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# taz.de -- 49.-52. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Der Zeuge als Opfer
> Ein ehemaliger FDLR-Meldegänger erzählt - aber nicht so, wie es die
> Prozessbeteiligten gerne hätten. "Es ist die Pflicht des Zeugen, sich
> anzustrengen!", meckert die Verteidigerin.
Bild: Einer der Angeklagten: Straton Musoni.
STUTTGART taz | Welches Ziel wird damit verfolgt, im Prozess gegen Ignace
Murwanashyaka und Straton Musoni, Präsident und Vizepräsident der im Kongo
kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung
Ruandas), ehemalige FDLR-Kämpfer zu befragen? Zur Wiederaufnahme der
Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 9. Januar 2012 nach
der Weihnachtspause hat der 5. Strafsenat beschlossen, die Ladung pro Zeuge
von zwei auf vier Verhandlungstage zu verlängern, nachdem gegen Ende 2011
zwei Tage wiederholt nicht gereicht hatten.
Die Vernehmung des ehemaligen Korporals J am 9., 11., 16. und 18. Januar
war nun die erste, die vier Tage dauerte und damit dem Senat, der
Bundesanwaltschaft und der Verteidigung genügend Zeit für eine ausführliche
Befragung geben sollte. Damit wird ein neues Problem deutlich: Wie füllt
man diese Zeit?
J. ist heute wohl 26 oder 27 Jahre alt – ob er 1984 oder 1985 geboren
wurde, lässt sich nicht abschließend klären. Er kam 1994 nach dem
Völkermord als ruandischer Hutu-Flüchtling in den Kongo, also als Kind. Er
half dann ab 1998 den militärisch nunmehr als ALIR (Befreiungsarmee
Ruandas) organisierten ruandischen Hutu-Soldaten im Kongo und wurde im Jahr
2000 selbst Soldat – mit 16 Jahren fällt J. damit unter die UN-Definition
eines Kindersoldaten. Sein Vater ist tot, seine Mutter lebt irgendwo im
Kongo, sein Bruder wurde von Kongos Armee gefangengenommen und starb bei
einem FDLR-Gegenangriff. Er ist noch jung, aber in seinem Leben hat er viel
Schlimmes gesehen und erlebt.
.J ist möglicherweise traumatisiert. Er hat einen Zeugenbeistand, weil er
offensichtlich rechtlichen Rat benötigt. Doch sein Verhalten vor Gericht
macht deutlich, dass er zudem eine psychologische Begleitung gebrauchen
könnte. Die gibt es aber nicht. Und auch das Verhalten einiger
Prozessbeteiligter, insbesondere der Verteidigung der Angeklagten, hat
deutlich gemacht, dass Zeugen wie J., die selbst als Opfer eingestuft
werden könnten, unbedingt eines Beistandes bedürfen, der sowohl ihre Rechte
als auch ihr psychologisches Wohlergehen während des Verfahrens vertritt.
So aber tritt der Ruander J. in einem für ihn völlig fremden Land in einem
Justizsystem auf, dessen Regeln er nicht kennt, in einer Hauptverhandlung,
dessen Dynamik ihm niemand erklärt, mit Fragen, deren Sinn sich nicht
unbedingt erschließt. „Wenn man dich befragt, ist man im Herzen nicht
ruhig, da man nicht weiß, warum man befragt wird“ sagt er einmal.
## "Herr Zeuge, konzentrieren Sie sich!"
Manchmal erntet J. mit unsicheren Antworten Gelächter seitens der
Verteidigung und des Senats. Manchmal entspannen sich zwischen den
Prozessbeteiligten Dialoge, die er nicht verstehen kann – zum Glück, wenn
Anklage und Verteidigung sich gegenseitig Rassismus vorwerfen. Manchmal
geht die Stimmung im Saal 6 des OLG Stuttgart hart an die Grenze. "Herr
Zeuge, jetzt konzentrieren Sie sich mal!" ruft Murwanashyakas Verteidigerin
Ricarda Lang, als der Ruander nicht mehr weiß, ob er in einem gewissen Ort
vor 2004 lebte oder nicht. "Es ist in Deutschland die Pflicht des Zeugen,
sich anzustrengen!"
