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# taz.de -- Kommentar Kameraüberwachung: Reeperbahn frei für Kameras
> Die Leipziger Richter haben gut entschieden. Denn ob und mit wievielen
> Kameras der Straßenraum überwacht werden soll, ist Sache der Poltitk,
> nicht der Justiz.
Die Videoüberwachung der Reeperbahn war rechtmäßig. Das hat jetzt das
Bundesverwaltungsgericht festgestellt. Ob und mit wievielen Kameras der
Straßenraum überwacht werden soll, muss also die Politik entscheiden. Und
dort gehört die Entscheidung auch hin.
Dabei war die Klage einer 36jährigen Hamburgerin in den unteren Instanzen
bereits durchaus erfolgreich. Sie hat erreicht, dass die schwenkbare
Überwachungskamera nicht mehr in ihre Wohnung im 2. Stock blickt und dass
auch der Hauseingang nicht kontrolliert wird. Die Polizei hat daraufhin
bereits die Nutzung der teuren Kameras eingestellt. Insofern wurde am
Bundesverwaltungsgericht nun nur noch ums Prinzip gestritten. Und hier
konnte die Klägerin die Überwachung im öffentlichen Straßenraum nicht
verhindern.
Dabei ging es zuletzt vor allem um die recht abstrakte Frage, ob die
Videoüberwachung auf ein Landesgesetz (zur Gefahrenabwehr) gestützt werden
durfte oder ob hier ein Bundesgesetz (zur Strafverfolgung) erforderlich
war. Die Leipziger Richter haben zurecht ein Landesgesetz akzeptiert. Denn
bei der Videoüberwachung spielt der Abschreckungsgedanke und damit die
Prävention immer eine große Rolle.
Wer Videoüberwachung als Mittel der Strafverfolgung propagiert, würde damit
eine neue Form der Vorratsdatenspeicherung konzipieren: Alle würden erst
mal aufgenommen, in der Hoffnung, dass man dabei auch die eine oder andere
Straftat dokumentiert. Das Leipziger Urteil sieht darin aber zurecht nicht
den Hauptzweck der Maßnahme – und öffnet damit auch nicht die Tür zu
weiteren Vorratsspeicherungen.
Nun kann man sagen, dass die Videoüberwachung auch bei der Prävention nicht
funktioniert, weil Besoffene sich durch eine Kamera nicht abschrecken
lassen und Nüchterne ihre Straftaten eben anderswo begehen. Manche Studien
belegen solche Effekte. Doch letztlich sollten in der Demokratie die
gewählten Volksvertreter darüber entscheiden, wie sie Straftaten verhüten
wollen und nicht Richter oder Wissenschaftler. Auch das
Bundesverfassungsgericht hat bei der Feststellung ob eine
Ermittlungsmethode geeignet ist, den Parlamenten immer großen
Beurteilungsspielraum eingeräumt.
Auch ein unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte einzelner muss nicht
zwingend angenommen werden. Zwar fühlen sich viele unwohl, wenn sie durch
Kameras beobachtet werden. Zugleich fühlen sich andere gerade sicherer,
wenn Kameras aufgestellt werden. Solche atmosphärischen Grundrechtsfragen
mit widerstrebenden Interessen sollten ebenfalls der Politik überlassen
werden.
26 Jan 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Sexuelle Gewalt
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
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