| # taz.de -- 53.-56. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Der Zeuge und das Video | |
| > Kuriose Umstände der Vernehmung eines Ex-FDLR-Kämpfers bringen die | |
| > Anklage in Bedrängnis. Erstmals wird das Video einer Vernehmung | |
| > öffentlich im Gerichtssaal gezeigt. | |
| Bild: Der ehemalige FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka. | |
| STUTTGART taz | Welche Erfahrungen machen ehemalige FDLR-Kämpfer mit dem | |
| deutschen Strafverfahren gegen ihren Präsidenten Ignace Murwanashyaka und | |
| dessen Stellvertreter Straton Musoni vor dem OLG Stuttgart, bevor sie | |
| selbst zur Aussage nach Stuttgart kommen? Die Kontroverse darüber | |
| überschattete die Vernehmung des Zeugen S an den vier Verhandlungstagen | |
| 23., 25. und 30. Januar sowie 1. Februar. | |
| S ist wieder einer der vielen FDLR-Kämpfer, die als Kinder zu Flüchtlingen | |
| wurden und praktisch als Kämpfer aufwuchsen. Er wirkt sehr jung und wurde | |
| offenkundig bereits als Kind Soldat, was aber nicht weiter erörtert wird. | |
| Nach eigenen Angaben wurde er 1984 geboren. 1994, nach dem Völkermord an | |
| Ruandas Tutsi, floh der ruandische Hutu aus Ruanda wie viele andere in den | |
| Kongo; 1996, erzählt er, ging er nach Zerstörung der Hutu-Flüchtlingslager | |
| von Bukavu nach Angola, wo er ein Jahr blieb. | |
| Danach kehrte S in den Kongo zurück und diente in Mbuji-Mayi (Hauptstadt | |
| der Provinz Kasai-Oriental) als ruandischer Hutu-Soldat. Das war während | |
| des 2. Kongokrieges (1998-2003), als quer durch Kasai-Oriental die Front | |
| verlief, die den Kongo in zwei teilte: im Westen das Regierungsgebiet von | |
| Präsident Laurent-Désiré Kabila, unterstützt von Angola und Simbabwe sowie | |
| den exilierten ruandischen Hutu-Kämpfern; im Osten die Rebellenbewegung RCD | |
| (Kongolesische Sammlung für Demokratie), unterstützt von Ruanda und Uganda. | |
| S nahm eigenen Angaben zufolge an "großen Kämpfen" bei der Frontstadt | |
| Kabinda in Kasai teil, wenige Kilometer von der Front gegen die RCD und | |
| Ruanda entfernt. "Man sagte uns, dass wir gegen die ruandische Armee | |
| kämpfen", erinnert er sich. "Sie wollten den Flughafen erobern. Wir haben | |
| zusammen mit Angolanern und Nigerianern gekämpft. Wir waren damals noch | |
| viele." | |
| ## "Wir haben nicht gekämpft, wir haben uns im Wald hingesetzt" | |
| Später, nach Gründung der FDLR und der Stationierung der ruandischen | |
| Hutu-Kämpfer im Ostkongo, diente S in der Reservebrigade, die das | |
| FDLR-Militärhauptquartier in Kibua (Nord-Kivu) schützt. Er nahm aber nach | |
| eigenen Angaben nie an Kämpfen teil. "Wir haben nicht gekämpft, sondern | |
| sind in den Wald gegangen und haben uns dort hingesetzt", beschreibt er die | |
| Tätigkeit seiner Truppe. | |
| S gehörte auch zu einer Truppe, die FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka bei | |
| einem von zwei Besuchen bei der FDLR im Kongo begleitete und ihn von Hombo | |
| an der Grenze zwischen den Provinzen Süd- und Nord-Kivu weitergeleitete und | |
| zum FDLR-Militärchef Sylvestre Mudacumura brachte. "Man hat uns angelogen, | |
| dass Murwanashyaka zehn Dollar für uns hat", erinnert er sich; "das Geld | |