Der Ruander hat während seiner zwei Wochen im kalten Gerichtssaal in
Stuttgart mit seiner Frau in Ruanda telefoniert, wie er auf Nachfrage
bestätigt. "Haben Sie eine oder mehrere Frauen?" ist die Nachfrage von
Verteidigerin Lang. Die Bundesanwaltschaft erhebt Einspruch; dies führt
später zu einem Disput, in dem die Anklage der Verteidigung Rassismus
vorwirft – "bei einem Weißen würde man nicht fragen, ob er Bigamist sei" -
und die Verteidigung sich wiederum dagegen verwahrt. Der Zeuge würde nun
gerne die Verteidigerin etwas fragen, aber das darf er nicht: "Ich werde
keine Frage beantworten; Sie als Zeuge haben die Aufgabe, auf Fragen zu
antworten", sagt Lang.
J. weiß eigentlich mehr, als das Gericht von ihm wissen will. Er stellt
manche Militäroperationen der FDLR gegen Kongos Armee ab 2009 so dar, dass
Kongolesen zivile ruandische Flüchtlinge gefangen nahmen, um sie nach
Ruanda zurückzubringen, und die FDLR zurückschlug, um die Flüchtlinge
zurückzuholen. Es gab sogar Gefangenenaustausche über die UN-Mission im
Kongo (Monuc) berichtet er: "Die FARDC hat FDLR an Monuc ausgeliefert; wir
haben dann auch FARDC an Monuc übergeben, um unsere Soldaten im Austausch
freizubekommen". Eigentlich sollte ja die Monuc gegen die FDLR vorgehen und
nicht mit ihr über Gefangene verhandeln.
Die FDLR habe bei der Einnahme kongolesischer Armeebasen auch zuweilen
Familienangehörige geflohener FARDC-Soldaten festgehalten, so deren
Ehefrauen. "Wir haben nichts mit ihnen gemacht", sagt J. "Sie hörten
Schüsse und lagen auf dem Boden. Als die Schüsse aufhörten, sagten wir
ihnen, dass sie gehen können." Gab es Vergewaltigungen? "Das weiß ich
nicht."
Der ehemalige FDLR-Kämpfer, der 2010 die Miliz verließ und nach Ruanda
zurückkehrte, um seinen Kindern eine Schulbildung zu ermöglichen, antwortet
auch durchaus überlegt. "Ich wurde nur gefragt, ob Zivilisten umkamen, aber
nicht wie", stellt er klar, als die Bundesanwaltschaft nach zivilen Opfern
der FDLR nachbohrt. Dann gibt er jedoch zu, dass durch FDLR-Feuer beim
Angriff auf kongolesische Armeebasen durchaus Zivilisten getroffen worden
sein können: "Dort waren ruandische Flüchtlinge und kongolesische
Zivilbevölkerung, die dorthin geflohen war; die Munition unterscheidet
nicht", so J. – in Wiederholung eines in Stuttgart schon mehrfach
gefallenen Spruches. "Das ist kein Spruch", weist er zurück. "Wenn die
Kugel die Richtung eines Zivilisten nimmt, kann die Kugel die Richtung
nicht ändern, um einen Soldaten zu treffen."
J war allerdings nur am Rande an Kämpfen beteiligt. Er war jahrelang
"coureur" eines FDLR-Kompaniechefs und dann eines höherrangigen
FDLR-Militärs in Kalongi in Nord-Kivu, wo sich auch eines der
Hauptquartiere der FOCA (Forces Combattantes Abacunguzi, militärischer
Flügel der FDLR) befand. "Coureur" übersetzt das Gericht mit "Meldegänger",
aber korrekter wäre wohl "Laufbursche". "Meine Aufgaben waren die ständige
Begleitung [des Kommandanten] und das Tragen von Sachen", erklärt J. seine
Arbeit.
