
es nachzuvollziehen." Die Staatsanwaltschaft sagt, laut Protokoll sei er im | |
Juni 1985 geboren. "Wie erklären Sie das?" J. antwortet: "Mein Alter zu | |
erklären ist schwierig. Ich weiß nicht, wie alt ich bin." | |
Manchmal versucht die Verteidigung, dem Zeugen aus seiner Unsicherheit | |
einen Strick zu drehen. "Können Sie für die Operation in Pinga eine | |
zeitliche Einordnung geben?" fragt Murwanashyakas Verteidigerin Ricarda | |
Lang. "Ich erinnere mich nicht, wann die Operation in Pinga war", antwortet | |
J. Lang hält ihm vor, dass er schon verschiedene Zeiträume genannt habe. | |
"Können Sie sich erinnern oder nicht?" "Ich versuche mich zu erinnern", | |
sagt der Zeuge. "Ich weiß, dass ich bei den Kämpfen in Pinga war, aber ich | |
weiß nicht mehr wann." | |
Lang wird ungeduldig und herrscht den Zeugen aggressiv an woraufhin der | |
vorsitzende Richter sie ermahnt, den Zeugen nicht anzuschreien. "Können Sie | |
jetzt was sagen oder nicht?" ruft sie. "Ich kann nicht sagen, in welchem | |
Jahr es war", antwortet J. Lang hält ihm vor, bei seiner Vernehmung im Mai | |
2010 habe er noch gesagt, das sei im Zeitraum Januar bis September 2008 | |
gewesen. "Ich kam gerade aus dem Kongo und konnte mich noch gut erinnern; | |
heute ist es lange her und ich kann mich nicht mehr erinnern", antwortet | |
der Zeuge. | |
Manchmal dreht sich die Verteidigung auch selbst einen Strick. Lang fragt: | |
"Bitte schildern Sie mir einen zusammenhängenden Sachverhalt. Wen haben Sie | |
wann wo getroffen und wer war Kommandant?" Man kann dem Zeugen nicht | |
verdenken, dass er darauf lapidar antwortet: "Ich erinnere mich nicht, was | |
alles gelaufen ist." | |
Als er später wieder einmal sagt, er könne sich nicht erinnern, fragt Lang, | |
so als habe sie noch nie etwas von psychologischen Folgen eines Krieges | |
gehört: "Und wenn Sie sich konzentrieren? Der Krieg ist ja nicht so lange | |
her und Krieg gräbt sich doch ins Gedächtnis ein." | |
## "Wenn ich mich erinnere, sage ich es Ihnen" | |
Am Schluss ist es der Zeuge, der die Verteidigung belehrt. "Wenn ich Ihnen | |
sage, ich kann mich nicht erinnern, heißt das nicht, dass ich nicht weiß", | |
sagt er. "Aber ich muss versuchen, mich zu erinnern. Ich kann nirgends | |
nachlesen." Lang fällt dazu scheinbar nichts ein. Sie fragt einfach: "Woran | |
erinnern Sie sich noch bezüglich Umuja Wetu?" J. antwortet: "Wenn ich mich | |
erinnere, sage ich es Ihnen." | |
Dass der Zeuge es auf diese Weise am vierten Tag seiner durchaus | |
erschöpfenden Vernehmung schafft, das aggressivste Mitglied der | |
Verteidigung auszumanövrieren, spricht für innere Stärke, die der Senat | |
aber leider nicht zu nutzen weiß. Zeuge ist nicht gleich Zeuge, zumal bei | |
einem Verfahren gegen Führungsverantwortliche einer noch aktiven | |
militärischen Organisation. | |
Während in Stuttgart der Prozess läuft, finden in Nord-Kivu die blutigsten | |
Gefechte zwischen FDLR und kongolesischen Milizen seit über zwei Jahren | |
statt. Was deren Opfer erzählen, ist schrecklicher als alles, was in | |
Stuttgart zur Sprache kommt. Man schaudert vor dem Gedanken, dass | |
irgendwann nicht nur mutmaßliche FDLR-Mittäter, sondern auch mutmaßliche | |
kongolesische Opfer im 6. Saal des OLG Stuttgart über den Horror des | |
Krieges aussagen müssen und durch die Mühle dieser Art von Befragung und | |
Konfrontation gezogen werden. | |
Gegen Ende des 52. Verhandlungstages spricht der Vorsitzende Richter | |
Hettich es immerhin einmal aus: "Was hier zwischen den Prozessbeteiligten | |
passiert, ist eher unüblich, hier jedoch schon fast normal", bilanziert er. | |
"Aber wenn es den Zeugen betrifft, ist es meine Rolle, einzugreifen". Hätte | |
er es doch öfter getan. | |
Redaktion: Dominic Johnson | |
23 Jan 2012 | |
## AUTOREN | |
Bianca Schmolze | |
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