# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Rotes Auge auf der Rotlichtme… | |
> Die Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn ist rechtens. Das entschied | |
> das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatte eine Anwohnerin. | |
Bild: Dürfen bleiben: Die Überwachungskameras an der Reeperbahn. | |
HAMBURG taz | Den öffentlichen Raum per Video zu überwachen, ist | |
grundsätzlich legitim, wenn dadurch Straftaten verhindert werden können. | |
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwochabend in einem | |
Revisionsverfahren zur Videoüberwachung auf der Reeperbahn entschieden. | |
Der Hamburger CDU-Senat hatte 2006 zwölf Videokameras auf der Ausgeh-Meile | |
installiert, nachdem es dort vermehrt zu Straftaten gekommen war. Die | |
Anwohnerin Alja R. klagte dagegen, weil eine der Kameras ihr in die Wohnung | |
schaute. In zwei Instanzen setzte sie durch, dass die Kameras weder ihre | |
Wohnung noch die Hauseingänge filmen durften. Sie mussten dazu mit einer | |
mechanischen und digitalen Sichtblende ausgestattet werden. In der Folge | |
schaltete die Hamburger Polizei die Videokameras ab. | |
"Aufwand und Nutzen hielten sich nicht mehr die Waage", sagte eine | |
Polizeisprecherin damals. Die technischen Veränderungen hätten sich nicht | |
als effizient erwiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte über diese | |
Vorgaben der Vorinstanzen nicht zu entscheiden, sondern lediglich über | |
einen weitergehenden Antrag von Alja R., die Videoüberwachung auf der | |
Reeperbahn grundsätzlich zu verbieten. | |
Dies sei ein direkter Eingriff in die Grundrechte aller BesucherInnen, die | |
sich frei im öffentlichen Raum Reeperbahn bewegten, argumentierte ihr | |
Hamburger Anwalt Dirk Audörsch. Während das Filmen von Wohnungsfenstern und | |
Hauseingängen verboten bleibt, hält das Bundesverwaltungsgericht die | |
Überwachung der Straße für legitim. "In der Sache verfolgt der Gesetzgeber | |
mit der offenen Videoüberwachung von Brennpunkten der Straßenkriminalität | |
legitime Ziele, nämlich derartige Delikte zu verhüten und Vorsorge für ihre | |
strafrechtliche Verfolgung zu treffen", teilte das Gericht mit. | |
Auch ein Streit über Bundes- oder Landeszuständigkeiten ändere daran | |
nichts. Das einschlägige Hamburgische Gesetz über die Datenverarbeitung der | |
Polizei diene der Gefahrenabwehr und Strafverfolgungsvorsorge. Die | |
Gesetzgebungskompetenz für die Strafverfolgung im Strafverfahren liege zwar | |
beim Bund. "Dass die aufgezeichneten Bilder im Strafverfahren verwendet | |
werden können und sollen, macht die offene Videoüberwachung nicht zu einer | |
Maßnahme der Strafverfolgung", argumentiert das Gericht. | |
25 Jan 2012 | |
## AUTOREN | |
Gernot Knödler | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Überwachung | |
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Kommentar Kameraüberwachung: Reeperbahn frei für Kameras | |
Die Leipziger Richter haben gut entschieden. Denn ob und mit wievielen | |
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der Justiz. |