| haben wir nie bekommen". | |
| S beschreibt auch den FDLR-Angriff auf das ostkongolesische Busurungi – das | |
| schlimmste einzelne der FDLR vor dem OLG Stuttgart zur Last gelegte | |
| Verbrechent, bei dem in der Nacht des 9. Mai 2009 mehrere Dutzend Menschen | |
| getötet und das Dorf dem Erdboden gleichgemacht wurde. "Ich war nicht | |
| dabei, ich war krank", schränkt er ein, "sie haben mich hinten | |
| zurückgelassen". Die FDLR-Soldaten hätten ihm dann hinterher erzählt, was | |
| passiert war. Er bestätigt, dass zunächst die kongolesische Armee (FARDC) | |
| die FDLR im nahen Shario angriff und dann die FDLR nach Busurungi zog, "um | |
| die FARDC anzugreifen". | |
| Seine Kameraden "haben mir gesagt, sie haben auf die FARDC geschossen, die | |
| FARDC ist geflohen, dabei sind Zivilisten gestorben". Und "die | |
| FDLR-Soldaten, mit denen ich lebte, sagten mir, dass sie alle Häuser dort | |
| in Brand gesetzt haben... als sie die kongolesischen Soldaten nicht | |
| fanden". Auf die Frage, ob die Häuser auf Anweisung angezündet wurden, | |
| antwortet S widersprüchlich: "Diese Anweisung gab es nicht. Immer wenn der | |
| Feind wegrennt, muss man das Haus anzünden." | |
| Ein weiterer wichtiger Punkt ist der der FDLR zur Last gelegte Angriff auf | |
| das Dorf Kipopo (Nord-Kivu) am 13. Februar 2009, bei dem Zivilisten ums | |
| Leben kamen. Auf immer neue Fragen, ob der Zeuge dabei war und ob er dazu | |
| was wüsste, gibt er an unterschiedlichen Tagen unterschiedliche Antworten. | |
| Schließlich bestätigt er, dass eine Kompanie der FDLR-Reservebrigade – aber | |
| nicht seine eigene – den Ort tatsächlich angriff. | |
| "Als sie dorthin gingen, dachten sie, dass die FARDC da sein, aber sie war | |
| nicht da", führt S aus. "Dann haben sie die Siedlung beschossen und die | |
| Häuser niedergebrannt". Warum? "Ich kann den Grund nicht wissen. Die, die | |
| das gemacht haben, kennen den Grund". Waren noch Menschen in den Häusern, | |
| die abgebrannt wurden? "Das weiß ich nicht, es war nachts. Die Leute sind | |
| direkt danach zurückgekommen. Es ist keiner dorthin zurückgegangen, um zu | |
| sehen, wer dort ist.“"Seine Kameraden seien am Morgen nach dem nächtlichen | |
| Angriff zurückgekommen und hätten das erzählt. | |
| Nach dieser Aussage beschließt der Zeuge, keine Aussagen zu | |
| FDLR-Operationen mehr zu machen. Er bestätigt aber nach anfänglicher | |
| Verneinung, dass er durchaus ein Maschinengewehr bedient hat. | |
| Im Dezember 2009 verließ S die FDLR und ging nach Ruanda zurück. „Ich | |
| wollte nach Hause gehen. Ist der Kongo meine Heimat?“ Auf dem Weg wurde er | |
| von Kämpfern der kongolesischen Hutu-Miliz Pareco (Kongolesische | |
| Widerstandspatrioten) festgenommen, die zu diesem Zeitpunkt bereits in | |
| Kongos Armee FARDC eingegliedert waren. Aber er redete sich heraus und | |
| konnte von der UN-Mission im Kongo nach Ruanda gebracht werden. | |
| ## Befragung im Hotelzimmer | |
| Im ruandischen Demobilisierungslager Mutobo wurde S schließlich zum Zeuge | |
| für die deutschen Ermittler. Er wurde, berichtet er, in einem Auto mit der | |
| Aufschrift „Staatsanwaltschaft Bukavu“ aus Mutobo nach Gisenyi gebracht, wo | |