Er holte morgens Wasser zum Waschen und abends Wasser zum Kochen und
kümmerte sich um den Schlafplatz seiner Vorgesetzten. Manchmal trieb er
auch Geschäfte. So kaufte er im Auftrag bei Kongolesen Waren wie Kleidung,
Batterien und Öl und verkaufte sie an ruandische Flüchtlinge unter
FDLR-Kontrolle. Von den Einnahmen behielt er wohl die Hälfte, sagt er, die
andere Hälfte bekam sein Vorgesetzter – ein wichtiger Hinweis auf die Art,
wie sich die FDLR im Kongo finanziert. J. half auch beim Anbau von Rüben,
Bohnen und Gemüse.
J. lernte zwar, wie man ein Gewehr benutzt und auseinander- und
zusammenbaut, er hat auch geschossen und er war auch an der Front, er war
an zwei FDLR-Operationen beteiligt war; bei einer wurde er von einem
Granatsplitter am Bein verwundet. Zwar erlebte er auch, wie Murwanashyaka
die FDLR im Kongo besuchte, kann von den Besuchen jedoch nichts für das
Gericht interessantes berichten.
Von daher ist Js mögliche Kenntnis der FDLR-Kommandostrukturen, des
Verhältnisses zwischen politischer und militärischer Führung, der
militärischen Anweisungen der FDLR, des Status diverser FDLR-Abspaltungen
und ähnlicher politischer Themen begrenzt. Er wird dazu in einer Weise
befragt, als ob er es wissen müsse und es daher sein Problem sei. Es ist
aber eher das Problem des Senats. Die Prozessbeteiligten wissen anscheinend
nicht wirklich, was sie vier Tage lang mit ihrem Zeugen anfangen sollen.
Sie fragen zuwenig dort nach, wo der Zeuge etwas zu sagen hätte, und zuviel
dort, wo er offensichtlich ratlos ist. Sie wollen Jahreszahlen und Abläufe
hören, wo J. von Ereignissen und Stimmungen berichten könnte.
## "Ich weiß nicht, wie alt ich bin"
Manchmal entwickeln sich daraus komplett sinnfreie Dialoge. "Kennen Sie die
Statuten der FOCA?" fragt die Verteidigung. "Was bedeutet Statut?" fragt
der Zeuge zurück. Der Dolmetscher erklärt es ihm. "Kennen Sie die Gesetze
der FOCA?" wiederholt Rechtsanwalt Sauer. "Nein", antwortet der Zeuge.
Manchmal wird er verunsichert. "Am Montag sagten Sie, Sie sind 26 Jahre
alt. Sind Sie sicher?" fragt einer der Bundesanwälte. "Ja", antwortet J.
"Sie wurden im Dezember 1984 geboren oder in 1985?" hakt der Bundesanwalt
nach. "Ich glaube, ich bin zwischen 1984 und 1985 geboren", antwortet J:
"Es gab keine Eltern, die mir sagten, wann ich geboren wurde, ich versuche
es nachzuvollziehen." Die Staatsanwaltschaft sagt, laut Protokoll sei er im
Juni 1985 geboren. "Wie erklären Sie das?" J. antwortet: "Mein Alter zu
erklären ist schwierig. Ich weiß nicht, wie alt ich bin."
Manchmal versucht die Verteidigung, dem Zeugen aus seiner Unsicherheit
einen Strick zu drehen. "Können Sie für die Operation in Pinga eine
zeitliche Einordnung geben?" fragt Murwanashyakas Verteidigerin Ricarda
Lang. "Ich erinnere mich nicht, wann die Operation in Pinga war", antwortet
J. Lang hält ihm vor, dass er schon verschiedene Zeiträume genannt habe.
"Können Sie sich erinnern oder nicht?" "Ich versuche mich zu erinnern",
sagt der Zeuge. "Ich weiß, dass ich bei den Kämpfen in Pinga war, aber ich
weiß nicht mehr wann."