| deutsche Beamte Zeugenvernehmungen in einem Hotel durchführten. Es wird ein | |
| Video der Vernehmung auszugsweise öffentlich gezeigt: Man sieht ein | |
| ziemlich einfach eingerichtetes Hotelzimmer, in der Mitte steht ein Tisch., | |
| dahinter eine Stehlampe. | |
| Am Tisch sieht man den Zeugen und den Dolmetscher, ansonsten ist nicht zu | |
| erkennen, wer sich noch im Zimmer aufhält. Man versteht die Ausführungen | |
| des Zeugen und des Dolmetschers fast gar nicht, Hintergrundgeräusche wie | |
| Vogelgezwitscher und Baulärm sind teilweise lauter. | |
| "Sie haben gesagt, sie sind Polizisten aus Deutschland", berichtet S. "Man | |
| hat uns befragt zu unserem Wissen über den Kongo." | |
| Mehr als bei jedem anderen Zeugen bisher interessiert sich Murwanashyakas | |
| und Musonis Verteidigung für die Umstände dieser Befragung in Gisenyi. Am | |
| ersten Tag der Vernehmung von S in Stuttgart wird die Öffentlichkeit | |
| ausgeschlossen, damit die Videoaufzeichnung der Vernehmung in Gisenyi | |
| komplett gezeigt werden kann. | |
| Die Verteidigung hatte zuvor beantragt, die Hauptverhandlung zu | |
| unterbrechen, bis alle Prozessbeteiligten in alle Videoaufzeichnungen von | |
| Zeugenvernehmungen – es sind insgesamt 234 DVDs – Einsicht genommen hätten. | |
| Dies sei nötig, um zu überprüfen, ob die vorliegenden Vernehmungsprotokolle | |
| mit den tatsächlichen Vernehmungen übereinstimmten. | |
| Der Senat lehnt dies ab. Als Zeuge S zum ersten Mal in den Gerichtssaal | |
| kommt, wird er gefagt, ob er einverstanden ist, Kopien seiner Aufnahmen der | |
| Vernehmung der Verteidigung zu überlassen. Er lehnt nach Beratung mit | |
| seinem Zeugenbeistand ab. Daraufhin wird die Aufnahme im Gerichtssaal | |
| vorgeführt, ohne Öffentlichkeit. | |
| Es muss hoch hergegangen sein dabei. Am nächsten Verhandlungstag beschwert | |
| sich die Verteidigung, sie habe in fünf Stunden nur eine der vier Stunden | |
| Vernehmung durcharbeiten können. Der Vorsitzende Richter Hettich lehnt | |
| schließlich weitergehende Anträge der Verteidigung ab: Seit Dezember 2010 | |
| sei der Verteidigung bekannt, dass es diese Videoaufzeichnungen gibt; seit | |
| 20. Oktober 2011 habe die Verteidigung die Erlaubnis, sie einzusehen; jetzt | |
| erst sei der Antrag gestellt worden, sie anzugucken. Die Bänder seien nicht | |
| Teil der Akte und daher nicht obligatorisch der Verteidigung zu überlassen; | |
| nur die Protokolle seien Teil der Akte. Schließlich wird auch verfügt, dass | |
| die weitere Inaugenscheinnahme der Zeugenvernehmung abgelehnt wird; der | |
| Zeuge sei hier und er sei das unmittelbare Beweismittel. | |
| Die eine Stunde, die am ersten der vier Verhandlungstage von der | |
| Verteidigung gesehen wurde, bietet der Verteidigung offensichtlich genug | |
| Stoff, um scharfe Kritik an der Art der Vernehmung des Zeugen S in Gisenyi | |
| zu üben. Ob er wusste, dass er ein Recht auf Aussageverweigerung hatte, | |
| fragt die Verteidigung. S ist verblüfft. "Wie konnte ich denn nichts sagen, | |
| obwohl man uns gesagt hatte, dass wir nach Gisenyi gehen, um auszusagen?" | |
| Die Verteidigung – die für ihre Kenntnisse von Kinyarwanda ausschließlich | |
| auf die Angeklagten angewiesen ist - ist aufgrund ihrer vorherigen Einsicht | |
| davon überzeugt, dass die Vernehmung unbrauchbar ist, da rechtswidrig | |
| geführt. Die Übersetzungen während der Vernehmung würden nicht den | |
| Zeugenaussagen entsprechen, und dem Zeugen seien mehrfach Dinge wie "Du | |
| lügst" und "Wir glauben dir nicht" gesagt wurden. Im Protokoll seien Fragen | |
| des BKA-Beamten als Antworten wiedergegeben. | |
| ## "Ich bin unschuldig" | |
| S darf schließlich am dritten der vier Befragungstage selbst einen Teil die | |
| Videoaufnahme seiner Vernehmung in Ruanda sehen. Es wird das Video zu | |
| bestimmten Fragestellungen gespieklt; der Dolmetscher des OLG Stuttgart | |
| übersetzt für den Stuttgarter Gerichtssaal, was S in Gisenyi gesagt hat und | |
| wie der anwesende Dolmetscher ihm die Fragen des deutschen Ermittlers | |
| übersetzt hat. | |
| Der deutsche vernehmende Beamte fragt: "Haben Sie Angst vor der FDLR?" | |
| "Ich Angst?" erwidert S und lacht. "Wie kann ich keine Angst vor FDLR | |
| haben? Werde ich zurückgehen?" | |
| "Beantworten Sie darum die Frage nicht richtig, aus Angst?" fragt der | |
| Ermittler. Der Dolmetscher in Gisenyi gibt das so wieder: "Haben Sie Angst, | |
| richtig zu antworten?" Der Ermittler fährt fort. "Sie haben die Pflicht zur | |
| Wahrheit." Der Dolmetscher sagt S: "Sie müssen unbedingt die Wahrheit | |
| sagen:" | |
| "Ich sage die Wahrheit", erwidert S. "Was ich nicht weiß, sage ich nicht." | |
| Der Ermittler wird ungeduldig. "Er soll jetzt einfach mal zuhören", erklärt | |
| er dem Dolmetscher und sagt S: "Sie müssen nicht sagen, was Sie getan | |
| haben. Wir wollen nicht wissen, ob Sie geraubt und gemordet haben." Der | |
| Dolmetscher macht daraus: "Sie fragen, ob Du geraubt und gemordet hast". | |
| "Ich bin unschuldig", antwortet S. | |
| "Uns interessiert, ob die FDLR geraubt oder gemordet hat", erwidert der | |
| Ermittler. S hebt zur Antwort ""Ich weiß davon nichts" an. Der deutsche | |
| Ermittler wird laut: "Er soll zuhören! Wenn er glaubt, dass wir nicht | |
| merken, dass er lügt, dann täuscht er sich!" | |
| "Er merkt, wenn du lügst", erklärt der Dolmetscher S. | |
| "Sie sind jetzt in Ruanda", sagt der Ermittler. "Sie haben keinen Grund | |
| mehr, die FDLR zu decken." Der Dolmetscher macht daraus: "Du wirst keine | |
| Konsequenzen haben. Warum sagst du nicht die Wahrheit?" | |
| "Ich habe Ihnen nichts verheimlicht", sagt S. "Was ich weiß, habe ich Ihnen | |
| gesagt." | |
| ## "Ich sagte, dass ich nicht lesen kann" | |
| An einer anderen Stelle kommt S beim Ansehen der Aufnahme in Stuttgart zum | |
| Schluss: "Der Dolmetscher hat gelogen." So habe dieser gesagt, S sei in | |
| Angola militärisch ausgebildet worden, was aber unwahr sei. "Ich habe dem | |
| Dolmetscher gesagt, dass manche zur angolanischen Armee gingen und blieben, | |
| ich jedoch nicht... Er hat gesagt, ich war in der angolanischen Armee, | |
| obwohl ich von anderen sprach." | |
| Dann fragt die Verteidigung, warum S sein Vernehmungsprotokoll | |
| unterzeichnet habe, wenn es fehlerhaft sei. | |
| "Als die Befragung fertig war, sollte ich die Papiere unterzeichnen. Ich | |
| sagte, dass ich nicht lesen kann." | |