Lang wird ungeduldig und herrscht den Zeugen aggressiv an woraufhin der
vorsitzende Richter sie ermahnt, den Zeugen nicht anzuschreien. "Können Sie
jetzt was sagen oder nicht?" ruft sie. "Ich kann nicht sagen, in welchem
Jahr es war", antwortet J. Lang hält ihm vor, bei seiner Vernehmung im Mai
2010 habe er noch gesagt, das sei im Zeitraum Januar bis September 2008
gewesen. "Ich kam gerade aus dem Kongo und konnte mich noch gut erinnern;
heute ist es lange her und ich kann mich nicht mehr erinnern", antwortet
der Zeuge.
Manchmal dreht sich die Verteidigung auch selbst einen Strick. Lang fragt:
"Bitte schildern Sie mir einen zusammenhängenden Sachverhalt. Wen haben Sie
wann wo getroffen und wer war Kommandant?" Man kann dem Zeugen nicht
verdenken, dass er darauf lapidar antwortet: "Ich erinnere mich nicht, was
alles gelaufen ist."
Als er später wieder einmal sagt, er könne sich nicht erinnern, fragt Lang,
so als habe sie noch nie etwas von psychologischen Folgen eines Krieges
gehört: "Und wenn Sie sich konzentrieren? Der Krieg ist ja nicht so lange
her und Krieg gräbt sich doch ins Gedächtnis ein."
## "Wenn ich mich erinnere, sage ich es Ihnen"
Am Schluss ist es der Zeuge, der die Verteidigung belehrt. "Wenn ich Ihnen
sage, ich kann mich nicht erinnern, heißt das nicht, dass ich nicht weiß",
sagt er. "Aber ich muss versuchen, mich zu erinnern. Ich kann nirgends
nachlesen." Lang fällt dazu scheinbar nichts ein. Sie fragt einfach: "Woran
erinnern Sie sich noch bezüglich Umuja Wetu?" J. antwortet: "Wenn ich mich
erinnere, sage ich es Ihnen."
Dass der Zeuge es auf diese Weise am vierten Tag seiner durchaus
erschöpfenden Vernehmung schafft, das aggressivste Mitglied der
Verteidigung auszumanövrieren, spricht für innere Stärke, die der Senat
aber leider nicht zu nutzen weiß. Zeuge ist nicht gleich Zeuge, zumal bei
einem Verfahren gegen Führungsverantwortliche einer noch aktiven
militärischen Organisation.
Während in Stuttgart der Prozess läuft, finden in Nord-Kivu die blutigsten
Gefechte zwischen FDLR und kongolesischen Milizen seit über zwei Jahren
statt. Was deren Opfer erzählen, ist schrecklicher als alles, was in
Stuttgart zur Sprache kommt. Man schaudert vor dem Gedanken, dass
irgendwann nicht nur mutmaßliche FDLR-Mittäter, sondern auch mutmaßliche
kongolesische Opfer im 6. Saal des OLG Stuttgart über den Horror des
Krieges aussagen müssen und durch die Mühle dieser Art von Befragung und
Konfrontation gezogen werden.
Gegen Ende des 52. Verhandlungstages spricht der Vorsitzende Richter
Hettich es immerhin einmal aus: "Was hier zwischen den Prozessbeteiligten
passiert, ist eher unüblich, hier jedoch schon fast normal", bilanziert er.
"Aber wenn es den Zeugen betrifft, ist es meine Rolle, einzugreifen". Hätte
er es doch öfter getan.
Redaktion: Dominic Johnson
23 Jan 2012
## AUTOREN
Bianca Schmolze
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