| "Wie ist man mit diesem Problem umgegangen?" | |
| "Sie zeigten mir Blätter und wo ich unterschreiben soll." | |
| "Also nach Aufforderung?" | |
| "Ja." | |
| "Denken Sie nochmal nach. Hat der Dolmetscher die Blätter für Sie übersetzt | |
| vor der Unterzeichnung?" | |
| "Wenn er für mich übersetzt hätte und ich Fehler bemerkt hätte, hätte ich | |
| nicht unterschrieben." | |
| "Es gab also keine Übersetzung des Protokolls?" | |
| "Er hat mir nichts vorgelesen." | |
| "Hat der Dolmetscher Ihnen auf Kinyarwanda erklärt, was auf den Blättern | |
| steht?" | |
| "Das hat nicht stattgefunden." | |
| Die Verteidigung triumphiert: "Der letzte Satz des Protokolls lautet: Das | |
| Protokoll wurde mir übersetzt, es entspricht dem was ich sagte. Nach dem, | |
| was Sie heute sagten, handelt es sich entweder um Urkundenfälschung, da das | |
| Protokoll unwahr sei – oder Sie lügen heute." | |
| "Ich lüge nicht", erwidert der Zeuge. | |
| Jetzt hat die Verteidigung, was sie will: Die Aussage von S in Stuttgart | |
| insgesamt sei nicht zu verwerten, sagt sie, da die Vernehmung in Ruanda | |
| offensichtlich nicht korrekt ablief. | |
| ## "Es ist lange her, ich erinnere mich nicht" | |
| Die Bundesanwaltschaft bestreitet das. Am vierten der vier Tage fragt sie | |
| den Zeugen: "Sind Sie sicher, dass Ihnen das Protokoll nicht übersetzt | |
| erneut vorgelesen wurde?" | |
| "Ich habe das bestritten", sagt S. "Es ist lange her, ich erinnere mich | |
| nicht." | |
| Die letzten zwei Minuten der Videovernehmung aus Gisenyi werden | |
| vorgespielt. Der deutsche Beamte sagt zu S: "So, das Protokoll wird nun | |
| ausgedruckt und Ihnen dann nochmal auf Kinyarwanda vorgelesen." Der | |
| Dolmetscher übersetzt: "Ich werde dir das Protokoll vorlesen, wenn es | |
| ausgedruckt ist." | |
| "Erinnern Sie sich daran?" fragt der Staatsanwalt in Stuttgart. | |
| Die Verteidigung will diese Frage verhindern. Die Verhandlung muss | |
| unterbrochen werden, damit der Senat darüber beraten kann. Die Frage ist | |
| zulässig. | |
| "Erinnern Sie sich an diese letzten zwei Minuten?" wiederholt der | |
| Staatsanwalt. | |
| "Ich kann mich nicht gut erinnern", antwortet S. "Man hat mich lange | |
| befragt. Ich war etwas verwirrt." | |
| Er ist nicht der einzige. | |
| Wenn die Vernehmungen ehemaliger FDLR-Kämpfer in Gisenyi nicht korrekt | |
| ablief, ist es dann zulässig, darauf eine Anklage zu gründen? Das | |
| bestreitet die Verteidigung und will damit das Verfahren niederschlagen. | |
| Wenn die ehemaligen FDLR-Kämpfer in Stuttgart korrekt befragt werden, sind | |
| ihre Aussagen dann verwertbar? So sieht das die Anklage und will damit das | |
| Verfahren voranbringen. | |
| Über all dem schwebt, wie schon öfter, ein erneuter Befangenheitsantrag der | |
| Verteidigung gegen Senatsmitglieder, über den erst noch entschieden werden | |
| muss. Noch ist die Hauptverhandlung in Stuttgart immer noch nicht endgültig | |
| über das Stadium hinausgekommen, ihre eigenen Grundlagen zu klären. | |
| Redaktion: Dominic Johnson | |
| 6 Feb 2012 | |
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| Bianca Schmolze | |
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